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Thema: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

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  1. #40
    bernhard44
    Gast

    Standard Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Gerichtsurteil Fürs Pilgern gibt's Urlaub vom Chef

    Doch für viele Pilger ist die Wallfahrt mehr als „nur“ ein Modetrend und sogar religiöse Pflicht, beispielsweise die islamische Hadsch nach Mekka. Dann dürfen Gläubige sogar unerlaubt im Job fehlen, ohne dass ihnen gekündigt werden darf. Das ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichtes Köln.

    In dem Fall hatte eine beim Schulamt beschäftigte Muslima außerhalb der Schulferien Urlaub beantragt, um an einer Pilgerreise nach Mekka teilzunehmen. Das Schulamt lehnte ab. Als sie daraufhin trotzdem an der Reise teilnahm und dabei unerlaubt bei der Arbeit fehlte, kündigte ihr die Stadt.
    Dagegen klagte die Frau und führte an, dass eine „Große Pilgerfahrt“, die zu den fünf Geboten für Moslems zählt, erst in 13 Jahren in den Zeitraum der Schulferien fallen würde. Dann wäre sie aber schon 64 Jahre alt. Außerdem könne ihre Mutter dann voraussichtlich nicht mehr das behinderte Kind der Klägerin betreuen.
    Das Gericht gab ihr recht.
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    ....na alles was recht ist! :=
    Geändert von bernhard44 (30.11.2009 um 07:50 Uhr)

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