Das Gesetz ist Müll. Es schützt nur Kinder vor der Pubertät.
Ich halte dies letztendlich fuer problematisch. Obwohl ich dafuer bin, Kinderschaender hart zu bestrafen, so frage ich mich, wie sich ein Unschuldiger effektiv gegen eine solche Anklage wehren kann, wenn die Ereignisse Jahrzehnte zurueckliegen. Ausser der Behauptung des Klaegers bleibt da nicht mehr viel.
Dann gilt der Zweifelsgrundsatz. Ich bin eh dafür, unser Strafprozessrecht wieder so zu reformieren, dass die Rechte des Angeklagten gegenüber dem Opfer gestärkt werden. Grundsätzlich sollte z. B. es als unbedingtes Recht gelten, dass das Opfer im Gerichtssaal aussagen muss und die Verteidigung es direkt befragen darf. Außerdem sollte auch gelten: Lässt man ein Kind aussagen, muss es auch für eine Falschaussage bestraft werden können.
Opfer muß aussagen. Nun ist dies nicht eh der Fall? Das man einen Kind nicht zumuten kann dem mutmaßlichen Täter in die Augen zuschauen sollte dabei doch wohl klar sein.
Ansonsten: Ein Kind macht nicht ohne Grund eine Falschaussage. Meist ist es doch so: Vater und Mutter lassen sich scheiden, Mutter gibt an: "Er hat unser Kinder misshandelt" und redet dies dem Kind ein um sich selber Vorteile zu verschaffen. In solchen Fällen muß halt die Mutter bestraft werden.
Momentan muss das Kind nicht mal im Gerichtssaal sitzen, sondern wird meistens nur vom Richter in einem Extra Raum vernommen.
Der Angeklagte kann unschuldig sein. Selbstverständlich sollte das Kind ihm in die Augen schauen müssen. Reduziert auch die Wahrscheinlichkeit einer Lüge.
Das ändert nichts daran, dass das Kind bestraft gehört, wenn es gelogen hat. Die Mutter gehört wegen Anstiftung natürlich auch schwer bestraft.Ansonsten: Ein Kind macht nicht ohne Grund eine Falschaussage. Meist ist es doch so: Vater und Mutter lassen sich scheiden, Mutter gibt an: "Er hat unser Kinder misshandelt" und redet dies dem Kind ein um sich selber Vorteile zu verschaffen. In solchen Fällen muß halt die Mutter bestraft werden.
Und wie soll man dies nach 20 Jahren herausfinden, wenn man davon ausgehen kann, dass ausser dere Aussage des Klaegers es keine Beweise mehr gibt? Mein Vater war Lehrer und hatte mit einigen Faellen von Kindesmisshandlung zu tun. Sie waren oftmals alles andere als klar, d.h. selbst wenn man davon ausgehen konnte, dass das Kind misshandelt wurde, so war die Taeterschaft oftmals nicht eindeutig.
Ich gehe doch mal davon aus, bei Aussage gegen Aussage ist der Angeklagte unschuldig bis die Schuld bewiesen ist, oder nicht?
Die Zeit dabei ist doch egal. Nach einen halben Jahr können alle Beweise zerstört sein oder ebend nach 20 Jahren.
Fälle die man aber nach 20 Jahren lösen könnte:
- Kinderpornographie Fotos/Videos tauchen auf
- durch Zufall wird ein DNA Abgleich gemacht und eine Übereinstimmung gefunden mit einem älterne Fall
- ...
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