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Thema: 500 jugendliche Intensivtäter in der Schweiz.

  1. #21
    GESPERRT
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    Standard AW: 500 jugendliche Intensivtäter in der Schweiz.

    Zitat Zitat von Gabriel Beitrag anzeigen
    Unglaublich, und das meine ich im ursprünglichsten Sinne.

    Wenn Person A die Großmutter von Person B umbringt, was passiert dann, wendet man hammurabische Logik an? Richtig!

    Also lässt man die Täter besser in Ruhe? Verhöhnt man die Deutschen Opfer weiter wie bisher? Ich sehe es anders. Meinetwegen könnte man alle Intensivtäter....

  2. #22
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    Standard AW: 500 jugendliche Intensivtäter in der Schweiz.

    Zitat Zitat von Alfred Beitrag anzeigen
    Also lässt man die Täter besser in Ruhe? Verhöhnt man die Deutschen Opfer weiter wie bisher? Ich sehe es anders.
    Das fordere ich ja gar nicht. Um dieser Problematik beizukommen, braucht es jedoch kein neues Gesetz. Eine konsequentere Ausschöpfung der Möglichkeiten des bestehenden Rechtssystems würde bereits reichen.
    Meinetwegen könnte man alle Intensivtäter....
    Drakonismus lehne ich zutiefst ab.

  3. #23
    Sui
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    Standard AW: 500 jugendliche Intensivtäter in der Schweiz.

    Zitat Zitat von Black Jack Beitrag anzeigen
    Sprich, bei besonders schweren Fällen Entzug der Staatsbürgerschaft. Bei Ausländer Ausweisung.

    Korrekt. Und ansonsten würde ich sie auf eine Gefängnisinsel karren wie in "Papillion". Auf jeden Fall weit weg von der Gesellschaft.

    Das hat vermutlich auch noch eine abschreckende Wirkung. Welchen Dialog soll man den mit diesen Menschen noch führen? Die verstehen doch nur die Sprache der Gewalt.

    Ich meine solche Menschen, die sich besaufen und bekiffen und dann als Gang unschuldige Menschen fast zu Tode prügeln, was soll man sonst mit denen machen?

  4. #24
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    Standard AW: 500 jugendliche Intensivtäter in der Schweiz.

    Zitat Zitat von Gabriel Beitrag anzeigen
    Das fordere ich ja gar nicht. Um dieser Problematik beizukommen, braucht es jedoch kein neues Gesetz. Eine konsequentere Ausschöpfung der Möglichkeiten des bestehenden Rechtssystems würde bereits reichen.

    Drakonismus lehne ich zutiefst ab.
    Und alle die einen Rieherichter hatten gehen leer aus? Du weisst doch das es schon Tausende Opfer gab deren Täter keine Strafe erhielten. Egal welche Gründe man anschob. Das ist Ungerechtigkeit.

    Solche Fälle meine ich auch :

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Zitat :

    Vor sechs Jahren wurde Kevin (18) von Micael (17) erstochen. Das Urteil - zwei Jahre auf Bewährung

  5. #25
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    Standard AW: 500 jugendliche Intensivtäter in der Schweiz.

    Zitat Zitat von Alfred Beitrag anzeigen
    Und alle die einen Rieherichter hatten gehen leer aus? Du weisst doch das es schon Tausende Opfer gab deren Täter keine Strafe erhielten. Egal welche Gründe man anschob. Das ist Ungerechtigkeit.
    Ja - vollste Zustimmung. Aber Ungerechtigkeit unter Umgehung rechtsstaatlicher Möglichkeiten beikommen zu wollen gereicht der guten Sache nicht zum Vorteil.

    Berufung wäre eine bestehende Möglichkeit, aber hier existieren sinnvollerweise Fristen.

  6. #26
    Sui
    Gast

    Standard AW: 500 jugendliche Intensivtäter in der Schweiz.

    Es geht auch darum die Gesellschaft zu schützen. Kann man bald nicht mehr ohne Sicherheitspersonal irgendwo hingehen?

    Einsperren dieses Gewalttäter und zwar sofort!

  7. #27
    Sui
    Gast

    Standard AW: 500 jugendliche Intensivtäter in der Schweiz.

    Zitat Zitat von Gabriel Beitrag anzeigen
    Ja - vollste Zustimmung. Aber Ungerechtigkeit unter Umgehung rechtsstaatlicher Möglichkeiten beikommen zu wollen gereicht der guten Sache nicht zum Vorteil.

    Berufung wäre eine bestehende Möglichkeit, aber hier existieren sinnvollerweise Fristen.
    Ich habe schon mehrfach gesagt, dass solche Richter zur Verantwortung gezogen werden müssen. Nur Dienstbeschwerde und Versetzungen reichen nicht aus.

    Die gehören entlassen!

  8. #28
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    Standard AW: 500 jugendliche Intensivtäter in der Schweiz.

    Zitat Zitat von Gabriel Beitrag anzeigen
    Ja - vollste Zustimmung. Aber Ungerechtigkeit unter Umgehung rechtsstaatlicher Möglichkeiten beikommen zu wollen gereicht der guten Sache nicht zum Vorteil.

    Berufung wäre eine bestehende Möglichkeit, aber hier existieren sinnvollerweise Fristen.
    Ob es so sinnvoll ist das Mann Opfer absichtlich und Politisch gewollt die Gerechtigkeit mit teilweise absurden Begründungen verweigerte? Diese
    Täter sollte man ihre Taten spüren lassen. Dafür gab es zuviele Opfer.

  9. #29
    GESPERRT
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    Standard AW: 500 jugendliche Intensivtäter in der Schweiz.

    Zitat Zitat von Sui Beitrag anzeigen
    Ich habe schon mehrfach gesagt, dass solche Richter zur Verantwortung gezogen werden müssen. Nur Dienstbeschwerde und Versetzungen reichen nicht aus.

    Die gehören entlassen!
    Nein. Die Gehören vor ein Gericht das nur aus Opfern ihrer Lieblinge besteht. Diese Vergessenen Opfer sollten ein Urteil über die Richter sprechen dürfen.

  10. #30
    GESPERRT
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    Standard AW: 500 jugendliche Intensivtäter in der Schweiz.

    Zitat Zitat von Sui Beitrag anzeigen
    Ich habe schon mehrfach gesagt, dass solche Richter zur Verantwortung gezogen werden müssen. Nur Dienstbeschwerde und Versetzungen reichen nicht aus.

    Die gehören entlassen!
    Von wem gehören sie zur Verantwortung gezogen, etwa vom lynchenden Volkspöbel? Zur Verantortung gezogen wird die rechtliche Instanz immer noch durch sie selbst, denn den Rechtsstaat erhält man nicht, indem man ihn negiert! Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass wohl kaum einer der hiesigen Möchtegern-Richterlyncher auch nur die Testphase in dieser äußerst schwierigen beruflichen Laufbahn bestehen würde. Die in dieser existierenden Anforderungen an Intelligenz, Fleiß und Talent sind immens.

    Gesagtes soll natürlich nicht die Bedenken gegenüber solchen Urteilen entwerten.

    Zitat Zitat von Alfred Beitrag anzeigen
    Ob es so sinnvoll ist das Mann Opfer absichtlich und Politisch gewollt die Gerechtigkeit mit teilweise absurden Begründungen verweigerte? Diese
    Täter sollte man ihre Taten spüren lassen.
    Wenn es rechtsstaatlich möglich ist: ja.

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