Umfrageergebnis anzeigen: Ab welchem Streitwert muss man vor Gericht ziehen?

Teilnehmer
31. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Wenn man den Beklagten Geld abpressen kann (Abmahnungen, haltlose Schadensersatzklagen)

    3 9,68%
  • es geht auch völlig grundlos, weil es bei Gericht so lustig ist

    15 48,39%
  • ab 1 Euro, z. B. wegen im Einkaufswagen verlorener Münze

    1 3,23%
  • ab 1,30 Euro, wie es Kaisers getan hat

    0 0%
  • ab 5 Euro (nur wegen Scheinen, nicht bei Münzen)

    0 0%
  • ab 10 Euro

    1 3,23%
  • bei einem höheren Betrag

    11 35,48%
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Thema: "Wegen 1,30 Euro durch alle Instanzen" - sollen die einfachen Menschen "blank ziehen"

  1. #1
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    Standard Verdachtskündigung

    Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer]


    "[...]Nach 31 Jahren wurde einer Kaisers-Kassiererin fristlos gekündigt. Der Vorwurf: Sie habe zwei Pfandbons unterschlagen, im Wert von 1,30 Euro. Beweisen lässt sich das nicht. Muss auch niemand. Für eine Kündigung reicht der Verdacht. [...]"

    "[...]Die Mitarbeiterin Barbara E. gehörte allerdings wohl zu denen, die sich nicht alles gefallen ließen. Hin und wieder gab es Auseinandersetzungen mit dem Marktleiter - wegen Mehrarbeit, wegen organisatorischer Differenzen, aber auch, so Barbara E., wegen seiner Angewohnheit, Mitarbeiterinnen vor den Kunden abzukanzeln, wenn ihm etwas nicht passte. Zudem gehörte die 50-Jährige zu den acht von damals 36 Kolleginnen in der Filiale, die beim härtesten und längsten Streik des Einzelhandels mit von der Partie waren.[...]"

    "[...]
    Umkehr der Beweislast
    Am meisten verzweifeln aber lässt Barbara E., dass es am Ende völlig egal ist, wie es wirklich war. Der begründete Verdacht, es könne so gewesen sein, reicht aus - jedenfalls nach bisheriger Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. "Verdachtskündigung" nennt sich das und es kehrt die im Strafrecht übliche Unschuldsvermutung um.[...]"

    "[...]Anders als im Strafprozess gegen, beispielsweise, einen Herrn Zumwinkel, zählt auch die "Lebensleistung" nicht. Die Rechnung "31 Jahre gegen einen Euro dreißig nur vermuteten Schaden" wird gar nicht erst aufgemacht.[...]

    "[...]Barbara E. musste inzwischen aus ihrer Wohnung mit dem fantastischen Hochhausblick ausziehen. Ihr Arbeitslosengeld ist so niedrig, dass es mit Hartz IV aufgestockt werden muss[...]"

    "[...] Wenn sie nicht zu alt war, wurde sie gefragt, weswegen sie nach 31 Jahren gekündigt worden ist. Nur ein Verdacht, hat sie gesagt, und manchmal kam sie noch dazu hinzuzufügen, dass es um einen Euro dreißig ging. "Sie hören von uns" hieß es dann, aber sie hat nie was gehört.[...]"




