Als Kirchenbesucher sollte man fallweise diese Damschaften einfach ignorieren solange, bis sie ausrasten und tätlich angreifen.
Dann kann man sie anzeigen, die Gruppe öffentlich verunglimpfen und gut is.
Als Kirchenbesucher sollte man fallweise diese Damschaften einfach ignorieren solange, bis sie ausrasten und tätlich angreifen.
Dann kann man sie anzeigen, die Gruppe öffentlich verunglimpfen und gut is.
Aktueller Kalenderspruch: Das ist wohl tatsächlich das Problem. Das alte links gibt es nicht mehr. Links ist heute das gut versorgte Establishment und nicht der entrechtete Proletarier. (HenningPogwisch, 130224, https://www.zeit.de/kultur/2024-02/p...0nach8/seite-2)
Aktueller Kalenderspruch: Das ist wohl tatsächlich das Problem. Das alte links gibt es nicht mehr. Links ist heute das gut versorgte Establishment und nicht der entrechtete Proletarier. (HenningPogwisch, 130224, https://www.zeit.de/kultur/2024-02/p...0nach8/seite-2)
Na warum wohl?
Wäre ja Rassistisch, Faschistisch und Ausländerfeindlich und da ja genau dieses LinksGrünInnen Transgender LesbInnen Pack die Zuwanderung von Muslimischen Migranten begrüßen, unterstützen und fördern kann und wird so eine Aktion auch nie in einer Moschee stattfinden.
Manchmal kann einem der Islam ja sogar symphatisch werden. Wenn man das ganze mal nur auf solche Kampfhennen beschränken könnte....
Man gebe Kopftuch als Suchbegriff auf der "Emma" Seite ein.
Nur kritische Artikel zum Thema Kopftuch.
Ein Zitat:
[Links nur für registrierte Nutzer]Lassen wir also Mina Ahadi reden, eine Iranerin im Exil in Köln: "Ich komme aus einem Land, in dem die Staatsgewalt mit Bajonetten und Peitschen Millionen von Frauen die Zwangsverschleierung aufgezwungen hat. Wenn Frau Ludin erlaubt wird, im Kopftuch zu unterrichten, würde sich das unmittelbar auf das Leben Tausender Frauen und Mädchen auswirken."
Solange muß man gar nicht warten:
§ 167 StGB
Störung der Religionsausübung
(1) Wer 1. den Gottesdienst oder eine gottesdienstliche Handlung einer im Inland bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich und in grober Weise stört oder
2. an einem Ort, der dem Gottesdienst einer solchen Religionsgesellschaft gewidmet ist, beschimpfenden Unfug verübt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Oder so, ja, auch möglich.
Allerdings nicht so öffentlichkeitswirksam wie (versuchte) Körperverletzung!
Aktueller Kalenderspruch: Das ist wohl tatsächlich das Problem. Das alte links gibt es nicht mehr. Links ist heute das gut versorgte Establishment und nicht der entrechtete Proletarier. (HenningPogwisch, 130224, https://www.zeit.de/kultur/2024-02/p...0nach8/seite-2)
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