Art.139 GG
XI. (Übergangs- und Schlussbestimmungen)
Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.
Eure Meinung?
Art.139 GG
XI. (Übergangs- und Schlussbestimmungen)
Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.
Eure Meinung?
Es ist nicht meine Art, Fragen unhöflicherweise mit
Gegenfragen zu beantworten, aber:
Hast Du diese "Bestimmungen" schon mal
irgendwo im Wortlaut gefunden?
Ausgebrannt erkenn' ich meine tatenlose unerfüllte Leere,
Wie ein Wolf - als wenn ich etwas suchte, das zu finden sich noch lohnte
Hier mal ein paranoider Artikel von der Gegenseite:
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Laßt Lindenwirth fry!Und Mjölnir und Seher und Wirrkopf und Grendel und Stahlschmied und Enzo und Zarados und Bodenplatte und Bulli und ODESSA und all die anderen!
Ausgebrannt erkenn' ich meine tatenlose unerfüllte Leere,
Wie ein Wolf - als wenn ich etwas suchte, das zu finden sich noch lohnte
Und noch einer:
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Und da: [Links nur für registrierte Nutzer]
"Obsolet" gewordene Artikel und Paragraphen sind immer eine sehr merkwürdige Sache, irgendwie steht eine Löschung nie auf der "Tagesordnung".
Geändert von Odin (15.05.2009 um 13:58 Uhr)
Laßt Lindenwirth fry!Und Mjölnir und Seher und Wirrkopf und Grendel und Stahlschmied und Enzo und Zarados und Bodenplatte und Bulli und ODESSA und all die anderen!
Igno-Mülleimer: Frei-denker, politisch Verfolgter, Willi Nicke, iglaubnix+2fel, tosh, monrol, Buella, Löwe, Widder58, Piedra, idistaviso, Pythia, Freelance, navy, SLNK
Mitglied der Fraktion der Liberalen
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn niemand in Deutschland sich - etwa bei einem neuen Versuch eines NPD - Verbotes - auf den Artikel 139 stützt, dann kann das BVerfG sich auch nicht dazu verhalten.
Übrigens müsste man sich in dem Zusammenhang erst einmal die Entnazifizierungsgesetze der Allierten ganz genau ansehen. Wenn da etwas drinsteht, das mit den in Artikel 79 Absatz 3 genannten Verfassungspostulaten ("ewiges Grundrecht") nicht in Übereinstimmung zu bringen ist, ist der Artikel 139 selbst verfassungswidrig, sowas gibt`s. Nennt sich "verfassungsimmanente Verfassungswidrigkeit".
Hier ein Zitat der Juristen Sylvia Stolz aus ihrem Antrag zur Einstellung des Verfahrens gegen Ernst Zündel:
Artikel 139 GG verlautbart den als „Befreiungsgesetz“ fehlbezeichneten Siegerwillen. Danach werden die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen „Rechtsvorschriften“ von den Bestimmungen des Grundgesetzes nicht berührt, d.h. sie gehen allen Bestimmungen des Grundgesetzes vor.
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