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Thema: Notwehr nun auch in der Schweiz verboten.

  1. #1
    GESPERRT
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    Standard Notwehr nun auch in der Schweiz verboten.

    Auch in der Schweiz treibt der Gutmenschenwahnsinn seine Blüten. Hier in diesem Fall wird aus einem Täter auf einmal ein Opfer.

    Zitat :

    Eine Wildwestszene spielte sich vor einem Jahr nach Mitternacht in einem ZVB-Bus an der Bushaltestelle Landis + Gyr in Zug ab: Ein damals 21-jähriger, kräftig gebauter Asylbewerber aus dem Irak stieg in den Bus und versetzte einem zuvorderst sitzenden Nigerianer grundlos einen heftigen Schlag ins Gesicht. Der Schwarzafrikaner zog sein Sackmesser und ging auf den Iraker los. Mindestens dreimal stiess er mit der grossen Klinge auf das Opfer ein.

    Und :

    Das Strafgericht folgte den Anträgen des Staatsanwalts und verurteilte den Beschuldigten, der auch während der Verhandlung Fussfesseln tragen musste, zu drei Jahren Freiheitsstrafe (abzüglich 139 Tage Haft) – davon muss er 18 Monate absitzen, was das Maximum ist.

    Zum Artikel : [Links nur für registrierte Nutzer]

    Interessant sind auch die Herkunftsländer der Tatbeteiligten. Hierbei musste ich an das Märchen von der Drittstaaten Regelung denken. Ich wusste nicht das es zwischen diesen Ländern und der Schweiz keine sicheren Staaten mehr gibt.

  2. #2
    Ungläubiger Benutzerbild von Atheist
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    Standard AW: Notwehr nun auch in der Schweiz verboten.

    Zitat Zitat von Alfred Beitrag anzeigen
    Auch in der Schweiz treibt der Gutmenschenwahnsinn seine Blüten. Hier in diesem Fall wird aus einem Täter auf einmal ein Opfer.

    Zitat :

    Eine Wildwestszene spielte sich vor einem Jahr nach Mitternacht in einem ZVB-Bus an der Bushaltestelle Landis + Gyr in Zug ab: Ein damals 21-jähriger, kräftig gebauter Asylbewerber aus dem Irak stieg in den Bus und versetzte einem zuvorderst sitzenden Nigerianer grundlos einen heftigen Schlag ins Gesicht. Der Schwarzafrikaner zog sein Sackmesser und ging auf den Iraker los. Mindestens dreimal stiess er mit der grossen Klinge auf das Opfer ein.

    Und :

    Das Strafgericht folgte den Anträgen des Staatsanwalts und verurteilte den Beschuldigten, der auch während der Verhandlung Fussfesseln tragen musste, zu drei Jahren Freiheitsstrafe (abzüglich 139 Tage Haft) – davon muss er 18 Monate absitzen, was das Maximum ist.

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    Interessant sind auch die Herkunftsländer der Tatbeteiligten. Hierbei musste ich an das Märchen von der Drittstaaten Regelung denken. Ich wusste nicht das es zwischen diesen Ländern und der Schweiz keine sicheren Staaten mehr gibt.
    3x mit einem Messer auf einen einzustechen ist, auch nach einem Schlag ins Gesicht wahrlich keine Notwehr.
    Mein Bruder, es gibt eine ganze Sure, die „Die Kriegsbeute“ heißt. Es gibt keine Sure, die „Frieden“ heißt. Der Djihad und das Töten sind das Haupt des Islam, wenn man sie herausnimmt, dann enthauptet man den Islam.
    Der Gelehrte Omar Abdel Rahman von der Al-Azhar Universität in Kairo http://s1.directupload.net/images/07...p/kym8zfxy.jpg

  3. #3
    Entarthet Benutzerbild von EinDachs
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    Standard AW: Notwehr nun auch in der Schweiz verboten.

    Einfach mal nachschlagen, wie das Gesetz Notwehr definiert. Mit dem Messer mehrmals zustechen wird da wohl auch in der Schweiz nicht darunter fallen.
    Es kennzeichnet die Deutschen, dass bei ihnen die Frage »was ist deutsch?« niemals ausstirbt.
    Friedrich Nietzsche

  4. #4
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: Notwehr nun auch in der Schweiz verboten.

    Die Lösung ist doch naheliegend: beide in einen Raum und Tür zu. Schlüssel wegwerfen.

  5. #5
    The root of all evil !!! Benutzerbild von Doc Gyneco
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    Standard AW: Notwehr nun auch in der Schweiz verboten.

    Zitat Zitat von Alfred Beitrag anzeigen
    Auch in der Schweiz treibt der Gutmenschenwahnsinn seine Blüten. Hier in diesem Fall wird aus einem Täter auf einmal ein Opfer.

