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Thema: Tod oder mindestens Verstoßen der Ehefrau, die sich von Islam abwendet!

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  1. #6
    NICHT GEHIRNGEWASCHEN Benutzerbild von Strandwanderer
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    Standard Ratschlag: Tod oder mindestens Verstoßen der Ehefrau, die sich vom Islam abwendet!

    Das "Islamische Zentrum Münster" sieht sich als Rat- und Auskunftsgeber für in Deutschland lebende Muselmanen.

    Ein Beispiel für die praktische (ähm . .. ) "Lebenshilfe":

    Seine Frau hat den Islam verlassen.
    Frage Nr.: 7328

    Frage:

    Ein Bruder kam zu mir und fragte mich: "Was soll er tun, wenn seine Frau ihm sagt, dass sie wünscht, nicht länger Muslima zu sein. Sie glaubt, dass es einen Gott gibt, aber sie will kein Muslim sein. Sie sagte, dass es ihr egal sei, wenn
    sie das ins Höllenfeuer bringen würde. Sie hat aufgehört zu beten, hat ihre Bedeckung, und die ihrer Tochter (die nicht seine Tochter ist) abgenommen, und sagte, dass sie nicht länger dem Islam folgen." Sie hat auch gesagt, dass sie
    umziehen will. Scheikh, wir müssen dringend wissen, was zu tun ist. Wenn sie für schuldig an ar-Riddah (Austritt aus dem Islam) befunden wurde, wie wirkt es sich auf ihre Ehe aus? Sind sie noch verheiratet? Befindet sie sich in einem Zustand der Nachheirat (Iddah)? Darf er alleine mit ihr sein? Sollte er im selben Zuhause verbleiben (Sie bat ihn, es zu verlassen, und sie bringt Statuen und andere unerlaubte Dinge in das Haus)? Es könnte Fitnah geben und seinem Iman schwächen aufgrund seiner Gefühle. Wir (die Mitglieder dieser Gemeinde) würden definitiv eine schnelle Antwort schätzen, denn es mag ernste Auswirkungen wegen dieser Sache geben.

    Antwort:

    Gelobt sei Allah
    Ohne Zweifel, wenn dies der Fall ist, hat sie sich Kufr dem Iman vorgezogen. Sie will nicht Muslim bleiben und sie beleidigt den Islam und seine Lehren, und sie handelt gegen seine Lehren. In diesem Fall ist sie ein Kaafir, und eine Abweichlerin, deshalb ist es nicht erlaubt für ihn ,mit ihr verheiratet zu bleiben, denn Allah sagt:
    (ungefähre Bedeutung der Übersetzung)

    " Und haltet nicht am Ehebund mit den ungläubigen Frauen fest, " [Surat al-Mumtahanah 60:10]

    Das heißt, wenn er eine Kaafir-Ehefrau hat, ist es ihm nicht erlaubt, mit ihr verheiratet zu bleiben. Er muss ihr Rat geben und Beweise gegen sie begründen, und sie dann verlassen. Wenn er an einem Ort ist, wo eine islamische Regierung und das Gesetz der Schari´ah gelten, dann muss er ihren Fall vor den muslimischen Qaadi (Richter) bringen, damit dieser sie fragt, zu bereuen. Wenn sie nicht bereut, dann sollte das Urteil Allahs über ihr gefallen werden, welches der Tod ist, denn der Prophet (sas) sagte:

    "Wer immer seine Religion ändert (den Islam verlässt) -tötet ihn."

    Aber wenn das nicht möglich ist, und weder eine islamische Regierung, noch das Gesetz der Schari´ah gelten, dann, sollte er sich zumindest von ihr komplett trennen; es ist nicht erlaubt für ihn, mit ihr zu leben, nachdem sie klar ihren Kufr ausgedrückt hat.
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Wie man sieht, ist sogar für die Übergangszeit bis zur Einführung der Scharia in der BRD eine Regelung vorgesehen. Erst dann darf die Ehefrau getötet werden.
    Geändert von Strandwanderer (17.11.2008 um 12:41 Uhr)
    .„Es gibt Verbrechen gegen und Verbrechen für die Menschlichkeit. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden von Deutschen begangen. Die Verbrechen für die Menschlichkeit werden an Deutschen begangen.“ Carl Schmitt, deutscher Staatsrechtler und Philosoph

    "Der Sieg ging an die Alliierten, der soldatische Ruhm an die Deutschen." Drew Middleton, amerikanischer Militärpublizist

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