Herrlich wie die Gutmenschen in der Schweiz ticken :

Die Schweiz muss einen Türken gemäss dem Bundesverwaltungsgericht für 261 Tage in deutscher Auslieferungshaft entschädigen. Dies weil die Behörden ihrer Orientierungspflicht nicht nachkamen waren und dem Mann mit Asyl in der Schweiz nicht mitteilten, dass ihn die Türkei mit internationalem Haftbefehl sucht.

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