hier nochmal eine umfangreichere Liste der Änderungen des GG:
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hier die markierten Änderungen in der großen Initiative 2006:
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Geändert von bernhard44 (10.03.2009 um 15:19 Uhr)
Als ich die ersten 60 Seiten des Buches "Die Deutschlandakte" gelesen hatte , wusste ich endlich mit definitiver Bestimmtheit, daß wir von einer nicht die Wahrheit sagenden politischen Kaste ausgeplündert und verhunnepippelt werden.....
Die Demokratie in Deutschland; sie steht nur auf dem Papier!
Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!
ich bin sicher kein Experte in Sachen Staats- und Verfassungsrecht, aber es dürfte wenige Verfassungen geben, in denen in ca. 60 Jahren öfters geändert, ergänzt, gestrichen wurde, als im "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland".
Das ist auch der springende Punkt im Zusammenhang mit Artikel 146 GG. Das Grundgesetz von 1949 war zum Teil aus den aussenpolitischen Sachzwängen seiner Zeit legitimiert, deshalb wurde im Artikel 146 GG in Verbindung mit der Urfassung der Präambel zum Ausdruck gebracht, dass das deutsche Volk nach Wiedererlangung der Einheit und damit Wegfall der äusseren Sachzwänge einen Anspruch auf eine in völliger Freiheit selbstbestimmte Verfassung haben sollte.
Die Sachzwänge des Jahres 1949, die u. a. den Bann aller direktdemokratischen Elemente aus der Verfassung rechtfertigten, waren aber für unsere politische Klasse zu schön, um auf diese "normative Kraft des Faktischen" (also der mit den Sachzwängen weggefallenen Fakten) zu verzichten und die Inhalte einer neuen Verfassung vor ihren eigenen Wählern zu rechtfertigen oder die gar direkt zu fragen. Also haben sie trotz Wegfalls der Einschränkung der äusseren Souveränität der Deutschen die ursprünglich damit verbundenen inneren Einschränkungen der Souveränität des deutschen Volkes weitergenutzt, um fortan zu ihren eigenen Gunsten und im Interesse der mit ihnen personell verquickten Managerklasse eine Vermachtung in den oberen Etagen der Gesellschaft herzustellen, die mit den Wesensgehalten auch des GG von 1949 nicht mehr zu vereinbaren ist.
Die Konsequenzen der grundgesetzfernen Vermachtung könnt Ihr bei Prof. v. Arnim nachlesen.
Dass die Mehrheit der Verfassungsrechtler das Vorgehen nach 1990 hinsichtlich Art. 146 GG o. k. findet, ist m. M. n. dem Umstand geschuldet, dass es für Staatsrechtler karriereförderlich ist, bei hochsensiblen Themen mit den Regierenden einer Meinung zu sein. Die Argumente der Kritiker sind aber bei diesem Fachmeinungsstreit besser, deren Fachkunde steht den Claqueren in nichts nach.
Hier die Zeitbombe im Verfassungsgehäuse, so sieht das in Wirklichkeit aus:
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Wer daraus schliesst, es gäbe derzeit keinen Mietvertrag, sollte Abstand nehmen von juristendeutschen Texten, finde ich.Mietvertrag, Klausel 146, Abschluss
Dieser Mietvertrag, der nach Einzug der Wohnparteien zwischen Wohnparteien und Vermieter gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem ein neuer Mietvertrag in Kraft tritt, der von den Wohnparteien und dem Vermieter in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Geändert von -jmw- (10.03.2009 um 19:46 Uhr)
Aktueller Kalenderspruch: it’s hard to imagine someone turning off all ability to reason. (Waterman1000, youtube, gefunden 120524)
Netter Umgangston hier im Forum, das ist es vielleicht warum ich mich hier niedergelassen habe.
Wenn einem was nicht ganz schlüssig ist bzgl. einer Antwort, dann wäre es doch sehr nett, das in einem höflicheren Ton zu klären.
Statt abfällig Kritik zu üben( wie oft soll ich es denn noch sagen) könnte man vielleicht Bildungslücken , welche jeder hat gegenseitig auffüllen.
Aber ich vergass das mann in diesem System ja keine Schwäche zeigen darf.
Dann versuch ich mal meine Auffassung von Artikel 146 darzulegen ...
