Handelt ein Arbeitgeber, der seinen männlichen Angestellten die Ehe und Sex verbietet, gegen elementare Menschenrechte?
Handelt die RKK also gegen elementares Menschenrecht, wenn sie Priestern, Bischöfen, Erzbischöfen, Kardinälen etc. vorschreibt, im sog. Zölibat zu leben, also nicht zu heiraten? Den weiblichen braucht die RKK das ja nicht zu verbieten, die dürfen ohnehin keine dieser Funktionen bekleiden.
Dass sie bei ihren Angestellten Sex außerhalb der Ehe billigt, kann ich mir natürlich auch nicht vorstellen, denn wie heißt es doch? "Kein Sex vor der Ehe!"
Die Wollust ist ja außerdem bei der RKK ein der Sieben Todsünden. Wie also sieht dann der "wollüstige" Sex bei Katholiken, denen die Ehe erlaubt ist, aus? Empfinden sie nichts, haben sie nicht den unbändigen Drang zum anderen Geschlecht (oder von mir aus auch zum eigenen), handeln sie etwa nur im Auftrag Gottes, oder tun sies doch, und zwar heimlich, gegen ihre eigenen Ge- und Verbote? Wie siehts dann eigentlich mit deren Aufrichtigkeit aus? Wie kommt ein "Zölibrierter" eigentlich mit seinen jedem von der Natur gegebenen Trieben zurecht?
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