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Thema: Anwalt: Ich verteidige "Ehrenmörder" und Kinderschänder - aber keine "Nazis"!

  1. #31
    Mitglied Benutzerbild von Badener3000
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    Standard AW: Anwalt: Ich verteidige "Ehrenmörder" und Kinderschänder - aber keine "Nazis"!

    Zitat Zitat von Rowlf Beitrag anzeigen
    Gibts heute nur nur noch 85-90 Jährige Nationalsozialisten? Frag mal Volksgenossen Peiper, Arthas, Würfelquelle und Nationalix wie alt sie sind.

    Oder gibt es auch keine Marxisten mehr, da Marx tot ist?


    Du denkst also für einen Rechtszertreter ist es ehrenhafter einen albanischen Ehrenmörder, der seine Schwester totsticht zu verteidigen, als einen Menschen wie Nationalix, der im schlimmsten Fall mal "Scheiß Ausländer" ruft ?
    ####################################
    Bischof Williamson an die Deutschen
    http://de.youtube.com/watch?v=uaUA3rlRtos

  2. #32
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    Standard AW: Anwalt: Ich verteidige "Ehrenmörder" und Kinderschänder - aber keine "Nazis"!

    Zitat Zitat von Joseph Malta Beitrag anzeigen
    Nun, die wird er auch finden, wenn er will, da sich bekanntlich Anwälte auf diese Klientel spezialisiert haben.

    Interessanter finde ich aber, dass Nazis in der Drecksauhierarchie der Kriminellen ihren Platz noch unter Ehrenmördern und Kinderschändern gefunden haben. Selbst bei den Drecksäuen, was Ehrenmörder und Kinderschänder zweifelsfrei sind, stehen sie auf der untersten Stufe.
    Quatsch. Jeder " Nazi " der mal im Knast war wird dir etwas anderes erzählen. Kinderficker sind die Gruppe die am Schlechtesten angesehen ist.

  3. #33
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Anwalt: Ich verteidige "Ehrenmörder" und Kinderschänder - aber keine "Nazis"!

    Nun, die Aussage des Rechtsanwaltes zeigt zwar einen Widerspruch zu allgemeinen Rechtsgrundsätzen und einem normalen Berufsverständnis der Verteidigung, denn schließlich hat ein jeder unabhängig von der Tat, Herkunft, Ethnie, Weltanschauung etc. ein Anrecht auf einen fairen Prozeß und eine ordentlicher Verteidigung.
    Jedoch ist seine Aussage nicht von einem solchen Belang, wie es hier dargestellt wird.

    1. Geht es um Wahlverteidigung und das setzt gewisse finanzielle Möglichkeiten voraus, dürfte es unwahrscheinlich sein, das die Klientel um die es in seiner Aussage geht, ihn als Verteidiger wählt, denn hat man Geld sucht man sich einen Spezialisten.

    2. Geht es um Pflichtverteidigung ist seine Aussage ohne Bedeutung, dann gilt nämlich § 49 Bundesrechtsanwaltsverordnung

    § 49 Pflichtverteidigung, Beistandsleistung
    (1) Der Rechtsanwalt muß eine Verteidigung oder Beistandsleistung übernehmen, wenn er nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung oder des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zum Verteidiger oder nach den Vorschriften des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen oder des IStGH-Gesetzes als Beistand bestellt ist.
    (2) § 48 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden.
    In einem solchen Fall muss er sich sogar besonders für seinen Mandanten ins Zeug legen, weil ihm sonst seine gemachte Aussage ein Verfahren vor der Anwaltskammer garantiert.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  4. #34
    Mitglied Benutzerbild von Preuße
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    Standard AW: Anwalt: Ich verteidige "Ehrenmörder" und Kinderschänder - aber keine "Nazis"!

    Jeder hat doch das Recht auf seine bestmögliche Verteidigung, wie soll ein nicht überzeugter Verteidiger seinen Mandanten bestmöglich verteidigen? ?(

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