Zitat von
Dubidomo
Es wird behauptet, es sei Wilhelm II. gewesen. Was behauptet wird, muss aber nicht unbedingt stimmen!
Dagegen sprechen folgende Fakten:
Art. 8 Absatz 3: [3] Außerdem wird im Bundesrathes aus dem Bevollmächtigten der Königreiche Bayern, Sachsen und Württemberg und zwei, vom Bundesrathe alljährlich zu wählenden Bevollmächtigten anderer Bundesstaaten ein Ausschuß für die auswärtigen Angelegenheiten gebildet, in welchem Bayern den Vorsitz führt.
Der Reichskanzler muss sich seine Außenpolitik vom Bundesrat genehmigen lassen. Was das für die Konzeption der deutschen Außenpolitik bedeutet, lässt sich dann ermessen. Es ist also nicht der Kaiser oder der Reichskanzler sondern der Bundesrat oder viel mehr sein außenpolitischer Ausschuss, der nach dem Abgang Bismarcks die deutsche Außenpolitik konzipiert hat.
1. Damit war der außenpolitische Ausschuß fest in der Hand zweier süddeutschen Staaten. Und so wundert es nicht mehr, dass der Rückversicherungsvertrag mit Russland wegen der beiden antihabsburgischen Geheimklauseln aufgegeben wurde.
2. Die pro-österreichische Haltung am Vorabend des 1. Weltkrieges ist also nicht mehr das Produkt des Kaisers allein sondern begründet sich ebenso in der Zusammensetzung des außenpolitischen Ausschusses. Es ist auch zu klären, ob der Kaiser den Brief vom 14. Juli an Franz-Josef allein aufgesetzt hat oder ob ihm der außenpolitische Ausschuß die Feder geführt hat.
3. In dem Zusammenhang ist auch der Vertrag von Brest-Litowsk und seine Verursacher neu zu bewerten. Hindenburg und Ludendorff hatten mit dem Vertrag wenig bis gar nichts zu tun. Sie hatten andere Probleme zu bewältigen und hatten keine Zeit sich mit Vertragsverhandlungen und Texten rumzuschlagen. Man beachte die Liste der deutschen Vertreter bei den Vertragsverhandlungen, wo ist da etwas von der oft behaupteten Diktatur des OHL zu merken?