    Zitat :

    Eine Wildwestszene spielte sich vor einem Jahr nach Mitternacht in einem ZVB-Bus an der Bushaltestelle Landis + Gyr in Zug ab: Ein damals 21-jähriger, kräftig gebauter Asylbewerber aus dem Irak stieg in den Bus und versetzte einem zuvorderst sitzenden Nigerianer grundlos einen heftigen Schlag ins Gesicht. Der Schwarzafrikaner zog sein Sackmesser und ging auf den Iraker los. Mindestens dreimal stiess er mit der grossen Klinge auf das Opfer ein.

    Und :

    Das Strafgericht folgte den Anträgen des Staatsanwalts und verurteilte den Beschuldigten, der auch während der Verhandlung Fussfesseln tragen musste, zu drei Jahren Freiheitsstrafe (abzüglich 139 Tage Haft) – davon muss er 18 Monate absitzen, was das Maximum ist.

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    Interessant sind auch die Herkunftsländer der Tatbeteiligten. Hierbei musste ich an das Märchen von der Drittstaaten Regelung denken. Ich wusste nicht das es zwischen diesen Ländern und der Schweiz keine sicheren Staaten mehr gibt.
    Zum Thema Notwehr !

    StGB Schweiz :

    Art. 15

    Rechtfertigende Notwehr

    Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren.

    Art. 16

    Entschuldbare Notwehr

    1 Überschreitet der Abwehrende die Grenzen der Notwehr nach Artikel 15, so mildert das Gericht die Strafe.

    2 Überschreitet der Abwehrende die Grenzen der Notwehr in entschuldbarer Aufregung oder Bestürzung über den Angriff, so handelt er nicht schuldhaft.

    Art. 17

    Rechtfertigender Notstand

    Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um ein eigenes oder das Rechtsgut einer anderen Person aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Gefahr zu retten, handelt rechtmässig, wenn er dadurch höherwertige Interessen wahrt.

    Art. 18

    Entschuldbarer Notstand

    1 Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um sich oder eine andere Person aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leib, Leben, Freiheit, Ehre, Vermögen oder andere hochwertige Güter zu retten, wird milder bestraft, wenn ihm zuzumuten war, das gefährdete Gut preiszugeben.

    2 War dem Täter nicht zuzumuten, das gefährdete Gut preiszugeben, so handelt er nicht schuldhaft.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    :rolleyes::rolleyes::rolleyes:
    Menschen sind grob in drei Kategorien zu unterteilen: Die Wenigen, die dafür sorgen, dass etwas geschieht…, die Vielen, die zuschauen, wie etwas geschieht…, und die überwältigende Mehrheit, die keine Ahnung hat, was überhaupt geschieht

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Badener3000
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    Standard AW: Notwehr nun auch in der Schweiz verboten.

    Typisch Schweiz.

    Das Cliente in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist eine Ansammlung von degeneriertem Biomüll aus aller Welt.
    ####################################
    Bischof Williamson an die Deutschen
    http://de.youtube.com/watch?v=uaUA3rlRtos

  7. #7
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
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    Standard AW: Notwehr nun auch in der Schweiz verboten.

    Das Urteil ist berechtigt, das war wahrlich keine Notwehr mehr.
    Mit Zimt und Zucker

  8. #8
    GESPERRT
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    Standard AW: Notwehr nun auch in der Schweiz verboten.

    Zitat Zitat von Badener3000 Beitrag anzeigen
    Typisch Schweiz.

    Das Cliente in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist eine Ansammlung von degeneriertem Biomüll aus aller Welt.
    Selber Biomüll...


    Naja, 3 Mal zustechen ist meiner Meinung nach nicht Notwehr, das war min. 2 mal zuviel

  9. #9
    ehem. Paul Felz Benutzerbild von Paul Felz
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    Standard AW: Notwehr nun auch in der Schweiz verboten.

    Zitat Zitat von ganja Beitrag anzeigen
    Selber Biomüll...


    Naja, 3 Mal zustechen ist meiner Meinung nach nicht Notwehr, das war min. 2 mal zuviel
    Vielleicht hat er ja die beiden ersten Male nicht richtig getroffen?

    Ach ja, in Deutschland galt mal: "Angst, Schrecken und Verwirrung". Scheint aber nicht mehr zu gelten.

  10. #10
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Notwehr nun auch in der Schweiz verboten.

    Zitat Zitat von ganja Beitrag anzeigen
    Selber Biomüll...


    Naja, 3 Mal zustechen ist meiner Meinung nach nicht Notwehr, das war min. 2 mal zuviel
    Kommt auf die Umstände an. Wenn der Angestochene immer wieder die Faust hebt?
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

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