Zitat von
Würfelqualle
Damit ist von Gesetzes wegen klar gestellt, dass die 3-Monats-Frist für alle Standardmietverträge gilt, auch wenn in dem vor dem 1. September 2001 abgeschlossenen Mietvertrag längere, gestaffelte Kündigungsfristen vorgesehen sind. Ausgenommen bleiben hiervon lediglich vor diesem Zeitpunkt individuell vereinbarte Regelungen im Mietvertrag. Für den Vermieter bleibt es bei den gestaffelten Kündigungsfristen.
Die vorgenannte Neuregelung ist Ende April 2005 vom Bundesrat beschlossen worden.
Ich werde da nicht ganz schlau daraus. Gilt dieses Urteil jetzt auch für meine Freundin ?