    Ich habe schon mehrmals etwas zum Schwinden der Mittelschicht in Deutschland geschrieben. Dieser Fall ist in meinen Augen ein deutlicher Beleg dafür, dass die geltenden Gesetze es den Arbeitgebern faktisch ermöglichen jeden Mitarbeiter auf die Straße zu setzen, der ihnen nicht genehm ist. Die "Umkehr der Beweislast" findet ihre Fortsetzung bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle, was die Arbeitgeber allerdings nicht davon abhält fortwährend Forderungen in Bezug auf Zuwanderung zu stellen, mit der Begründung, dass es ihrer Ansicht nach einen Mangel an geeigneten Arbeitskräften gebe. "Geeignet" ist in den Augen vieler Arbeitgeber wohl nur jemand, der ohne Einschränkung "Ja" sagt, uneingeschränkt verfügbar ist, geringfügig beschäftigt und nach Belieben vor die Tür gesetzt werden kann.
    In diesem Fall wurde aus einem zuverlässigen Arbeitnehmer, der sein Leben in jeder Beziehung im Griff hatte, ein Fall für Hartz IV gemacht. Und für so jemanden gilt ebenfalls die Umkehr der Beweislast, denn wer von Hartz IV leben muss, ist schließlich selbst daran schuld.

  2. #2
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Das mag ungerecht erscheinen, aber ein Arbeitsverhältnis ist nun mal ein Vertrauensverhältnis. Ist das Vertrauen zu einem Arbeitnehmer nachhaltig gestört, kann man von dem AG die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht wirklich erwarten. Hier hat zwar Missbrauch stattgefunden, eindeutig. Aber das ändert nichts am Grundsatz.

  3. #3
    GESPERRT
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Heute 1,30 Euro, morgen vielleicht 2,30 Euro und übermorgen ? .....

  4. #4
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    1,30 € Verlust für das Unternehmen die noch nicht mal bewiesen sind reichen als Kündigungsgrund füür einen Arbeitnehmer aus. Bravo, so haben sich die herrschenden Drecksäcke über ihre Polithampelmänner ihr "Rechr" zusammengezimmert.

    die nimmersatten Steuerbetrüger und raffgierige, korrupte Manager bestehen auf die Unschuldsvermutung solange sie nicht rechtskräftig verurteilt sind.
    Ein bravo der Gerechtigkeit

    die Kleinen hängt man die Grossen lässt man laufen X(
    Für Sozialismus, gegen Militarismus in der SPD...

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  5. #5
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von JensVandeBeek Beitrag anzeigen
    Heute 1,30 Euro, morgen vielleicht 2,30 Euro und übermorgen ? .....
    Was erwartest du in einem Land, wo die Bürger nicht mehr zwischen Mein und Dein unterscheiden können?
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  6. #6
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von lupus_maximus Beitrag anzeigen
    Was erwartest du in einem Land, wo die Bürger nicht mehr zwischen Mein und Dein unterscheiden können?
    Frag mal Madame Schaeffler...die kennt sich dabei bestens aus..oder die Bankrotteure die ihre Boni aus Steuergelder einklagen wollen
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  7. #7
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von roxelena Beitrag anzeigen
    1,30 € Verlust für das Unternehmen die noch nicht mal bewiesen sind reichen als Kündigungsgrund füür einen Arbeitnehmer aus. Bravo, so haben sich die herrschenden Drecksäcke über ihre Polithampelmänner ihr "Rechr" zusammengezimmert.

    die nimmersatten Steuerbetrüger und raffgierige, korrupte Manager bestehen auf die Unschuldsvermutung solange sie nicht rechtskräftig verurteilt sind.
    Ein bravo der Gerechtigkeit

    die Kleinen hängt man die Grossen lässt man laufen X(
    Arbeitsrecht und Strafrecht sind nicht dasselbe. Nehmen wir mal ein Beispiel, warum das Recht auf Verdachtskündigung sinnvoll ist.

    Angenommen, du beschäftigst eine Putzfrau (ja liebe Kinder, ich weiß, dass man das heute ironisierend "Raumkosmetikerin" nennt). Nun verschwinden immer wieder Gegenstände aus deiner Wohnung. Kleinigkeiten, nichts großes. Du hast die Putze im Verdacht, kannst aber nichts beweisen. Du müßtest schon deine eigene Wohnung videoüberwachen, und wer will das schon? Nun dürftest du nach deiner Logik die Putze nicht entlassen, weil ihr ja nichts bewiesen werden kann. Dein Vertrauen zu ihr ist aber dennoch dahin. Nun darfst du sie aber aufgrund der Verdachtskündigung tatsächlich entlassen.

