Zu der Berufungsverhandlung kam es, weil der Fraktionsvorsitzende der Republikaner im Pirmasenser Stadtrat, Andreas Burkhardt, im Oktober letzten Jahres vom Amtsgericht Pirmasens wegen angeblicher „Volksverhetzung“ zu einer Geldstrafe von 3600 € verurteilt worden war. Zuvor hatte Burkhardt gegen einen entsprechenden Strafbefehl über 3000 € Einspruch eingelegt.
Grundlage für diesen Strafbefehl war eine Anfrage der REP-Stadtratsfraktion, in der diese in einer Ratssitzung Auskunft über den „Umgang der Stadtverwaltung mit dem parasitären Verhalten bestimmter Gruppen“ haben wollte.
In dieser Anfrage ging es um eine Zigeunerfamilie, die vor Jahren illegal aus dem Kosovo nach Deutschland eingewandert war, hier keine Aufenthaltserlaubnis besitzt und vollständig auf Kosten der deutschen Steuerzahler lebt!
Als Asylanten wurden diese Personen ausdrücklich nicht anerkannt, jedoch trotz rechtskräftiger Ausreiseverpflichtung weiterhin in Deutschland „geduldet“. Die beiden Erwachsenen setzten in den darauffolgenden Jahren weitere Kinder in die Welt und der Familienvater wurde darüber hinaus auch noch mehrfach wegen krimineller Handlungen und Gewalttaten verurteilt!
Dieses dreiste und unerträgliche Gesamtverhalten bezeichnete der REP-Stadtrat als „parasitäres Verhalten“ gegenüber den Einheimischen, welche die Zigeunerfamilie offenbar nur durchzufüttern und ansonsten die Klappe zu halten bzw. die Gewalttaten des Familienvaters zu ertragen haben. Desweiteren beging Burkhardt das „Kapitalverbrechen“, entgegen der politisch verordneten Bezeichnung „Sinti und Roma“ die für diese Gruppe historisch zutreffende Bezeichnung „Zigeuner“ zu verwenden.