Nazis dürfen bei ÖO-Landtagswahl nicht kanidieren
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Antrittsverbote gegen NVP und "Die Bunten" ausgesprochen
Die Nationale Volkspartei (NVP) darf wegen Wiederbetätigung im Sinne des Verbotgesetzes auch in Enns nicht antreten, "Die Bunten" nicht in Wels.
Linz - Für die Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen am 27. September in Oberösterreich sind weitere Parteienverbote ausgesprochen worden.
Die Nationale Volkspartei (NVP), die schon von der Landeswahlbehörde nicht für die Landtagswahl zugelassen wurde, darf auch nicht bei der Gemeinderatswahl in Enns antreten, "Die Bunten" nicht in Wels. Das wurde am Donnerstag bekannt.
Der NPD-Ableger NVP darf nicht kanidieren und auch dieser Welser Rechtsextreme mit seiner "bunten Liste" darf nicht für unseren Stadtrat antreten.