Dieses Grundgesetz (Achtung keine Verfassung! Kommt einer Verfassung gleich) siehe
Carlo Schmid "Politik als geistige Aufgabe"Büchergilde Gutenberg. Printed in Germany 1974 ISBN 3 7632 1803 3
das nach Vollendung der Einheit... Die eigentlich seit zwanzig Jahren vollzogen sein soll, was nicht so ganz stimmt denn es fehlen noch unsere Ostgebiete. ...und Freiheit Deutschlands ( da steht nichts von Freiheit der Bundesrepublik) ....für das gesamte deutsche Volk gilt (hier steht nirgends wo sich dieses gesamte deutsche Volk aufzuhalten hat) es leben auch heute noch Deutsche mit BRD-Pässen in den ehemaligen Ostgebieten. .....verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung (kein Grundgesetz oder sonst ein Pamphlet wie der Vertrag von Lissabon etc.) in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke(auch von denn Wahlberechtigten Deutschen aus Ostdeutschland)in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Erinnert sich noch jemand an die EU-Verfassung, die von Holland und Frankreich abgelehnt wurden.
Von hier aus ein nachträgliches Dankeschön an die Bürger dieser beiden Länder.
In einem Interview hatte seinerzeit sich Außenminister Josef Fischer, einmal bzgl. der Volksabstimmung für die BRD-Bürger so ausgedrückt (Ich möchte es einmal mit meinen Worten sagen... Das wir zu Doof wären um die Tragweite diese Referendums zu begreifen). Obwohl ich nie ein Freund dieses Herren war und bin, muss ich Ihm zu dieser Äußerung zustimmen.
Hätten wir durch Volksabstimmung uns mehrheitlich zur EU-Verfassung bekannt, hätte sich um wieder auf Artikel 146 zu kommen, das deutsche Volk(denn in den Ostgebieten Polen etc. war ja auch EU-Wahl)eine neue Verfassung gegeben.
Dann wäre uns auf lange, lange Sicht eine Nationale Verfassung versagt.
So jetzt brauche ich erst mal was zu Trinken.
Bevor ich es vergesse meine Damen und Herren.
Sollte einer der Sich oben in den Zeilen wieder erkennt eine andere oder ergänzende Sichtweise haben, würde ich mich doch sehr freuen seinen Beitrag diesbezüglich zu Lesen.
Alle anderen denen es zu mühsam ist, sich so Auszudrücken das es verständlich wird empfehle ich, sich doch mal im Forum von WKW zu tummeln.
Das Grundgesetz hat durchaus Verfassungsrang, es ist nur nicht hinreichend demokratisch legitimiert. Nach Wegfall der äusseren Zwänge, die Teile der Grundrechtspostulate 1949 legitimiert haben (Bannung von direktdemokratischen Elementen entgegen dem Wortlaut des Artikel 20), wurde eben keine neue verfassungsgebende Versammlung anberaumt, in der zumindest die heutige politische Klasse mit 2 / 3 - Mehrheit die Festschreibung der vorläufigen Entscheidungen von 1990 vor ihren Wählern hätte vertreten müssen.
So kann die CDU / CSU ganz alleine mit etwas über einem Drittel der Mandate verhindern, dass die direkte Demokratie eingeführt wird. Die konservativen Wähler können das gut ab, den Wählern der anderen Parteien haben sie 2002 vorgegaukelt, dass die direkte Demokratie nur an der Union scheitert:
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Hängt davon ab, was man unter "demokratische Legitimation" versteht.Das Grundgesetz hat durchaus Verfassungsrang, es ist nur nicht hinreichend demokratisch legitimiert.
Dies ist ja mitnichten ein in z.B. der Politikwissenschaft einstimmig bestimmter Begriff!
Die legitimatorischer Wirkung schlichter alltäglicher Akzeptanz sollte man da nicht unterschätzen!
Geändert von -jmw- (10.03.2009 um 20:12 Uhr)
Aktueller Kalenderspruch: it’s hard to imagine someone turning off all ability to reason. (Waterman1000, youtube, gefunden 120524)
In den Rechtswissenschaften haben die wichtigsten Begriffe aber eindeutig bestimmbar zu sein, sonst haben wir ein ganz fundamentales Problem. Der Wortlaut von Artikel 20 Abs. 2 (ewiges Grundrecht nach Art. 79 Abs. 3):
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Wahlen und Abstimmungen also...
1949 hat wegen der existenzbedrohenden aussenpolitischen Lage und der eingeschränkten Souveränität des Landes eine 2 / 3 - Mehrheit auf der verfassungsgebenden Versammlung entschieden, auf Volksabstimmungen ganz zu verzichten - Ruhe ist die erste Bürgerpflicht.
Wegen des Verzichts auf eine neue verfassungsgebende Versammlung trotz des Wortlauts von Art. 146 GG i. V. m. der alten Präambel kann nun die CDU / CSU mit einem Drittel der Stimmen als Blockademinderheit diese Grundentscheidung treffen? Da stimmt etwas hinten und vorne nicht, dafür muss ich nicht Politikwissenschaften studieren, um dann den Begriff "Demokratie" bis zur Unkenntlichkeit zerfabulieren zu können.
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