Umfrageergebnis anzeigen: Ab welchem Streitwert muss man vor Gericht ziehen?

Teilnehmer
31. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Wenn man den Beklagten Geld abpressen kann (Abmahnungen, haltlose Schadensersatzklagen)

    3 9,68%
  • es geht auch völlig grundlos, weil es bei Gericht so lustig ist

    15 48,39%
  • ab 1 Euro, z. B. wegen im Einkaufswagen verlorener Münze

    1 3,23%
  • ab 1,30 Euro, wie es Kaisers getan hat

    0 0%
  • ab 5 Euro (nur wegen Scheinen, nicht bei Münzen)

    0 0%
  • ab 10 Euro

    1 3,23%
  • bei einem höheren Betrag

    11 35,48%
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Thema: "Wegen 1,30 Euro durch alle Instanzen" - sollen die einfachen Menschen "blank ziehen"

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Mitglied
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    Standard Verdachtskündigung

    Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer]


    "[...]Nach 31 Jahren wurde einer Kaisers-Kassiererin fristlos gekündigt. Der Vorwurf: Sie habe zwei Pfandbons unterschlagen, im Wert von 1,30 Euro. Beweisen lässt sich das nicht. Muss auch niemand. Für eine Kündigung reicht der Verdacht. [...]"

    "[...]Die Mitarbeiterin Barbara E. gehörte allerdings wohl zu denen, die sich nicht alles gefallen ließen. Hin und wieder gab es Auseinandersetzungen mit dem Marktleiter - wegen Mehrarbeit, wegen organisatorischer Differenzen, aber auch, so Barbara E., wegen seiner Angewohnheit, Mitarbeiterinnen vor den Kunden abzukanzeln, wenn ihm etwas nicht passte. Zudem gehörte die 50-Jährige zu den acht von damals 36 Kolleginnen in der Filiale, die beim härtesten und längsten Streik des Einzelhandels mit von der Partie waren.[...]"

    "[...]
    Umkehr der Beweislast
    Am meisten verzweifeln aber lässt Barbara E., dass es am Ende völlig egal ist, wie es wirklich war. Der begründete Verdacht, es könne so gewesen sein, reicht aus - jedenfalls nach bisheriger Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. "Verdachtskündigung" nennt sich das und es kehrt die im Strafrecht übliche Unschuldsvermutung um.[...]"

    "[...]Anders als im Strafprozess gegen, beispielsweise, einen Herrn Zumwinkel, zählt auch die "Lebensleistung" nicht. Die Rechnung "31 Jahre gegen einen Euro dreißig nur vermuteten Schaden" wird gar nicht erst aufgemacht.[...]

    "[...]Barbara E. musste inzwischen aus ihrer Wohnung mit dem fantastischen Hochhausblick ausziehen. Ihr Arbeitslosengeld ist so niedrig, dass es mit Hartz IV aufgestockt werden muss[...]"

    "[...] Wenn sie nicht zu alt war, wurde sie gefragt, weswegen sie nach 31 Jahren gekündigt worden ist. Nur ein Verdacht, hat sie gesagt, und manchmal kam sie noch dazu hinzuzufügen, dass es um einen Euro dreißig ging. "Sie hören von uns" hieß es dann, aber sie hat nie was gehört.[...]"




    Ich habe schon mehrmals etwas zum Schwinden der Mittelschicht in Deutschland geschrieben. Dieser Fall ist in meinen Augen ein deutlicher Beleg dafür, dass die geltenden Gesetze es den Arbeitgebern faktisch ermöglichen jeden Mitarbeiter auf die Straße zu setzen, der ihnen nicht genehm ist. Die "Umkehr der Beweislast" findet ihre Fortsetzung bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle, was die Arbeitgeber allerdings nicht davon abhält fortwährend Forderungen in Bezug auf Zuwanderung zu stellen, mit der Begründung, dass es ihrer Ansicht nach einen Mangel an geeigneten Arbeitskräften gebe. "Geeignet" ist in den Augen vieler Arbeitgeber wohl nur jemand, der ohne Einschränkung "Ja" sagt, uneingeschränkt verfügbar ist, geringfügig beschäftigt und nach Belieben vor die Tür gesetzt werden kann.
    In diesem Fall wurde aus einem zuverlässigen Arbeitnehmer, der sein Leben in jeder Beziehung im Griff hatte, ein Fall für Hartz IV gemacht. Und für so jemanden gilt ebenfalls die Umkehr der Beweislast, denn wer von Hartz IV leben muss, ist schließlich selbst daran schuld.

  2. #2
    GESPERRT
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Das mag ungerecht erscheinen, aber ein Arbeitsverhältnis ist nun mal ein Vertrauensverhältnis. Ist das Vertrauen zu einem Arbeitnehmer nachhaltig gestört, kann man von dem AG die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht wirklich erwarten. Hier hat zwar Missbrauch stattgefunden, eindeutig. Aber das ändert nichts am Grundsatz.

  3. #3
    GESPERRT
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von Felidae Beitrag anzeigen
    Das mag ungerecht erscheinen, aber ein Arbeitsverhältnis ist nun mal ein Vertrauensverhältnis. Ist das Vertrauen zu einem Arbeitnehmer nachhaltig gestört, kann man von dem AG die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht wirklich erwarten. Hier hat zwar Missbrauch stattgefunden, eindeutig. Aber das ändert nichts am Grundsatz.
    Hier hatt man die bis dato unbewiesene Verdächtigungen dazu genutzt um eine mi8ssliebige Arbeitnehmerin zu feuern.

