1968 gab es in der Tat eine Volksabstimmung in der DDR. Wie frei und demokratisch die genau war, ist eine andere Frage. Nach der Verfassung von 1949 war das zwar möglich, aber nicht erforderlich. Nach der Verfassung von 1968 lag die Kompetenz dafür nur noch bei der Volkskammer (das änderte sich auch 1974 nicht). Darum war auch 1990 kein Volksentscheid über die Abschaffung der DDR erforderlich - er wäre gar nicht zulässig gewesen. De facto hatte er ja auch schon längst stattgefunden - auf der Straße.
Übrigens wurde das Grundgesetz von den Landtagen der Bundesländer ratifiziert, also sehr wohl vom Volk durch dessen Vertreter. Das nennt man repräsentative Demokratie. Mit Landkrieg hatte das nichts zu tun - es war vielmehr die Voraussetzung für die Rückkehr der Westdeutschen zur Selbstbestimmung. Ohne Verfassung ging das nicht.
Die meisten Verfassungen dieser Welt wurden keineswegs durch einen Volksentscheid in Kraft gesetzt, sondern durch Gremien wie das Parlament, eine Nationalversammlung usw. Da hat man dir wohl etwas Falsches beigebracht. Du kannst ja mal unter [Links nur für registrierte Nutzer] ein wenig stöbern.