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Thema: Grundgesetz-Artikel 139

  1. #1
    endlich zuhause Benutzerbild von Sprecher
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    Standard Grundgesetz-Artikel 139

    Art.139 GG

    XI. (Übergangs- und Schlussbestimmungen)

    Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.



    Eure Meinung?

  2. #2
    Wie ein Wolf Benutzerbild von jak_22
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    Standard AW: Grundgesetz-Artikel 139

    Es ist nicht meine Art, Fragen unhöflicherweise mit
    Gegenfragen zu beantworten, aber:

    Hast Du diese "Bestimmungen" schon mal
    irgendwo im Wortlaut gefunden?


    Ausgebrannt erkenn' ich meine tatenlose unerfüllte Leere,
    Wie ein Wolf - als wenn ich etwas suchte, das zu finden sich noch lohnte

  3. #3
    Fryheit für Lindenwirth! Benutzerbild von Odin
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    Standard AW: Grundgesetz-Artikel 139

    Hier mal ein paranoider Artikel von der Gegenseite:

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    Laßt Lindenwirth fry!
    Und Mjölnir und Seher und Wirrkopf und Grendel und Stahlschmied und Enzo und Zarados und Bodenplatte und Bulli und ODESSA und all die anderen!

  4. #4
    Wie ein Wolf Benutzerbild von jak_22
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    Standard AW: Grundgesetz-Artikel 139

    Zitat Zitat von Odin Beitrag anzeigen
    Hier mal ein paranoider Artikel von der Gegenseite:

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Auch wenn der Artikelschreiberling das anders sieht: Die
    Argumentation von Herzog ist logisch und nachvollziehbar.

    Ich gebe die Suche nach den benannten "Bestimmungen"
    erstmal auf - vielleicht hat jemand anders mehr Glück?


    Ausgebrannt erkenn' ich meine tatenlose unerfüllte Leere,
    Wie ein Wolf - als wenn ich etwas suchte, das zu finden sich noch lohnte

  5. #5
    Fryheit für Lindenwirth! Benutzerbild von Odin
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    Standard AW: Grundgesetz-Artikel 139

    Und noch einer:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Und da: [Links nur für registrierte Nutzer]

    "Obsolet" gewordene Artikel und Paragraphen sind immer eine sehr merkwürdige Sache, irgendwie steht eine Löschung nie auf der "Tagesordnung".
    Geändert von Odin (15.05.2009 um 13:58 Uhr)
    Laßt Lindenwirth fry!
    Und Mjölnir und Seher und Wirrkopf und Grendel und Stahlschmied und Enzo und Zarados und Bodenplatte und Bulli und ODESSA und all die anderen!

  6. #6
    he is a CHAR_ Benutzerbild von borisbaran
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    Standard AW: Grundgesetz-Artikel 139

    Zitat Zitat von Sprecher Beitrag anzeigen
    Art.139 GG

    XI. (Übergangs- und Schlussbestimmungen)

    Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.



    Eure Meinung?
    Kalter Kaffee aus den paar Nachkriegsjahren.
    Zitat Zitat von Odin Beitrag anzeigen
    Und noch einer:

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    Und da: [Links nur für registrierte Nutzer]

    "Obsolet" gewordene Artikel und Paragraphen sind immer eine sehr merkwürdige Sache, irgendwie steht eine Löschung nie auf der "Tagesordnung".
    Weil sie niemanden interessieren, da sie nciht wirksam sind.
    Igno-Mülleimer: Frei-denker, politisch Verfolgter, Willi Nicke, iglaubnix+2fel, tosh, monrol, Buella, Löwe, Widder58, Piedra, idistaviso, Pythia, Freelance, navy, SLNK
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  7. #7
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    Standard AW: Grundgesetz-Artikel 139

    Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Wenn niemand in Deutschland sich - etwa bei einem neuen Versuch eines NPD - Verbotes - auf den Artikel 139 stützt, dann kann das BVerfG sich auch nicht dazu verhalten.

    Übrigens müsste man sich in dem Zusammenhang erst einmal die Entnazifizierungsgesetze der Allierten ganz genau ansehen. Wenn da etwas drinsteht, das mit den in Artikel 79 Absatz 3 genannten Verfassungspostulaten ("ewiges Grundrecht") nicht in Übereinstimmung zu bringen ist, ist der Artikel 139 selbst verfassungswidrig, sowas gibt`s. Nennt sich "verfassungsimmanente Verfassungswidrigkeit".

  8. #8
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    Standard AW: Grundgesetz-Artikel 139

    Hier ein Zitat der Juristen Sylvia Stolz aus ihrem Antrag zur Einstellung des Verfahrens gegen Ernst Zündel:

    Artikel 139 GG verlautbart den als „Befreiungsgesetz“ fehlbezeichneten Siegerwillen. Danach werden die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen „Rechtsvorschriften“ von den Bestimmungen des Grundgesetzes nicht berührt, d.h. sie gehen allen Bestimmungen des Grundgesetzes vor.

  9. #9
    endlich zuhause Benutzerbild von Sprecher
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    Standard AW: Grundgesetz-Artikel 139

    Zitat Zitat von borisbaran Beitrag anzeigen
    Kalter Kaffee aus den paar Nachkriegsjahren.
    .
    Und warum steht es immer noch im GG?
    Man hätte es längst streichen können, wäre man souverän.

  10. #10
    he is a CHAR_ Benutzerbild von borisbaran
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    Standard AW: Grundgesetz-Artikel 139

    Zitat Zitat von Sprecher Beitrag anzeigen
    Und warum steht es immer noch im GG?
    Man hätte es längst streichen können, wäre man souverän.
    Der paragraph ist faktisch inaktiv und interessiert deshalb niemanden. Es ist also egal, ob er im GG steht oder nicht, weil er eh inaktiv ist. Und souverän ist Deutschland eh.
    Igno-Mülleimer: Frei-denker, politisch Verfolgter, Willi Nicke, iglaubnix+2fel, tosh, monrol, Buella, Löwe, Widder58, Piedra, idistaviso, Pythia, Freelance, navy, SLNK
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