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Thema: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    bernhard44
    Gast

    Standard Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Gerichtsurteil Fürs Pilgern gibt's Urlaub vom Chef

    Doch für viele Pilger ist die Wallfahrt mehr als „nur“ ein Modetrend und sogar religiöse Pflicht, beispielsweise die islamische Hadsch nach Mekka. Dann dürfen Gläubige sogar unerlaubt im Job fehlen, ohne dass ihnen gekündigt werden darf. Das ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichtes Köln.

    In dem Fall hatte eine beim Schulamt beschäftigte Muslima außerhalb der Schulferien Urlaub beantragt, um an einer Pilgerreise nach Mekka teilzunehmen. Das Schulamt lehnte ab. Als sie daraufhin trotzdem an der Reise teilnahm und dabei unerlaubt bei der Arbeit fehlte, kündigte ihr die Stadt.
    Dagegen klagte die Frau und führte an, dass eine „Große Pilgerfahrt“, die zu den fünf Geboten für Moslems zählt, erst in 13 Jahren in den Zeitraum der Schulferien fallen würde. Dann wäre sie aber schon 64 Jahre alt. Außerdem könne ihre Mutter dann voraussichtlich nicht mehr das behinderte Kind der Klägerin betreuen.
    Das Gericht gab ihr recht.
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    ....na alles was recht ist! :=
    Geändert von bernhard44 (30.11.2009 um 07:50 Uhr)

  2. #2
    endlich zuhause Benutzerbild von Sprecher
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    "In dem Fall hatte eine beim Schulamt beschäftigte Muslima außerhalb der Schulferien Urlaub beantragt, um an einer Pilgerreise nach Mekka teilzunehmen"

    Tja selbst schuld hätte das Schulamt keine Muslima eingestellt hätte sich das Problem nicht ergeben.

  3. #3
    Bis auf weiteres abwesend Benutzerbild von Freikorps
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Zitat Zitat von Sprecher Beitrag anzeigen
    "In dem Fall hatte eine beim Schulamt beschäftigte Muslima außerhalb der Schulferien Urlaub beantragt, um an einer Pilgerreise nach Mekka teilzunehmen"

    Tja selbst schuld hätte das Schulamt keine Muslima eingestellt hätte sich das Problem nicht ergeben.
    Wer nach diesem Urteil noch Moslems einstellt ist selber Schuld!

  4. #4
    Der Unglücksrabe Benutzerbild von Hans Huckebein
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Der deutsche michel käme nie auf so eine idee! Da würde brav ein urlaubsantrag gestellt und bei ablehnung= pech gehabt!

    und weiter geht es mit den extrawürsten: gebetsraum, pilgern...was kommt noch??(

  5. #5
    From Hell Benutzerbild von Drache
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Lächerlich!
    Wenn ein Christ ohne Attest dreimal am Tag scheissen geht, wird er gekündigt, aber diese Pack darf sich scheinbar alles erlauben.

    Abgesehen davon, muss man sich nur den Sitz des Gerichtes anschauen: Köln!
    Schwuchteln, Neger, Vaterlandsverräter und muslimischer Abschaum auf einem Fleck!
    Dazu noch korrupte Stadtväter und alles ist perfekt...
    "Wo Not du findest, deren nimm dich an; Doch gib dem Feind nicht Frieden." Loddfafnir's-Lied
    „Europa ist heute ein Pulverfass, und seine Regenten agieren wie Männer, die in einer Munitionsfabrik rauchen.” Otto von Bismarck
    ###

  6. #6
    Glücksfall Benutzerbild von Zeljko
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Wieso hat man es ihr nicht elaubt ?
    Es war doch schulfreie Zeit.
    .


    Es ist an der Zeit zu den Waffeln zu greifen.

  7. #7
    Mitglied
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    25.609

    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Zitat Zitat von Zeljko Beitrag anzeigen
    Wieso hat man es ihr nicht elaubt ?
    Es war doch schulfreie Zeit.

    Woher nimmst du deine Erkenntnis?

  8. #8
    Glücksfall Benutzerbild von Zeljko
    Registriert seit
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    Beiträge
    1.788

    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
    Woher nimmst du deine Erkenntnis?

    Steht im Eröffnungsthread.

    Muttu lesen.
    .


    Es ist an der Zeit zu den Waffeln zu greifen.

  9. #9
    Mitglied
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    25.609

    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Zitat Zitat von Zeljko Beitrag anzeigen
    Steht im Eröffnungsthread.

    Muttu lesen.
    Hab ich , da steht aber es waren keine Schulferien

    Gerichtsurteil Fürs Pilgern gibt's Urlaub vom Chef

    Doch für viele Pilger ist die Wallfahrt mehr als „nur“ ein Modetrend und sogar religiöse Pflicht, beispielsweise die islamische Hadsch nach Mekka. Dann dürfen Gläubige sogar unerlaubt im Job fehlen, ohne dass ihnen gekündigt werden darf. Das ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichtes Köln.

    In dem Fall hatte eine beim Schulamt beschäftigte Muslima außerhalb der Schulferien Urlaub beantragt, um an einer Pilgerreise nach Mekka teilzunehmen. Das Schulamt lehnte ab. Als sie daraufhin trotzdem an der Reise teilnahm und dabei unerlaubt bei der Arbeit fehlte, kündigte ihr die Stadt.
    Dagegen klagte die Frau und führte an, dass eine „Große Pilgerfahrt“, die zu den fünf Geboten für Moslems zählt, erst in 13 Jahren in den Zeitraum der Schulferien fallen würde. Dann wäre sie aber schon 64 Jahre alt. Außerdem könne ihre Mutter dann voraussichtlich nicht mehr das behinderte Kind der Klägerin betreuen.
    Das Gericht gab ihr recht.

  10. #10
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
    Registriert seit
    30.05.2008
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    Standard AW: Fürs Pilgern darf man auch unerlaubt fehlen ohne gekündigt zu werden

    Zitat Zitat von schastar Beitrag anzeigen
    Hab ich , da steht aber es waren keine Schulferien
    In dem Zitat ist ein Fehler. "Das Gericht gab ihr Recht" ist dummes Zeug (im Namen des Volkes). Tatsächlich gab es ein Urteil.

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