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Thema: Harz IV Empfänger hat Rechtsanspruch auf 2.075 Euro fürs Faulenzen!

  1. #1
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    Standard Harz IV Empfänger hat Rechtsanspruch auf 2.075 Euro fürs Faulenzen!

    Eine 5 köpfige Familie (Harz IV) mit 3 Kindern ( 6,8,10) hat mindestens Rechtsanspruch auf:

    Regelleistung Antragsteller: 316 Euro
    Regelleistung Partner: 316 Euro
    Regelleistung Kinder unter 14: 422 Euro
    Regelleistung Kinder unter 25: 281 Euro
    Summe der Regelleistungen: 1.335 Euro
    Miete: 500 Euro
    Nebenkosten: 150 Euro
    Heizkosten: 90 Euro
    Summe Unterkunft: 740 Euro
    Gesamtbedarf: 2.075 Euro

    Anspruch Arbeitslosengeld-II: 2.075 Euro

    Soviel Geld - für das , dass die ganze Familie nichts arbeitet. Die Faulheit wird hier in Deutschland noch fürstlich belohnt!

    Harz IV Empfänger gehören zur Arbeit verpflichtet !

    Harz IV Sätze kann man online nachrechnen

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    Geändert von latinroad (15.07.2009 um 14:46 Uhr)

  2. #2
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Harz IV Empfänger hat Rechtsanspruch auf 2.075 Euro fürs Faulenzen!

    Harz IV Empfänger gehören zur Arbeit verpflichtet !
    Und?
    Warum sehen das so viele anders, dass sie nicht entsprechend wählen?
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  3. #3
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Harz IV Empfänger hat Rechtsanspruch auf 2.075 Euro fürs Faulenzen!

    Zitat Zitat von latinroad Beitrag anzeigen
    Eine 5 köpfige Familie (Harz IV) mit 3 Kindern ( 9,10,16) hat mindestens Rechtsanspruch auf:

    Regelleistung Antragsteller: 316 Euro
    Regelleistung Partner: 316 Euro
    Regelleistung Kinder unter 14: 422 Euro
    Regelleistung Kinder unter 25: 281 Euro
    Summe der Regelleistungen: 1.335 Euro
    Miete: 500 Euro
    Nebenkosten: 150 Euro
    Heizkosten: 90 Euro
    Summe Unterkunft: 740 Euro
    Gesamtbedarf: 2.075 Euro

    Anspruch Arbeitslosengeld-II: 2.075 Euro

    Soviel Geld - für das , dass die ganze Familie nichts arbeitet. Die Faulheit wird hier in Deutschland noch fürstlich belohnt!

    Harz IV Empfänger gehören zur Arbeit verpflichtet !

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    Vor allem sollte man endlich zwischen Arbeitswilligen und Arbeitsunwilligen unterscheiden !
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  4. #4
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    Standard AW: Harz IV Empfänger hat Rechtsanspruch auf 2.075 Euro fürs Faulenzen!

    Zitat Zitat von latinroad Beitrag anzeigen
    Eine 5 köpfige Familie (Harz IV) mit 3 Kindern ( 9,10,16) hat mindestens Rechtsanspruch auf:

    Regelleistung Antragsteller: 316 Euro
    Regelleistung Partner: 316 Euro
    Regelleistung Kinder unter 14: 422 Euro
    Regelleistung Kinder unter 25: 281 Euro
    Summe der Regelleistungen: 1.335 Euro
    Miete: 500 Euro
    Nebenkosten: 150 Euro
    Heizkosten: 90 Euro
    Summe Unterkunft: 740 Euro
    Gesamtbedarf: 2.075 Euro

    Anspruch Arbeitslosengeld-II: 2.075 Euro

    Soviel Geld - für das , dass die ganze Familie nichts arbeitet. Die Faulheit wird hier in Deutschland noch fürstlich belohnt!

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    Naja, knapp über 2000 Euro für eine 5-köpfige Familie ist schon knapp. Aber fehlt da nicht noch das Kindergeld?

  5. #5
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
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    Standard AW: Harz IV Empfänger hat Rechtsanspruch auf 2.075 Euro fürs Faulenzen!

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Naja, knapp über 2000 Euro für eine 5-köpfige Familie ist schon knapp. Aber fehlt da nicht noch das Kindergeld?
    Das Kindergeld wird abgezogen.

  6. #6
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Harz IV Empfänger hat Rechtsanspruch auf 2.075 Euro fürs Faulenzen!

