Gegen gesetzliche Maßnahmen bei der Leugnung der Judenvernichtung sprechen sich auch heute namhafte Historiker wie NS-Forscher Götz Aly und Eberhard Jäckel aus. "Was mich daran stört", meinte Jäckel am 1. Februar 2007 in einem Interview bei Deutschlandradio Kultur, "ist, dass der Holocaust metahistorisiert wird; das heißt, man nimmt ihn aus der Geschichte als konkretes Ereignis heraus, er wird philosophisch, theologisch behandelt, um eine gegenwärtige politische Moral zu begründen, und dadurch wird Holocaustleugnung so etwas wie eine Gottesleugnung."
"Für die Freiheit der historischen Forschung" sprachen sich auch angesehene links stehende italienische HistorikerInnen und PhilosophInnen aus, als sie in einem offenen Brief vom 22. Januar 2007 gegen die geplante Einführung eines Straftatbestandes der Leugnung des Holocaust in Italien Stellung nahmen. Carlo Ginzburg, Marcello Flores, Claudio Pavone und andere warnten in ihrem Aufruf davor, "an Stelle von kultureller Beeinflussung, Erziehung und moralischem Druck zur Anerkennung der Wahrheit der Schoah die Drohung durch das Gesetz zu stellen". Damit, so die WissenschaftlerInnen weiter, biete man "den Leugnern, wie es schon geschehen ist, die Gelegenheit, sich als Verteidigung der Meinungsfreiheit aufzuspielen". Die italienischen Intellektuellen sehen allein in der "Zivilgesellschaft" jene Kraft, "die durch ständigen kulturellen, ethischen und politischen Kampf die Antikörper gegen die Leugner bilden kann." Sie schließen mit der Aufforderung: "Der Staat sollte die Zivilgesellschaft unterstützen und sich nicht mit einem Gesetz, das womöglich nutzlos oder – schlimmer noch – kontraproduktiv ist, an ihre Stelle setzen."
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Ex-Verfassungsrichter: «Holocaust-Leugner nicht bestrafen»*
Wolfgang Hoffmann-Riem war bis April dieses Jahres Richter am Bundesverfassungsgericht. Bei einem Auftritt im Berliner Wissenschaftszentrum für Sozialforschung schockt der renommierte Jurist das Publikum mit einer gewagten These: Das Verbot der Holocaust-Leugnung schützt die Menschenwürde nicht.
Berlin – Er ist einer der angesehensten Juristen der Bundesrepublik und gilt als strenger Hüter von Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Wenn einer wie er in einer öffentlichen Veranstaltung gefragt wird, ob die Leugnung des Holocaust strafbar bleiben soll, erwartet man gespannt die Antwort. Und dann kommt es: Wolfgang Hoffmann-Riem, bis zum April Richter am Bundesverfassungsgericht und ehemals Justizsenator in Hamburg, sagt: «Wäre ich Gesetzgeber, würde ich die Leugnung des Holocaust nicht unter Strafe stellen.» Hätte er als Verfassungsrichter dazu eine Entscheidung treffen müssen, «hätte ich mich schwer getan». Hoffmann-Riem begründet seine Haltung nur kurz: Mit der Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung werde nicht das Rechtsgut geschützt, das geschützt werden soll. Gemeint ist vor allem die Menschenwürde. Das Bundesverfassungsgericht habe sich, sagt Hoffmann-Riem, bislang «nicht sehr eingehend» mit der Strafbarkeit der Holocaust-Leugnung befasst. Aber womöglich gebe es dazu «mal eine neue, grundlegende Entscheidung». […]
Auf welch heikles Terrain sich der Ex-Verfassungsrichter begeben hat, zeigt am Donnerstag die Reaktion des Zentralrats der Juden in Deutschland. «Es ist unverantwortlich, dass sich eine Koryphäe der Rechtswissenschaft beim Thema Holocaust-Leugnung solche Kapriolen leistet», ärgert sich Stephan J. Kramer, der Generalsekretär des Zentralrats, im Gespräch mit dem Tagesspiegel. Hoffmann-Riem habe fahrlässig den Holocaust-Leugnern ein Argument in die Hände gespielt, «damit hat er der Meinungsfreiheit keinen Dienst erwiesen». Es sei zu befürchten, dass die Revisionistenszene nun ausgerechnet einen Rechtswissenschaftler mit so hohem Renommee als Kronzeugen missbrauche, sagt Kramer. […]
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Das Verbotsgesetz verletzt die Meinungsfreiheit (Art. 13 Staatsgrundgesetz, Art. 10 Europäische
Menschenrechtskonvention) und damit ein Menschenrecht.
Österreich ist das einzige Land, das ein solches Gesetz hat.
Die Leugnung des Holocaust soll in Spanien nicht mehr als Straftat verfolgt werden. Das spanische Verfassungsgericht entschied, dass der einschlägige Paragraf im Strafgesetzbuch geändert werden muss. Bisher konnte die Holocaustleugnung mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.
Solche Behauptungen fielen unter die Meinungsfreiheit und eine Bestrafung wäre somit verfassungswidrig, entschied das Gericht.
