Das ist allerdings nicht von der Hand zu weisen. Man kann den Verzicht auf die Geltendmachung eines Rechtsanspruches des deutschen Volkssouveräns auf eine neue verfassungsgebende Versammlung durchaus als Legitimationsgrundlage der heutigen Verfassung mit dem Namen "Grundgesetz" ansehen, auch wenn die Namenswahl einst die Vorläufigkeit unterstreichen sollte. Die regelmäßige Wiederwahl der politischen Vertreter der heutigen staatsrechtlichen Situation ist quasi eine Art Verfassungsreferendum durch Unterlassen zu Gunsten der Beibehaltung des Grundgesetzes und eine Verzichtserklärung hinsichtlich direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene.
Seltsamerweise bekunden in allen Umfragen zum Thema "direkte Demokratie" ca. 80 % der Deutschen, dass sie das gut fänden.
Wer seine Rechte nicht geltend macht, dem werden sie eben vorenthalten. Das ist immer so und gilt auch für Volkssouveräne.
Allerdings unterliegt der Anspruch auf eine neue Verfassung keiner Verjährung, die Deutschen können der neuen Feudalherrenschicht aus Spitzenparteibuchkarrieristen und Wirtschaftsführern jederzeit die gelbe oder rote Karte zeigen. Bei jeder Wahl.