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Thema: Tod oder mindestens Verstoßen der Ehefrau, die sich von Islam abwendet!

  1. #1
    NICHT GEHIRNGEWASCHEN Benutzerbild von Strandwanderer
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    Standard Ratschlag: Tod oder mindestens Verstoßen der Ehefrau, die sich vom Islam abwendet!

    Das "Islamische Zentrum Münster" sieht sich als Rat- und Auskunftsgeber für in Deutschland lebende Muselmanen.

    Ein Beispiel für die praktische (ähm . .. ) "Lebenshilfe":

    Seine Frau hat den Islam verlassen.
    Frage Nr.: 7328

    Frage:

    Ein Bruder kam zu mir und fragte mich: "Was soll er tun, wenn seine Frau ihm sagt, dass sie wünscht, nicht länger Muslima zu sein. Sie glaubt, dass es einen Gott gibt, aber sie will kein Muslim sein. Sie sagte, dass es ihr egal sei, wenn
    sie das ins Höllenfeuer bringen würde. Sie hat aufgehört zu beten, hat ihre Bedeckung, und die ihrer Tochter (die nicht seine Tochter ist) abgenommen, und sagte, dass sie nicht länger dem Islam folgen." Sie hat auch gesagt, dass sie
    umziehen will. Scheikh, wir müssen dringend wissen, was zu tun ist. Wenn sie für schuldig an ar-Riddah (Austritt aus dem Islam) befunden wurde, wie wirkt es sich auf ihre Ehe aus? Sind sie noch verheiratet? Befindet sie sich in einem Zustand der Nachheirat (Iddah)? Darf er alleine mit ihr sein? Sollte er im selben Zuhause verbleiben (Sie bat ihn, es zu verlassen, und sie bringt Statuen und andere unerlaubte Dinge in das Haus)? Es könnte Fitnah geben und seinem Iman schwächen aufgrund seiner Gefühle. Wir (die Mitglieder dieser Gemeinde) würden definitiv eine schnelle Antwort schätzen, denn es mag ernste Auswirkungen wegen dieser Sache geben.

    Antwort:

    Gelobt sei Allah
    Ohne Zweifel, wenn dies der Fall ist, hat sie sich Kufr dem Iman vorgezogen. Sie will nicht Muslim bleiben und sie beleidigt den Islam und seine Lehren, und sie handelt gegen seine Lehren. In diesem Fall ist sie ein Kaafir, und eine Abweichlerin, deshalb ist es nicht erlaubt für ihn ,mit ihr verheiratet zu bleiben, denn Allah sagt:
    (ungefähre Bedeutung der Übersetzung)

    " Und haltet nicht am Ehebund mit den ungläubigen Frauen fest, " [Surat al-Mumtahanah 60:10]

    Das heißt, wenn er eine Kaafir-Ehefrau hat, ist es ihm nicht erlaubt, mit ihr verheiratet zu bleiben. Er muss ihr Rat geben und Beweise gegen sie begründen, und sie dann verlassen. Wenn er an einem Ort ist, wo eine islamische Regierung und das Gesetz der Schari´ah gelten, dann muss er ihren Fall vor den muslimischen Qaadi (Richter) bringen, damit dieser sie fragt, zu bereuen. Wenn sie nicht bereut, dann sollte das Urteil Allahs über ihr gefallen werden, welches der Tod ist, denn der Prophet (sas) sagte:

    "Wer immer seine Religion ändert (den Islam verlässt) -tötet ihn."

