Ich wollte da mal darauf hinweisen, falls es noch Leute gibt, die meinen, ein illegal (!) eingewanderter z.B. Somalier, der eine Scheinehe mit einer z.B. Bulgarin eingegangen ist, könnte aus Deutschland ausgewiesen werden:
Einem Grundsatzurteil des EuGH zufolge haben alle Menschen der Welt Aufenthaltsrecht in Deutschland, wenn sie mit einem/r Staatsangehörigen der 26 anderen EU-Staaten verheiratet sind.
vgl. z.B. [Links nur für registrierte Nutzer].Der Europäische Gerichtshof hat sich in einem Rechtsfall gegen Irland entschieden, das sich geweigert hatte, vier afrikanischen Staatsangehörigen Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen, die mit in Irland lebenden Unionsbürgerinnen verheiratet sind. Dabei argumentierte das Gericht, das Recht auf Freizügigkeit sowie die Aufenthaltsrechte, die den EU-Bürgern zuständen, müssten auch für deren Ehepartner und Familien gelten, gleichgültig, welche Staatsangehörigkeit diese hätten.(...)
obwohl sie illegal eingereist waren
(...)
Während ihres Aufenthalts in Irland heirateten die vier Drittstaatsangehörigen Unionsbürgerinnen, die nicht die irische Staatsbürgerschaft besaßen, sich aber in Irland aufhielten.
Die deutschen Dorfdeppen (DDD) meinen natürlich noch, sie hätten irgendeine Souveränität inne und wollen z.B. einen mit einer Polin verheirateten türkischen Kiez-Gangster [Links nur für registrierte Nutzer]. Wann sagt den Idioten mal jemand, welches Jahr wir schreiben?