Soviel ich weiss gibts einen Strafregistereintrag ab 15.
Wie das dann mit der Einbürgerung bei unter 15-Jährigen aussieht, weiss ich nicht...
Schweizer Föderalismus halt... Soviel ich weiss will man das aber vereinheitlichen.Zitat von Alfred
Wie's in Deutschland aussieht weiss ich nicht, es soll aber ziemlich schwierig sein, die Schweizer Staatsbürgerschaft zu erhalten.
Hab mal eine Doku von nem deutschen Ehepaar gesehen, welches schon über 30 Jahre in der Schweiz wohnt und auch nach dem 3. (oder 4. ?) Versuch die Staatsbürgerschaft immernoch nicht erhalten hat.
Nein, leider nicht. Hört sich aber verfassungswidrig an.
Soviel ich weiss, werden die mit den Eltern mit eingebürgert. Bei Kindern zählen die Jahre ausserdem doppelt. Also, wenn du einen Ausländer einbürgerst, der einen guten Leumund hat und seine Kinder mit und die werden dann kriminell.
Ich denke, es hängt wohl vom Kanton und der Gemeinde ab.
Zum wiederholten Mal spreche ich mich dafür aus, den Tatbestand des Strassenterrors einzuführen. Wer wiederholt Gewaltdelikte in der Öffentlichkeit verübt (und dass noch in Gruppen) terrorisiert die Gesellschaft. Schnelle Verfahren und Haftstrafen ohne Bewährung, Einzelhaft. Und wer die Gesellschaft, in der er lebt, grundlos terrorisiert, hat das Recht auf die Zugehörigkeit zu dieser verwirkt. Sprich, bei besonders schweren Fällen Entzug der Staatsbürgerschaft. Bei Ausländer Ausweisung.
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