    Aber wenn das nicht möglich ist, und weder eine islamische Regierung, noch das Gesetz der Schari´ah gelten, dann, sollte er sich zumindest von ihr komplett trennen; es ist nicht erlaubt für ihn, mit ihr zu leben, nachdem sie klar ihren Kufr ausgedrückt hat.
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    Wie man sieht, ist sogar für die Übergangszeit bis zur Einführung der Scharia in der BRD eine Regelung vorgesehen. Erst dann darf die Ehefrau getötet werden.
    Geändert von Strandwanderer (17.11.2008 um 13:41 Uhr)
    .„Es gibt Verbrechen gegen und Verbrechen für die Menschlichkeit. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden von Deutschen begangen. Die Verbrechen für die Menschlichkeit werden an Deutschen begangen.“ Carl Schmitt, deutscher Staatsrechtler und Philosoph

    "Der Sieg ging an die Alliierten, der soldatische Ruhm an die Deutschen." Drew Middleton, amerikanischer Militärpublizist

  2. #2
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    Standard AW: Ratschlag: Tod oder mindestens Verstoßen der Ehefrau, die sich vom Islam abwendet

    Zitat Zitat von Strandwanderer Beitrag anzeigen
    Das "Islamische Zentrum Münster" sieht sich als Rat- und Auskunftsgeber für in Deutschland lebende Muselmanen.

    Ein Beispiel für die praktische (ähm . .. ) "Lebenshilfe":



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    Wie man sieht, ist sogar für die Übergangszeit bis zur Einführung der Scharia in der BRD eine Regelung vorgesehen. Erst dann darf die Ehefrau getötet werden.
    Du hast es voll und ganz kapiert !

    :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:
    Menschen sind grob in drei Kategorien zu unterteilen: Die Wenigen, die dafür sorgen, dass etwas geschieht…, die Vielen, die zuschauen, wie etwas geschieht…, und die überwältigende Mehrheit, die keine Ahnung hat, was überhaupt geschieht

  3. #3
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    Standard AW: Tod oder mindestens Verstoßen der Ehefrau, die sich von Islam abwendet!

    Brauchbare Regelung. Aber, wie verträgt sich das mit dem deutschen nachehelichen Unterhaltsrecht? Muss der Musel-Gatte ihr bis zur allfälligen Tötung Unterhalt zahlen? Quasi ihrem Unglauben Vorschub leisten? Was sagt der Koran dazu?

  4. #4
    Darth Helmchen Benutzerbild von Sirius
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    Standard AW: Tod oder mindestens Verstoßen der Ehefrau, die sich von Islam abwendet!

    Betrachtet man einige Aussagen von Leuten hier im Forum, dann wird man sehen, dass sie auch nicht viel anders lauten. Ich kann mich erinnern, dass zumindest einer meinte, er würde seine Tochter verstoßen, wenn sie einen Moslem heiraten würde. Auch wollte wohl jemand sein Kind verstoßen, wenn es sich falsch (sprich links) denken bzw. so handeln würde. Was das Zweite angeht bin ich mir aber nicht ganz sicher.

    Nein, ich habe keine Lust die entsprechenden Beträge herauszusuchen. Ihr könnt mir aber ruhig glauben, dass sie existieren und dass sie aus dem rechten Feld stammen. Lügen ist nicht mein Stil. Ich glänze höchstens durch weniger konkretes Wissen.
    Wer verallgemeinert ist zu blöd zu differenzieren.
    Wer mit Beleidigungen um sich wirft ist schlecht erzogen.
    Wer sich wie ein Kleinkind aufführt, sollte auch so behandelt werden.

  5. #5
    NICHT GEHIRNGEWASCHEN Benutzerbild von Strandwanderer
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    Standard AW: Tod oder mindestens Verstoßen der Ehefrau, die sich von Islam abwendet!

    Zitat Zitat von Sirius Beitrag anzeigen
    Ich glänze höchstens durch weniger konkretes Wissen.


    Kompliment!

    Ich habe selten ein so elegant formuliertes Eingeständnis der eigenen Ahnungslosigkeit gelesen.
    .„Es gibt Verbrechen gegen und Verbrechen für die Menschlichkeit. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden von Deutschen begangen. Die Verbrechen für die Menschlichkeit werden an Deutschen begangen.“ Carl Schmitt, deutscher Staatsrechtler und Philosoph

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  6. #6
    Darth Helmchen Benutzerbild von Sirius
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    Standard AW: Tod oder mindestens Verstoßen der Ehefrau, die sich von Islam abwendet!