  4. #4
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von Efna Beitrag anzeigen
    Hier hatt man die bis dato unbewiesene Verdächtigungen dazu genutzt um eine mi8ssliebige Arbeitnehmerin zu feuern.
    Ich sagte ja schon: Hier hat Missbrauch stattgefunden und das gehört natürlich korrigiert.

  5. #5
    in memoriam Benutzerbild von lupus_maximus
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von Felidae Beitrag anzeigen
    Ich sagte ja schon: Hier hat Missbrauch stattgefunden und das gehört natürlich korrigiert.
    Wie willst du denn dies korrigieren?
    Wenn ich einen AN nicht mehr haben will, ist der Zug für den abgefahren!
    Ganz einfach!
    Die Me 262, war die letzte reindeutsche Technik-Meisterleistung! Unsere befreundeten Feinde haben uns 1945 von jeder Zukunft befreit! Ich bin gegen das GE in Germany, sondern mehr für das IR in Irrmany! Letzter Akt in der Trilogie: Planet der Affen! Der letzte Deutsche zündet die Kobaltbombe und es gab keine Affen und keine Menschen mehr. Lupus-Clan Projekt Neugermanien

  6. #6
    Österreich zuerst Benutzerbild von WIENER
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Der größte Fehler der Kassiererin war wohl in Deutschland gearbeitet zu haben. In Österreich hätte sie, nach einer wie in diesem Fall begründeten Fristlosen Kündigung, bis an ihr Lebensende wohl keine Geldsorgen mehr. Eine Verdachtskündigung und eine "Beweislastumkehr" bestätigt mich aber wieder das Deutschland schon lange kein Rechtsstaat mehr ist und das in Deutschland Bananenrepublikanische Zustände herschen. Im übrigen verstößt die Beweislastumkehr gegen EU-Recht, wir hatten so einen Fall in Österreich, als die Grünen eine Beweislastumkehr für "geschlagene Frauen" forderten. Sie waren der Meinung das in Zukunft nicht mehr die Frau beweisen muß geschlagen worden zu sein, sondern der Mann beweisen muß, seine Frau nicht geschlagen zu haben. Mehrere Rechtsgutachten bestätigten den Widerspruch zum Eu-Recht, deshalb haben die Grünen dann ihre Forderungen aufgegeben.
    Geändert von WIENER (13.02.2009 um 16:09 Uhr)

  7. #7
    Aufklärer Benutzerbild von Eridani
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    AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von Felidae Beitrag anzeigen
    Das mag ungerecht erscheinen, aber ein Arbeitsverhältnis ist nun mal ein Vertrauensverhältnis. Ist das Vertrauen zu einem Arbeitnehmer nachhaltig gestört, kann man von dem AG die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht wirklich erwarten. Hier hat zwar Missbrauch stattgefunden, eindeutig. Aber das ändert nichts am Grundsatz.
    Der Fall ist eindeutig überzogen. Hier wurde ein Exempel statuiert.
    Gesetz hin oder her; die Masse der arbeitenden Menschen sieht das anders: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Hier wurde nach Gutsherrenart in einem immer mehr desolaten System gehandelt.
    Es wurde von der Leitung der Kaufhalle nach einem Anlass gesucht
    Gut ist allemal; dass das Bewußtsein dafür, was sich Banker , Bosse und Börsenzocker leisten, - im Volk inzwischen hellwach geworden ist.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Die Lösung des Problems (Abschaffung des Kapitalismus) ist in den Köpfen der Massen bereits fertig heran gereift. Jetzt bedarf es nur noch eines Anlasses.
    Geändert von Eridani (25.02.2009 um 15:45 Uhr)


  8. #8
    Miss Verständnis Benutzerbild von Leila
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von Eridani Beitrag anzeigen
    Der Fall ist eindeutig überzogen. Hier wurde ein Exempel statuiert.
    Gesetz hin oder her; die Masse der arbeitennden Menschen sieht das anders [Links nur für registrierte Nutzer]
    Sähe „die Masse der arbeitenden Menschen das anders“, dann müßte die Kaiser’s Tengelmann AG dem Druck solidarischer Menschen nachgeben und die Verkäuferin wieder einstellen, oder aufgrund eines Massenboykotts Konkurs anmelden.

    Gruß von Leila

  9. #9
    Österreich zuerst Benutzerbild von WIENER
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von Peel Beitrag anzeigen
    Sähe „die Masse der arbeitenden Menschen das anders“, dann müßte die Kaiser’s Tengelmann AG dem Druck solidarischer Menschen nachgeben und die Verkäuferin wieder einstellen, oder aufgrund eines Massenboykotts Konkurs anmelden.

    Gruß von Leila

    Die Masse der arbeitenden Menschen sieht das wirklich anders, aber sich auch für andere einzusetzen, das ist in der heutigen Zeit verloren gegangen.

  10. #10
    FREIGEIST Benutzerbild von Ingeborg
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    Standard AW: Verdachtskündigung

    Zitat Zitat von Felidae Beitrag anzeigen
    Das mag ungerecht erscheinen, aber ein Arbeitsverhältnis ist nun mal ein Vertrauensverhältnis. Ist das Vertrauen zu einem Arbeitnehmer nachhaltig gestört, kann man von dem AG die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht wirklich erwarten. Hier hat zwar Missbrauch stattgefunden, eindeutig. Aber das ändert nichts am Grundsatz.
    Du bist so obrigkeitshörig, du würdest dich auf Verdachst sogar selbst hängen?

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