    Zitat Zitat von latinroad Beitrag anzeigen
    Eine 5 köpfige Familie (Harz IV) mit 3 Kindern ( 9,10,16) hat mindestens Rechtsanspruch auf:

    Regelleistung Antragsteller: 316 Euro
    Regelleistung Partner: 316 Euro
    Regelleistung Kinder unter 14: 422 Euro
    Regelleistung Kinder unter 25: 281 Euro
    Summe der Regelleistungen: 1.335 Euro
    Miete: 500 Euro
    Nebenkosten: 150 Euro
    Heizkosten: 90 Euro
    Summe Unterkunft: 740 Euro
    Gesamtbedarf: 2.075 Euro

    Anspruch Arbeitslosengeld-II: 2.075 Euro

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    Und dies noch ohne jeden Abzug!
    Da das Nettoeinkommen circa 50 % beträgt, wären es 4150 Brutto, oder geteilt durch 160 Arbeitsstunden, 26 € Stundenlohn.
    Satter Verdienst ohne Arbeit.
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Bratschnik
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    Standard AW: Harz IV Empfänger hat Rechtsanspruch auf 2.075 Euro fürs Faulenzen!

    Zitat Zitat von latinroad Beitrag anzeigen
    Eine 5 köpfige Familie (Harz IV) mit 3 Kindern ( 6,8,10) hat mindestens Rechtsanspruch auf:

    Regelleistung Antragsteller: 316 Euro
    Regelleistung Partner: 316 Euro
    Regelleistung Kinder unter 14: 422 Euro
    Regelleistung Kinder unter 25: 281 Euro
    Summe der Regelleistungen: 1.335 Euro
    Miete: 500 Euro
    Nebenkosten: 150 Euro
    Heizkosten: 90 Euro
    Summe Unterkunft: 740 Euro
    Gesamtbedarf: 2.075 Euro

    Anspruch Arbeitslosengeld-II: 2.075 Euro

    Soviel Geld - für das , dass die ganze Familie nichts arbeitet. Die Faulheit wird hier in Deutschland noch fürstlich belohnt!

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    Das sind aber nicht ein sondern fünf Harz IV Empfänger.
    Und wenn Du Arbeit für sie hast kannst Du sie gerne verpflichten.
    Besonders die 3 Kinder

  8. #8
    Orthodox Benutzerbild von Ausonius
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    Standard AW: Harz IV Empfänger hat Rechtsanspruch auf 2.075 Euro fürs Faulenzen!

    Zitat Zitat von latinroad Beitrag anzeigen
    Eine 5 köpfige Familie (Harz IV) mit 3 Kindern ( 6,8,10) hat mindestens Rechtsanspruch auf:

    Regelleistung Antragsteller: 316 Euro
    Regelleistung Partner: 316 Euro
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    Regelleistung Kinder unter 25: 281 Euro
    Summe der Regelleistungen: 1.335 Euro
    Miete: 500 Euro
    Nebenkosten: 150 Euro
    Heizkosten: 90 Euro
    Summe Unterkunft: 740 Euro
    Gesamtbedarf: 2.075 Euro

    Anspruch Arbeitslosengeld-II: 2.075 Euro

    Soviel Geld - für das , dass die ganze Familie nichts arbeitet. Die Faulheit wird hier in Deutschland noch fürstlich belohnt!

    Harz IV Empfänger gehören zur Arbeit verpflichtet !

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    Jeder hat somit fast 420 Euro pro Monat. Das scheint mir weder zuviel, noch zu wenig zu sein.


    Freiheit oder AfD!

    "nothing bad in your life is your fault its all those damn dirty minorities and you don't have to work to make things better just hate them enough and that will magically fix everything" - ein kluger Redditor

  9. #9
    Ausgeschwitzt Benutzerbild von Lobo
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    Standard AW: Harz IV Empfänger hat Rechtsanspruch auf 2.075 Euro fürs Faulenzen!

    Zitat Zitat von Seekuh Beitrag anzeigen
    Vor allem sollte man endlich zwischen Arbeitswilligen und Arbeitsunwilligen unterscheiden !
    Wozu? Wer länger als 6 Monate Arbeitslos ist, wird eingeteilt ohne wenn und aber.
    "Die Demokratie ist die politische Waffe des Großkapitals" (Oswald Spengler)

    Protest ist, wenn ich sage, das und das paßt mir nicht. Widerstand ist,wenn ich dafür sorge, daß das, was mir nicht paßt, nicht länger geschieht.

  10. #10
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard AW: Harz IV Empfänger hat Rechtsanspruch auf 2.075 Euro fürs Faulenzen!

    Warum bekommen Kinder Hartz IV ? Warum gibts für die nicht nur Kindergeld ?

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