    Zitat Zitat von Strandwanderer Beitrag anzeigen


    Kompliment!

    Ich habe selten ein so elegant formuliertes Eingeständnis der eigenen Ahnungslosigkeit gelesen.
    Weißt du, Ratten stürzen sich auch auf jeden Dreck. Genauso machst du es. Man lässt irgendetwas fallen, was du verwenden könntest und du stürzt dich darauf. Und dann wunderst du dich, wenn ich dich als kindisch bezeichne.

    Dass ich meist keine Details nennen kann, ist kein Zeichen von Ahnungslosigkeit. Mein Wissen ähnelt mehr einem Gerüst, dass sich durch die meisten Wissensgebiete zieht. Das nennt man Bildung. Die Details kann ich in 5 Minuten aus dem Internet holen, wenn sie mich interessieren.
    Aber warum erzähle ich dir das, du wolltest doch sowieso wieder nur eine Möglichkeit nutzen mich zu beleidigen. Naja, die Hoffnung stirbt zuletzt.
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  7. #7
    Eat ...sleep...make fire Benutzerbild von Gilf Kebir
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    Standard AW: Tod oder mindestens Verstoßen der Ehefrau, die sich von Islam abwendet!

    @Sirius
    Abgesehen davon, dass ich meine Tochter wohl nicht verstossen würde sollte
    sie einen Moslem heiraten sondern eher ein wachsames Auge auf die Beziehung werfen würde:

    Was hat Jemand, der den Kontakt zu seiner Tochter deswegen abbricht mit
    Jemandem gemein, der meint eigentlich müsste man die Frau töten, ginge aber aus rechtlichen Gründen leider nicht ??

    Mit Deiner Bildung brauchst Du jetzt nicht zu kommen denn , falls vorhanden, scheint sie Dir nicht zu helfen.
    Sirius, der hellste Stern... bist Du wirklich so helle ?

  8. #8
    Darth Helmchen Benutzerbild von Sirius
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    Standard AW: Tod oder mindestens Verstoßen der Ehefrau, die sich von Islam abwendet!

    Zitat Zitat von Gilf Kebir Beitrag anzeigen
    @Sirius

    Was hat Jemand, der den Kontakt zu seiner Tochter deswegen abbricht mit
    Jemandem gemein, der meint eigentlich müsste man die Frau töten, ginge aber aus rechtlichen Gründen leider nicht ??
    Schon richtig, das ist nicht genau das Selbe. Aber mit dem Verstoßen tut man sich hier auch nicht schwer. Ich wollte nur die Parallele aufzeigen.

    Mit Deiner Bildung brauchst Du jetzt nicht zu kommen denn , falls vorhanden, scheint sie Dir nicht zu helfen.
    Sirius, der hellste Stern... bist Du wirklich so helle ?
    Wusste ich schon wieder nicht, dass Sirius der Hellste ist. Aber kurz bei Wikipedia nachgeschlagen und ich war im Bilde. So funktionierts.
    Und ich finde schon, dass mir meine Bildung sehr hilft. Bei Strandwanderer vielleicht, aber da sind wohl andere Qualitäten gefragt. (Wenn ich nur wüsste welche...)Woran siehst du, dass es nicht so ist?
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  9. #9
    GOTT MIT UNS Benutzerbild von McDuff
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    Standard AW: Tod oder mindestens Verstoßen der Ehefrau, die sich von Islam abwendet!

    Da werden die Museln ja jauchzen und frohlocken, daß Schäuble schon an der Schariaeinführung bastelt. Es geht hier nicht so weiter. Wir brauchen eine Wende!
    "Bund der Kaisertreuen"

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