Umfrageergebnis anzeigen: Ab welchem Streitwert muss man vor Gericht ziehen?

Teilnehmer
31. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Wenn man den Beklagten Geld abpressen kann (Abmahnungen, haltlose Schadensersatzklagen)

    3 9,68%
  • es geht auch völlig grundlos, weil es bei Gericht so lustig ist

    15 48,39%
  • ab 1 Euro, z. B. wegen im Einkaufswagen verlorener Münze

    1 3,23%
  • ab 1,30 Euro, wie es Kaisers getan hat

    0 0%
  • ab 5 Euro (nur wegen Scheinen, nicht bei Münzen)

    0 0%
  • ab 10 Euro

    1 3,23%
  • bei einem höheren Betrag

    11 35,48%
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Thema: "Wegen 1,30 Euro durch alle Instanzen" - sollen die einfachen Menschen "blank ziehen"

  1. #11
    GESPERRT
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von Zaphod Beeblebrox Beitrag anzeigen
    Ich halte dieses Gesetz, wenn es denn so eine Kündigung ermöglicht, für hanebüchen, zumindestens in diesem Fall. Man kann solche kleinen Gaunereien, wenn sie überhaupt stattgefunden haben, nachweisen. Und wg. 1,30 Euro sollte man eigentlich beim ersten Vergehen das Verfahren wg. Nichtigkeit einstellen, solange es keine Wiederholungstat war.
    Mich würde mal der genaue WOrtlaut des Gesetzes interessieren. Hat den jemand parat?
    Was meinst du, wie die "kleinen Gaunereien" oft ablaufen? Es kommt sehr oft vor, dass die Beweise dafür gerade nicht reichen.

  2. #12
    GESPERRT
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von El Lute Beitrag anzeigen
    Dem halte ich folgendes entgegen, weshalb ich es nicht für sinnvoll halte, dass ein Verdacht ausreicht: Wie soll man sich davor schützen können, dass ein Verdacht gegen einen entsteht? Verdächtig kann man schon dann werden, wenn 100 Personen Gelegenheit hatten etwas zu stehlen und man zu diesen 100 gehört. Wenn ein Verdacht ausreicht ist der Möglichkeit des Missbrauchs durch den Arbeitgeber Tür und Tor geöffnet, deshalb bin ich der Ansicht, dass für eine außerordentliche Kündigung ein Nachweis des Fehlverhaltens zwingend erforderlich ist.
    Ich sagte ja schon: Hier liegt eindeutig Missbrauch vor. Aber man muss nun mal auch sehen, dass ein Verdacht, der eben nicht ausgeräumt werden kann, das Vertrauensverhältnis zerstört. Vor vielen Jahren kam meine Oma z. B. ins Pflegeheim. Nachdem sie gestorben war, mussten meine Eltern feststellen, dass sie dort bestohlen wurde, u. A. ein teures Radio. Erst hat das Personal ihnen irgendein anderes gegeben, dann nach Stunden kam das Richtige. Wahrscheinlich hatte das schon jemand zu Hause. Nach einigen Jahren stellte sich heraus, das in diesem Pflegeheim systematisch die Leute bestohlen wurden. Nur gab es zunächst keine Beweise, erst nach Jahren konnte das bewiesen werden. Ich bin nicht sicher, ob die Leitung des Heimes (oder gar der Eigentümer) davon wusste, ich glaube es eher nicht.

  3. #13
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von Felidae Beitrag anzeigen
    Was meinst du, wie die "kleinen Gaunereien" oft ablaufen? Es kommt sehr oft vor, dass die Beweise dafür gerade nicht reichen.
    Ich meine damit, das man Verdächtige gezielt mit Kameras (wie bei Ladendieben) überwachen kann bzw. man kontrolliert die Kassen genau. Da gibt es Möglichkeiten.
    Mein Geschlecht : Kämpfer
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  4. #14
    GESPERRT
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von Zaphod Beeblebrox Beitrag anzeigen
    Ich meine damit, das man Verdächtige gezielt mit Kameras (wie bei Ladendieben) überwachen kann bzw. man kontrolliert die Kassen genau. Da gibt es Möglichkeiten.
    Diese Überwachung darfst du nur mit Zustimmung des Betriebsrates durchführen.

  5. #15
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von Felidae Beitrag anzeigen
    Diese Überwachung darfst du nur mit Zustimmung des Betriebsrates durchführen.
    Quasi braucht man die Erlaubnis von Gaunern, um Gauner zu überführen!
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  6. #16
    Mit Schattenhaushalt Benutzerbild von roxelena
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von Felidae Beitrag anzeigen
    Diese Überwachung darfst du nur mit Zustimmung des Betriebsrates durchführen.
    Ist doch richtig so...
    Für Sozialismus, gegen Militarismus in der SPD...

    Mitglied der Linksfraktion

    Guido: "I like very german Brätsausages !"

  7. #17
    Mit Schattenhaushalt Benutzerbild von roxelena
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von lupus_maximus Beitrag anzeigen
    Quasi braucht man die Erlaubnis von Gaunern, um Gauner zu überführen!
    Der BR ist das von den AN gewählte Gremium.

    Als Rentner in der Endphase kannst das nicht so genau wissen :cool2:
    Für Sozialismus, gegen Militarismus in der SPD...

    Mitglied der Linksfraktion

    Guido: "I like very german Brätsausages !"

  8. #18
    GESPERRT
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von roxelena Beitrag anzeigen
    Ist doch richtig so...
    Hm, das ist ein schwieriges Thema. Wenn man z. B. wiederum nicht weiß, wer stiehlt, kann man auch nicht ausschließen, dass es ein Betriebsratsangehöriger war, der so gewarnt würde. Hier halte ich den Weg über eine nachträgliche Überprüfung durch das Arbeitsgericht für besser.

  9. #19
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von roxelena Beitrag anzeigen
    Der BR ist das von den AN gewählte Gremium.
    Das ist zwar richtig, aber kein Betrieb braucht einen Rat. Arbeitnehmer auch nicht. Wer sich gewerkschaftlich organisiert, ist ein Unruhestifter und gehört vor die Tür gesetzt.

    Ich bin wie ich bin. Die einen kennen mich, die anderen können mich.

  10. #20
    GESPERRT
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von Kumusta Beitrag anzeigen
    Das ist zwar richtig, aber kein Betrieb braucht einen Rat. Arbeitnehmer auch nicht. Wer sich gewerkschaftlich organisiert, ist ein Unruhestifter und gehört vor die Tür gesetzt.
    Das kommt oft vor, ist aber nicht immer so.

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