An und für sich sind die Leistungen für Asylbewerber knapper bemessen als ALG II.
Allerdings scheinen viele Gemeinden etwas draufzulegen - neben großzügig bemessenem Wohnraum. Das SGB XII (Sozialhilferecht) sieht zudem Mehrbedarf für Schwangere und Kranke vor.
Die alte Sozialhilfe gibt es nämlich immer noch, wird aber nur an nicht arbeitsfähige Personen ausgezahlt oder eben auch an Asylbewerber, die sich seit mindestens drei Jahren in D aufhalten.
Das ist schlimmer als ein Verbrechen, das ist ein Fehler!
(Talleyrand)
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