Umfrageergebnis anzeigen: Ab welchem Streitwert muss man vor Gericht ziehen?

Teilnehmer
31. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Wenn man den Beklagten Geld abpressen kann (Abmahnungen, haltlose Schadensersatzklagen)

    3 9,68%
  • es geht auch völlig grundlos, weil es bei Gericht so lustig ist

    15 48,39%
  • ab 1 Euro, z. B. wegen im Einkaufswagen verlorener Münze

    1 3,23%
  • ab 1,30 Euro, wie es Kaisers getan hat

    0 0%
  • ab 5 Euro (nur wegen Scheinen, nicht bei Münzen)

    0 0%
  • ab 10 Euro

    1 3,23%
  • bei einem höheren Betrag

    11 35,48%
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Thema: "Wegen 1,30 Euro durch alle Instanzen" - sollen die einfachen Menschen "blank ziehen"

  1. #41
    Österreich zuerst Benutzerbild von WIENER
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Der größte Fehler der Kassiererin war wohl in Deutschland gearbeitet zu haben. In Österreich hätte sie, nach einer wie in diesem Fall begründeten Fristlosen Kündigung, bis an ihr Lebensende wohl keine Geldsorgen mehr. Eine Verdachtskündigung und eine "Beweislastumkehr" bestätigt mich aber wieder das Deutschland schon lange kein Rechtsstaat mehr ist und das in Deutschland Bananenrepublikanische Zustände herschen. Im übrigen verstößt die Beweislastumkehr gegen EU-Recht, wir hatten so einen Fall in Österreich, als die Grünen eine Beweislastumkehr für "geschlagene Frauen" forderten. Sie waren der Meinung das in Zukunft nicht mehr die Frau beweisen muß geschlagen worden zu sein, sondern der Mann beweisen muß, seine Frau nicht geschlagen zu haben. Mehrere Rechtsgutachten bestätigten den Widerspruch zum Eu-Recht, deshalb haben die Grünen dann ihre Forderungen aufgegeben.
    Geändert von WIENER (13.02.2009 um 16:09 Uhr)

  2. #42
    Österreich zuerst Benutzerbild von WIENER
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Der Bananenrepublikanische Lächerlichkeits-Pseudorechtsstaat hat heute in einer Berufung das Ersturteil bestätigt. Demnach muß die Klägerin beweisen, das sie nicht die 1, 30 gestohlen hat. Der Anwalt hat angekündigt zuerst das Bundesverfassungsgericht und notfalls auch den Europäischen Gerichtshof einzuschalten.
    Und wieder bin ich froh Österreicher zu sein und in einem noch halbwegs funktionierenden Rechtsstaat zu leben und nicht in Deutschland.

  3. #43
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Sie ist 50 Jahre alt, arbeitete 30 Jahre in dem Supermarkt - das ist die perfekte Ausgangslage, endlich den lang geplanten Postraub zu starten und volles Risiko zu gehen: Zwei Pfandbons im Wert von 48 und 82 Cent zocken!

    Angesichts der Zahlen 50 Jahre alt, 30 Jahre dabei, 1,30 in Pfandbons - reicht - Schuld vorausgesetzt - eine Abmahnung.

    Das wäre völlig ausreichend, würde man den Fall insgesamt vernünftig gewichten.
    Denn jetzt lebt sie von Hartz 4. Einfach mal 1,30 gegenrechnen. Und auch gegen das bis ins Tomatenmark erschütterte Vertauen des "Herrn Kaiser", sowie den Verwaltungsaufwand mit Gerichten und allem drum und dran.

    Gruß,

    The Dude

  4. #44
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von The Dude Beitrag anzeigen
    Sie ist 50 Jahre alt, arbeitete 30 Jahre in dem Supermarkt - das ist die perfekte Ausgangslage, endlich den lang geplanten Postraub zu starten und volles Risiko zu gehen: Zwei Pfandbons im Wert von 48 und 82 Cent zocken!

    Angesichts der Zahlen 50 Jahre alt, 30 Jahre dabei, 1,30 in Pfandbons - reicht - Schuld vorausgesetzt - eine Abmahnung.

    Das wäre völlig ausreichend, würde man den Fall insgesamt vernünftig gewichten.
    Denn jetzt lebt sie von Hartz 4. Einfach mal 1,30 gegenrechnen. Und auch gegen das bis ins Tomatenmark erschütterte Vertauen des "Herrn Kaiser", sowie den Verwaltungsaufwand mit Gerichten und allem drum und dran.

