Am 1. Januar ist das irische Blasphemiegesetz in Kraft getreten, durch welches Gotteslästerer bis zu 25.000 Euro Strafe zahlen müssen, wenn sie erfolgreich versuchen, den öffentlichen Frieden zu stören und die Gefühle von Gläubigen verletzen.
Die Piusbrüder finden es toll...
[Links nur für registrierte Nutzer]Ein solches Blaspemiegesetz wäre in Deutschland in höchstem Maße wünschenswert. Dann wäre es möglich, auf rechtlichem Wege gegen gotteslästerliche Werke wie "Frosch ans Kreuz geschlagen" oder "Piss-Christ" vorzugehen.
...irische Atheisten veröffentlichen "blasphemische" Zitate...
[Links nur für registrierte Nutzer]15. George Carlin, 1999: "Religion easily has the greatest bullshit story ever told. Think about it. Religion has actually convinced people that there’s an invisible man living in the sky who watches everything you do, every minute of every day. And the invisible man has a special list of ten things he does not want you to do. And if you do any of these ten things, he has a special place, full of fire and smoke and burning and torture and anguish, where he will send you to live and suffer and burn and choke and scream and cry forever and ever ’til the end of time!
But He loves you..."
...und der Spiegel berichtet recht nüchtern:
[Links nur für registrierte Nutzer]Nachdrücklich wehrt sich Ahern gegen den Vorwurf, er habe einen neuen Straftatbestand geschaffen. Im Gegenteil, sagt er: Er habe die Hürden für die Strafverfolgung erhöht und die Strafe für Gotteslästerung reduziert. Bisher könne man für bis zu sieben Jahre ins Gefängnis wandern, künftig soll es maximal eine Geldstrafe von 25.000 Euro sein. Ursprünglich hatte Ahern 100.000 Euro vorgesehen, war dann aber im Verlauf der Debatte heruntergegangen.
Auch in der BRD soll durch §166 der öffentliche Frieden geschützt werden:
Laut Wikipedia waren im alten Preußen die christlichen Kirchen selber Gegenstand des Schutzes - nicht der öffentliche Frieden. Man fragt sich, ob der Fortschritt nicht insofern ein zweischneidiges Schwert ist, weil der öffentliche Frieden eher gefährdet werden könnte, wenn man Menschen beleidigt, die auch willens sind, sehr unfriedlich zu reagieren. Während man mit der Beleidigung einer winzigen und harmlosen Minderheit dann paradoxerweise eher durchkommen könnte. Aber das ist natürlich nur spekulative Skepsis - und die Frage, wann der "öffentliche Frieden" gefährdet wurde, sehr strittig.(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Beispiele:
Eine Frau wurde für die Aussage, die christlichen Kirchen gehören zu den „größten Verbrecherbanden“ der Welt auf einem Flugblatt sowie zwei Aufklebern mit den Texten „Lieber eine befleckte Verhütung als eine unbefleckte Empfängnis“ und „Masochismus ist heilbar“ in Verbindung mit einem durchgestrichenen Kruzifix, in zwei Instanzen verurteilt.Mit Hilfe des Paragraphen wurden die Darstellung gekreuzigter Schweine und die Aufführung des Musicals Das Maria-Syndrom verboten, in dem eine (neuzeitliche) „Marie“ durch eine verunreinigte Klobrille befruchtet wird und daraufhin ein Fall von „Jungfrauengeburt“ eintritt. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Rechtmäßigkeit des Verbots.Ein Frührentner wurde wegen Beschimpfung eines religiösen Bekenntnisses und Störung des öffentlichen Friedens zu 12 Monaten Haft auf Bewährung und 300 Stunden Sozialarbeit verurteilt. Er hatte Toilettenpapier mit einem Stempel „Koran, der heilige Qur'an“ bedruckt und es zusammen mit beleidigenden Schreiben an Moscheen und Fernsehsender verschickt. Außerdem bot er es zum Verkauf an.