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Thema: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

  1. #11
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Ich habe mich gehütet, den Grund der Ablehnung zu nennen ("leider für eine/n andere/n Bewerber/in entschieden"). Bin ja nicht blöd.
    Wie jetzt? Nicht "Ossi" auf die Papiere geschrieben?

  2. #12
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Ich habe mich gehütet, den Grund der Ablehnung zu nennen ("leider für eine/n andere/n Bewerber/in entschieden"). Bin ja nicht blöd.
    Positiv unterstützt wird das von den präpotenten Anstrengungen diverser Teppichbeter alle möglichen Extrawürste in Schule oder am Arbeitsplatz gerichtlich zu erstreiten.
    Öffnet auch dem Thema eher ignorant gegenüberstehenden Chefs und Personalern die Augen.

  3. #13
    Libertärer Republikaner Benutzerbild von BRDDR_geschaedigter
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Und dann wundert man sich lautstark, daß es Vorbehalte gegen muslimische Arbeitnehmer gibt.

    Ich erinnere mich an eine Azubinenanwärterin, die tatsächlich in vollem Kopftuchornat zum Vorstellungsgespräch kam...
    Richtig, das wird dazu führen, das Moselms gar nicht mehr eingestellt werden. Diese Gutmenschen erreichen mit ihren Methoden wirklich immer genau das Gegenteil von dem, was sie eigentlich erreichen wollten.
    Danach verschärfen sie die Antidiskriminierungsvorschriften und erreichen wieder genau das Gegenteil. Eine Abwärtsspirale.
    Sozialismus und Freiheit schließen einander definitionsgemäß aus. - Friedrich Hayek


    Sprüche 1:7
    Des HERRN Furcht ist Anfang der Erkenntnis. Die Ruchlosen verachten Weisheit und Zucht.

  4. #14
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
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    ....na alles was recht ist! :=


    Da fällt mir nichts ein dazu!?!?!?
    Und ein Gericht entscheidet dies als rechtens?
    Und mit solchen Urteilen trägt man mit Sicherheit zum Verständnis der Integration solcher Mitmenschen bei. Absolut!
    Nicht jeder Abgrund hat ein Geländer

    "In Deutschland gilt derjenige, der auf Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht."
    Kurt Tucholsky

  5. #15
    Anarcho Kommunist Benutzerbild von Lotos
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Mal wieder eine die Tatsachen verdrehende Überschrift, diesmal sogar von einem Mod...
    Unerlaubt fehlen darf man laut Urteil nur, wenn praktisch keine andere Möglichkeit besteht.
    Sie wollte sich Urlaub nehmen, wurde ihr nicht gewehrt.
    Sie hätte also 13 Jahre warten müssen, wäre dann 64 gewesen.
    Wäre sie nicht beim Schulamt sondern in einer beliebigen angestellt hätte sie nicht recht bekommen.
    Sucht noch die jüdische Tochter eines Schwarzen und einer Sinti für die ultimative Rassenschande.

  6. #16
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Zitat Zitat von Lotos Beitrag anzeigen
    Mal wieder eine die Tatsachen verdrehende Überschrift, diesmal sogar von einem Mod...
    Unerlaubt fehlen darf man laut Urteil nur, wenn praktisch keine andere Möglichkeit besteht.
    Sie wollte sich Urlaub nehmen, wurde ihr nicht gewehrt.
    Sie hätte also 13 Jahre warten müssen, wäre dann 64 gewesen.
    Wäre sie nicht beim Schulamt sondern in einer beliebigen angestellt hätte sie nicht recht bekommen.
    Wo steht das sie 13 Jahre lang keinen Urlaub bekommen hätte? Das Urteil ist nur wieder ne Extrawurst fur Muslime, mehr nicht.

    Die große Pilgerfahrt, der Haddsch, kann nur während bestimmter Tage im Jahr (8.–12. Dhu l-Hiddscha) durchgeführt werden; die kleine Pilgerfahrt, ʿUmra genannt, kann zu jeder beliebigen Zeit erfolgen.

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    Zumindest die kleine Pilgerfahrt hätte sie machen können, die große eben ein Jahr später. Die Angabe mit den 13 Jahren war eine bewusste Lüge und das Gericht hat ihr diese abgenommen.

  7. #17
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Zitat Zitat von Lotos Beitrag anzeigen
    Mal wieder eine die Tatsachen verdrehende Überschrift, diesmal sogar von einem Mod...
    Unerlaubt fehlen darf man laut Urteil nur, wenn praktisch keine andere Möglichkeit besteht.
    Sie wollte sich Urlaub nehmen, wurde ihr nicht gewehrt.
    Sie hätte also 13 Jahre warten müssen, wäre dann 64 gewesen.
    Wäre sie nicht beim Schulamt sondern in einer beliebigen angestellt hätte sie nicht recht bekommen.
    sie hat auch so recht bekommen, Dussel!

    PS. ich gebe dir gleich was fürs Verdrehen...... :rolleyes:

  8. #18
    Glücksfall Benutzerbild von Zeljko
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Zitat Zitat von Alfred Beitrag anzeigen
    Wo steht das sie 13 Jahre lang keinen Urlaub bekommen hätte? Das Urteil ist nur wieder ne Extrawurst fur Muslime, mehr nicht.

    Die große Pilgerfahrt, der Haddsch, kann nur während bestimmter Tage im Jahr (8.–12. Dhu l-Hiddscha) durchgeführt werden; die kleine Pilgerfahrt, ʿUmra genannt, kann zu jeder beliebigen Zeit erfolgen.

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    Zumindest die kleine Pilgerfahrt hätte sie machen können, die große eben ein Jahr später. Die Angabe mit den 13 Jahren war eine bewusste Lüge und das Gericht hat ihr diese abgenommen.
    Du scheinst zu dämlich zu sein um das was du gelesen hast zu verstehen.

    13 Jahre hätte sie warten müßen bis die Hadsch wieder in eine SCHULFREIE Zeit fällt.
    .


    Es ist an der Zeit zu den Waffeln zu greifen.

  9. #19
    Mitglied Benutzerbild von Mr Capone-E
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Diese Götzenanbeterei ist abzulehnen.

  10. #20
    Anarcho Kommunist Benutzerbild von Lotos
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Zitat Zitat von Alfred Beitrag anzeigen
    Wo steht das sie 13 Jahre lang keinen Urlaub bekommen hätte? Das Urteil ist nur wieder ne Extrawurst fur Muslime, mehr nicht.

    Die große Pilgerfahrt, der Haddsch, kann nur während bestimmter Tage im Jahr (8.–12. Dhu l-Hiddscha) durchgeführt werden; die kleine Pilgerfahrt, ʿUmra genannt, kann zu jeder beliebigen Zeit erfolgen.

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    Zumindest die kleine Pilgerfahrt hätte sie machen können, die große eben ein Jahr später. Die Angabe mit den 13 Jahren war eine bewusste Lüge und das Gericht hat ihr diese abgenommen.
    Ich vermute einfach mal, dass man auf einem Schulamt normalerweise nur Urlaub in den Ferien hat...
    Sucht noch die jüdische Tochter eines Schwarzen und einer Sinti für die ultimative Rassenschande.

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