Es gehe nicht um die Befindlichkeiten von Menschen die sich daduch betroffen fühlen könnten, denn dies liegt in der natur der sache, dass bei einer meinungsäusserung sich IMMER wer in seiner würde und ehre gekränkt fühlen könnte, so lautete unter anderem die Urteilsbegründung des Höchstgerichtes ( 12 Richter ) in spanien.
Verbotsgesetz vom 8. Mai 1945
Verbotsgesetz 1945 in der Fassung des NSG 1947 Novellierung 1992
§ 3g.Wer sich auf andere als die in den §§ 3a bis 3f bezeichnete Weise imnationalsozialistischen Sinn betätigt, wird, sofern die Tat nicht nach eineranderen Bestimmung strenger strafbar ist, mit Freiheitsstrafe von einem bis zuzehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu20 Jahren bestraft.§ 3h.Nach § 3g wird auch bestraft, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder ineinem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielenMenschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder anderenationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblichverharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht.§ 3i.Wer von einem Unternehmen der in §§ 3a, 3b, 3d oder 3e bezeichneten Art odervon einer Person, die sich in ein solches Unternehmen eingelassen hat, zu einerZeit, in der ein Schaden verhütet werden konnte, glaubhafte Kenntnis erhält undes vorsätzlich unterläßt, der Behörde Anzeige zu erstatten, obgleich er sie machen konnte, ohne sich seine Angehörigen (§ 216 St. G.) oder unter seinem gesetzlichen Schutze stehende Personen einer Gefahr auszusetzen, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft. § 3jDie Hauptverhandlung und Urteilsfällung wegen der in den §§ 3a bis 3ibezeichneten Verbrechen obliegt dem Geschworenengericht.
FREISPRUCH im „Patrioten - Prozess“!!!
Klare Niederlage für Verfassungsschutz und linke Hetzer. Sensationell und vl. auch Richtungweisend. Der Prozess, der Anfang dieses Jahres begann, ist somit kläglich gescheitert.
In einem einzigartigen Schauprozess sollten fünf junge Aktivisten öffentlich politisch hingerichtet werden. Durch das weltweit einzigartige Verbotsgesetz, das für Meinungsdelikte noch immer Strafen von bis zu 20 Jahren (oder auch lebenslänglich) vorsieht wollte man einschüchtern und politisch Andersdenkende fertig machen.
Doch der Schauprozess ging heute Nacht (lt. Welser Dokumentationsarchiv) für die Veranstalter nach hinten los. Die Geschworenen sahen keinen Anlass die jungen Männer hinter Gitter zu werfen und stimmten einstimmig (8:0) für Freispruch. Angesichts dessen ist die Forderung der kommunistischen Hetzer verständlich endlich die Geschworenenprozesse abzuschaffen und Berufsrichter entscheiden zu lassen.
Ob dieser Prozess wegweisend ist und nun der Anfang vom Ende des Verbotsgesetztes (siehe auch [Links nur für registrierte Nutzer] ) geschaffen wurde, bleibt abzuwarten. Wir werden weiter berichten (Ausführliche Berichte folgen in den kommenden Tagen.)
für die NVP,
Robert Faller
Meinungsfreiheit – aber nur wenns genehm ist
Bekanntlich wurde am Montag der frühere FP-Bezirksrat DI Wolfgang Fröhlich in einem Schauprozess im Wiener Straflandesgericht aufgrund der Infragestellung des Holocausts und der Vernichtung von von Millionen Juden mittels Zyklon B zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt sechs Jahren und fünf Monaten verurteilt. Noch während der Verkündung des Urteils durch Richterin Martina Spreitzer-Kropiunik sackte der sichtlich gezeichnete Angeklagte in sich zusammen, konnte aber nach medizinischer Betreuung den Gerichtssaal auf eigenen Beinen – wenn auch unsicher – verlassen.
Fröhlich trat für die Abschaffung des Verbotsgesetzes – insbesondere des § 3 h – mittels einer Unterschriftenliste ein, die er unter anderem zahlreichen Nationalratsabgeordneten und sämtlichen Landeshauptleuten schickte.
Aufgrund dieses “Verbrechens“ wurde er im August 2007 während einer noch laufenden Bewährung neuerlich verhaftet.
Das Verbotsgesetz, das uns im Jahre 1945 von den Siegermächten aufgezwungen worden war, wurde 1992 um den besagten § 3 h erweitert bzw. verschärft. Über 60 Jahre nach Ende des zweiten Weltkriegs wird dieses menschenrechtswidrige Gesetz vor allem dafür missbraucht, Menschen mit „politisch unkorrekten“ Einstellungen als Nazis zu diffamieren und um unliebsame Politiker zu kriminalisieren und zu verfolgen.
Die Initiative “STOP 3G“ sieht die Meinungsfreiheit als ein entscheidendes Gut und wir erkennen gleichzeitig die Gefahr, dass genau diese Freiheit in vielen Bereichen insofern in Gefahr ist, als Menschen und Politiker, die ihre Meinung frei äußern, in eine Ecke gedrängt werden, in die sie nicht gehören.
Die Initiative “STOP 3G“ fordert, dieses verfassungswidrige Denkverbot und Maulkorbgesetz abzuschaffen, da es über 60 Jahre nach Kriegsende in keinster Weise irgendeinem Zweck dient.
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