  8. #8
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von Felidae Beitrag anzeigen
    Arbeitsrecht und Strafrecht sind nicht dasselbe. Nehmen wir mal ein Beispiel, warum das Recht auf Verdachtskündigung sinnvoll ist.

    Angenommen, du beschäftigst eine Putzfrau (ja liebe Kinder, ich weiß, dass man das heute ironisierend "Raumkosmetikerin" nennt). Nun verschwinden immer wieder Gegenstände aus deiner Wohnung. Kleinigkeiten, nichts großes. Du hast die Putze im Verdacht, kannst aber nichts beweisen. Du müßtest schon deine eigene Wohnung videoüberwachen, und wer will das schon? Nun dürftest du nach deiner Logik die Putze nicht entlassen, weil ihr ja nichts bewiesen werden kann. Dein Vertrauen zu ihr ist aber dennoch dahin. Nun darfst du sie aber aufgrund der Verdachtskündigung tatsächlich entlassen.
    Ist das Management (ja liebe Kinder, ich weiß, dass man das heute ironisierend "selbstbedienende Ansammlung von Raffzähnen" nennt) offensichtlich unfähig greift in die Kasse dann ist das mal wieder etwas ganz anderes :hihi:
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  9. #9
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von Felidae Beitrag anzeigen
    Arbeitsrecht und Strafrecht sind nicht dasselbe. Nehmen wir mal ein Beispiel, warum das Recht auf Verdachtskündigung sinnvoll ist.
    [...]
    Dem halte ich folgendes entgegen, weshalb ich es nicht für sinnvoll halte, dass ein Verdacht ausreicht: Wie soll man sich davor schützen können, dass ein Verdacht gegen einen entsteht? Verdächtig kann man schon dann werden, wenn 100 Personen Gelegenheit hatten etwas zu stehlen und man zu diesen 100 gehört. Wenn ein Verdacht ausreicht ist der Möglichkeit des Missbrauchs durch den Arbeitgeber Tür und Tor geöffnet, deshalb bin ich der Ansicht, dass für eine außerordentliche Kündigung ein Nachweis des Fehlverhaltens zwingend erforderlich ist.

  10. #10
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von Felidae Beitrag anzeigen
    Arbeitsrecht und Strafrecht sind nicht dasselbe. Nehmen wir mal ein Beispiel, warum das Recht auf Verdachtskündigung sinnvoll ist.

    Angenommen, du beschäftigst eine Putzfrau (ja liebe Kinder, ich weiß, dass man das heute ironisierend "Raumkosmetikerin" nennt). Nun verschwinden immer wieder Gegenstände aus deiner Wohnung. Kleinigkeiten, nichts großes. Du hast die Putze im Verdacht, kannst aber nichts beweisen. Du müßtest schon deine eigene Wohnung videoüberwachen, und wer will das schon? Nun dürftest du nach deiner Logik die Putze nicht entlassen, weil ihr ja nichts bewiesen werden kann. Dein Vertrauen zu ihr ist aber dennoch dahin. Nun darfst du sie aber aufgrund der Verdachtskündigung tatsächlich entlassen.
    Ich halte dieses Gesetz, wenn es denn so eine Kündigung ermöglicht, für hanebüchen, zumindestens in diesem Fall. Man kann solche kleinen Gaunereien, wenn sie überhaupt stattgefunden haben, nachweisen. Und wg. 1,30 Euro sollte man eigentlich beim ersten Vergehen das Verfahren wg. Nichtigkeit einstellen, solange es keine Wiederholungstat war.
    Mich würde mal der genaue WOrtlaut des Gesetzes interessieren. Hat den jemand parat?
    Mein Geschlecht : Kämpfer
    Meine Pronomen : Blut, Schweiß und Tränen

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