Ich glaube nicht dass das so ist.
Mag höchstens sein dass es irgendwo interne "Verwaltungsrichtlinien" gibt, wonach bei der Einberufung von Juden zum Wehrdienst "Zurückhaltung" zu üben ist, oder einer Verweigerung ohne nähere Prüfung grundsätzlich stattzugeben ist. Es muss ja nicht zwingend jeder einberufen werden, da gibt es ein gewisses Ermessen.
Eine generelle Befreiung müsste aber im Gesetz stehen.