Eine Gruppe von Schülern ist mit der Besetzung der - offensichtlich nicht vakanten, sondern künstlich geschaffenen - Stelle nicht einverstanden gewesen. Abgesehen von „Kleinigkeiten”, wie der komplett verdrehte neue Stundenplan, stört die Schüler ihre Unterrichtung durch eine Lehrerin mit Kopftuch. Für diese Schüler ist das Kopftuch unter anderem ein Zeichen für die Unterdrückung der Frauen. Die Protestgruppe sieht sich mit ihrer Auffassung von dem baden-württembergischen Gesetz, in dessen Begründung es heißt: „[…] aufgrund der Regelung sei das Tragen eines Kopftuchs unzulässig, weil zumindest ein Teil seiner Befürworter damit eine mindere Stellung der Frau […] als auch eine fundamentalistische, kämpferische Stellungnahme für ein theokratisches Staatswesen verbindet” bestätigt. In ihrem Protest berufen sie sich auf die Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2003. Rheinland Pfalz hat es offensichtlich bisher versäumt, hier entsprechende landesrechtliche Vorschriften zu erlassen.
Dies weiß auch die Lehrerin C., die bei ihrer Vorstellung gegenüber den Schülern sinngemäß äußerte: „Ich unterrichte Sozialkunde und weiß daher, wie lange Gesetze brauchen, bis sie erlassen sind. Bis dahin haben Sie alle Abitur oder auch nicht.”
Die Schülergruppe wird massiv gemobbt und das an einer Schule, die den Studierenden „Unterstützung auf dem Weg sich an gesellschaftlichen und politischen Prozessen sachkundiger und bewusster beteiligen zu können” bieten möchte. Mitschüler bezeichnen die „Abweichler” als Nazis und Faschisten.
Es soll nicht unterschlagen werden, dass die Kopftuchlehrerin vor allen anderen Schülern der Klasse alle Schüler befragt hat, ob sie für oder gegen sie sind. Es lebe der Pranger!
Eine Schülerin dieser Gruppe hat eine Droh-E-Mail bekommen. Als sie sich diesbezüglich an den Rektor wandte, äußerte dieser sinngemäß: „Da sehen sie mal, was rauskommt, wenn Sie an die Presse gehen.”
Die aufgesuchte Polizei, bei der Anzeige erstattet werden sollte, zeigte sich ähnlich unberührt. Die Schülerin wurde auf dem Flur abgefertigt und es wurde ihr sehr deutlich nahe gelegt, den Boykott aufzugeben. Gleichzeitig äußerte der Chef der Dienststelle, sie trage ja selbst ein Kreuz, dürfe sich also gar nicht äußern. Man verweigerte die Aufnahme einer Strafanzeige.
Alle Gespräche mit dem Rektor und der Schulleitung verliefen ergebnislos. Die Gruppe der Protestler soll nun zumindest hinsichtlich des Sozialkundeunterrichts in eine andere Klasse versetzt werden.
Und zu guter Letzt deutet der Rektor auch noch an, dass es zur Streichung des BAföG kommt, wenn die Schüler den Unterricht der Kopftuchlehrerin weiter boykottieren.