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Thema: Kündigungsfristen von Mietverträgen

  1. #1
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard Kündigungsfristen von Mietverträgen

    Meine Freundin wohnt seit dem 16.5.2000 in einer Mietwohnung. Nun wollte sie kündigen und nach 3 Monaten ausziehen. Ich habe mir mal ihren Mietvertrag angesehen und da steht :

    9 Monate Kündigungsfrist, wenn mehr als 8 Jahre vergangen sind.

    Nun gibts ein neues Urteil :

    Neuregelung ab 1. Juni 2005:

    Ab 1. Juni 2005 können nahezu alle Mieter ihren Mietvertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Damit ist von Gesetzes wegen klar gestellt, dass die 3-Monats-Frist für alle Standardmietverträge gilt, auch wenn in dem vor dem 1. September 2001 abgeschlossenen Mietvertrag längere, gestaffelte Kündigungsfristen vorgesehen sind. Ausgenommen bleiben hiervon lediglich vor diesem Zeitpunkt individuell vereinbarte Regelungen im Mietvertrag. Für den Vermieter bleibt es bei den gestaffelten Kündigungsfristen.

    Die vorgenannte Neuregelung ist Ende April 2005 vom Bundesrat beschlossen worden.



    Ich werde da nicht ganz schlau daraus. Gilt dieses Urteil jetzt auch für meine Freundin ?

  2. #2
    GESPERRT
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    Standard AW: Kündigungsfristen von Mietverträgen

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    Damit ist von Gesetzes wegen klar gestellt, dass die 3-Monats-Frist für alle Standardmietverträge gilt, auch wenn in dem vor dem 1. September 2001 abgeschlossenen Mietvertrag längere, gestaffelte Kündigungsfristen vorgesehen sind. Ausgenommen bleiben hiervon lediglich vor diesem Zeitpunkt individuell vereinbarte Regelungen im Mietvertrag. Für den Vermieter bleibt es bei den gestaffelten Kündigungsfristen.

    Die vorgenannte Neuregelung ist Ende April 2005 vom Bundesrat beschlossen worden.


    Ich werde da nicht ganz schlau daraus. Gilt dieses Urteil jetzt auch für meine Freundin ?
    Muttu genau lesen. Wenn die Staffelkündigungsfrist damals im Kleingedruckten (AGB) vereinbart war, gilt jetzt auch die 3 - monatige Frist. Wenn das auf der Vorderseite etwa handschriftlich oder durch eine gesonderte schriftliche Vereinbarung als Anlage vereinbart war, gilt die alte Staffelkündigungsfrist.

  3. #3
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard AW: Kündigungsfristen von Mietverträgen

    Zitat Zitat von GG146 Beitrag anzeigen
    Muttu genau lesen. Wenn die Staffelkündigungsfrist damals im Kleingedruckten (AGB) vereinbart war, gilt jetzt auch die 3 - monatige Frist. Wenn das auf der Vorderseite etwa handschriftlich oder durch eine gesonderte schriftliche Vereinbarung als Anlage vereinbart war, gilt die alte Staffelkündigungsfrist.
    Das ist ein Standardmietvertrag und unter § 2 Mietzeit und ordentliche Kündigung steht :

    3 Monate wenn seit der Überlassungdes Wohnraums weniger als 5 Jahre vergangen sind

    6 Monate 5 Jahre

    9 Monate 8 Jahre

    12 Monate 10 Jahre

    Aber nichts Handschriftliches, oder irgendwelche Anlagen.

  4. #4
    GESPERRT
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    Standard AW: Kündigungsfristen von Mietverträgen

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    Das ist ein Standardmietvertrag und unter § 2 Mietzeit und ordentliche Kündigung steht :

    3 Monate wenn seit der Überlassungdes Wohnraums weniger als 5 Jahre vergangen sind

    6 Monate 5 Jahre

    9 Monate 8 Jahre

    12 Monate 10 Jahre

    Aber nichts Handschriftliches, oder irgendwelche Anlagen.
    Du hast doch selbst zitiert, was für Standardmietverträge gilt:

    Damit ist von Gesetzes wegen klar gestellt, dass die 3-Monats-Frist für alle Standardmietverträge gilt, auch wenn in dem vor dem 1. September 2001 abgeschlossenen Mietvertrag längere, gestaffelte Kündigungsfristen vorgesehen sind.
    Mit "gesonderter Vereinbarung" meinen sie in dem Urteil eine speziell für dieses Mietverhältnis gedachte und von den üblichen Verträgen abweichende Regelung, was zum Vordruck gehört, fällt nicht darunter.

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