Der Arbeitsplatz ist jene Stelle im Betrieb, einer Verwaltung oder einer Organisation, an welcher ein abhängig Beschäftigter seine im Rahmen des Arbeitsverhältnisses geschuldete Tätigkeit erbringt.(...)
Als Arbeitsplatz wird umgangssprachlich der Ort, das Unternehmen oder die Position bezeichnet, an dem ein Arbeitnehmer in einer sozialversicherungspflichtigen (
auch geringfügig beschäftigten oder als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme finanzierten) Tätigkeit beschäftigt ist. Die selbstständige Beschäftigung wird landläufig nicht als "Arbeitsplatz" bezeichnet.