Zitat von
GSch
Bitte beachten: es geht hier um den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH oder ICC), nicht um den Internationalen Gerichtshof (IGH oder ICJ). Die Namen klingen ähnlich, und beide sitzen in Den Haag, aber es sind völlig unterschiedliche Einrichtungen.
Der IGH ist eine Einrichtung der UN und entscheidet Streitfälle zwischen Staaten, die UN-Mitglieder sind oder das Statut des IGH anerkannt haben. Nur Staaten können vor dem IGH klagen oder verklagt werden. Alle UN-Mitglieder sind automatisch Mitgliedstaaten des IGH, also auch die USA. Und darüber gibt es auch gar keine Diskussion.
Der IStGH ist keine Einrichtung der UN, sondern gründet sich auf einen völkerrechtlichen Vertrag, dem viele Staaten beigetreten sind, aber nicht die USA. Hier können Einzelpersonen wegen schwerster Menschenrechtsverletzungen angeklagt werden (also Sachen, die z. B. bei uns im VStGB stehen). Allerdings kann man nicht privat jemanden verklagen, sondern es gibt einen Ankläger, dem man die Sachverhalte unterbreiten muss; wenn man den überzeugt, dann kann er Anklage erheben. Es ist also ähnlich wie bei unseren Strafgerichten, wo man auch niemanden selbst verklagen kann, sondern das muss der Staatsanwalt tun.
Die USA sind dem Vertrag über den IStGH nie beigetreten und lehnen diese Einrichtung ab, und zwar nicht erst seit Trump. Vermutlich haben sie Gründe dafür.
Die Jurisdiktion des IStGH erstreckt sich nur über Mitgliedsstaaten und deren Bürger, also nicht auf die USA. Allerdings geht es hier um Taten, die US-Bürger in Afghanistan begangen haben sollen, und Afghanistan ist Mitglied. Das dürfte wohl ein längeres juristisches Hickhack um die Frage geben, ob der IStGH nun zuständig ist oder nicht.
Auch die Palästinenser sind vor dem IStGH aktiv. Gegen Israelis können sie nicht viel machen, denn Israel ist nicht Mitglied. Aber sie machen in den USA eine Menge Lärm und sind den USA unbequem, und das ist offenbar einer der Gründe, warum die Regierung die Vertretung Palästinas in Washington demnächst zumachen will.