    Gruß,

    The Dude

    Sehr Befremdend für einn Rechtsstaat ist es auch wenn man in RTL-Fernsehen berichtet, das die Frau diesen lächerlichen Betrag gestohlen hat, als ob man Beweise hätte oder die Frau von irgendeinem Gericht verurteilt worden wäre. Meiner Meinung gehört auch dieser Speichelleckende Erfüllungsgehilfe des Pseudorechtsstaates wegen Rufschädigung und Verleumdung verklagt.

  5. #45
    GESPERRT
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Für Vertrauensbruch reicht ein Diebstahl. Die Höhe des Diebesguts völlig unwichtig.
    Dabei kann eine langjährige Betriebszugehörigkeit außer Acht gelassen werden.

    Hätte man sie aus der Kasse genommen und als Putzfrau weiter beschäftigt, wäre die Psychische Belastung gegenüber andere Beschäftige viel größer. Wobei die Angelegtheit für erneuten Diebstahl in Form Ware weiterhin besteht.

  6. #46
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von JensVandeBeek Beitrag anzeigen
    Für Vertrauensbruch reicht ein Diebstahl. Die Höhe des Diebesguts völlig unwichtig.
    Dabei kann eine langjährige Betriebszugehörigkeit außer Acht gelassen werden.
    Das finde ich eben nicht. 30 Jahre sind verdammt lang und das Verhältnis ja wohl mehr als gefestigt. Gedöns mit Pfandbon ist da allenfalls ein Mißverständnis, ansonsten kann es mit dem Vertrauen von Seiten des Arbeitgebers zu einer seit 30 Jahren dort beschäftigten Angestellten ja wohl nicht weit bestellt sein. Stattdessen wird jetzt wegen einer unbewiesenen Tat so ein Trara gemacht und gleich zum Äußersten gegriffen?! Das passt nicht zusammen. Für mich stimmt da etwas nicht bzw. finde ich diese ganze Angelegenheit faul.

    Allein, daß es nicht um Bargeld, sondern um zwei Pfandbons geht, die angeblich ein Kunde verloren haben sollte...und beim ebenso angeblichen ungerechtfertigten Einlösen steht die Vorgesetzte zufällig daneben und bemerkt es...na klar. :rolleyes:

    Gruß,

    The Dude
    Geändert von The Dude (24.02.2009 um 17:40 Uhr)

  7. #47
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von WIENER Beitrag anzeigen
    Sehr Befremdend für einn Rechtsstaat ist es auch wenn man in RTL-Fernsehen berichtet, das die Frau diesen lächerlichen Betrag gestohlen hat, als ob man Beweise hätte oder die Frau von irgendeinem Gericht verurteilt worden wäre. Meiner Meinung gehört auch dieser Speichelleckende Erfüllungsgehilfe des Pseudorechtsstaates wegen Rufschädigung und Verleumdung verklagt.
    Ja, aber von wem denn? Die Frau wird sich nicht wehren, was der Schrottsender nur zu gut weiß.

    Gruß,

    The Dude

  8. #48
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Keine Frage, dass das ganze gefaked ist. Mit einer Ex-Kollegin von mir haben sie genau dasselbe gemacht. Man war zu viert unterwegs in Frankfurt auf einem 3tägigen Seminar, und abends privat unterwegs mit der Strassenbahn. Ihr Vorgesetzter hielt sie unter 4 Augen dazu an, dieses Ticket im Wert von 1,80 € mit in die Spesenabrechnung zu setzen. Ihre Kollegin die für die Abrechnungen zuständig war wies sie noch darauf hin, sie war aber der Ansicht, dass die Aussage ihres Vorgesetzten richtig sei. Das war dann der Kündigungsgrund. Beweisen konnte sie das nicht, ihr Chef behauptete, diese Konversation habe nie stattgefunden. X(

  9. #49
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von The Dude Beitrag anzeigen
    Ja, aber von wem denn? Die Frau wird sich nicht wehren, was der Schrottsender nur zu gut weiß.

    Gruß,

    The Dude

    Sie hat einen sehr bemühten Anwalt und auch die Gewerkschaft nimmt ihren Fall zum Anlass hier ein richtungsweisendes Urteil zu erkämpfen. Von diesem Fall wird man noch hören.

  10. #50
    Österreich zuerst Benutzerbild von WIENER
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von JensVandeBeek Beitrag anzeigen
    Für Vertrauensbruch reicht ein Diebstahl. Die Höhe des Diebesguts völlig unwichtig.
    Dabei kann eine langjährige Betriebszugehörigkeit außer Acht gelassen werden.

    Hätte man sie aus der Kasse genommen und als Putzfrau weiter beschäftigt, wäre die Psychische Belastung gegenüber andere Beschäftige viel größer. Wobei die Angelegtheit für erneuten Diebstahl in Form Ware weiterhin besteht.

    Es wäre gescheit von dir, den Strang einmal durchzulesen, damit du weißt wovon du da schreibst.:rolleyes:

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