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Passend zum Sommerbeginn ein Klassiker des DDR-Kinos; nicht nur für Nostalgiker! Der Film von 1977 nimmt den spießigen Alltag im Allgemeinen - und den Ostsee-Urlaub im Besonderen - gekonnt auf die Schippe. Mit Dieter Franke(Gevatter Tod), Rolf Ludwig(Das Feuerzeug), Ursula Karusseit(Wege übers Land), Henry Hübchen u.a. Könnt ihr auch für`s Wochenende aufheben...falls nix Besseres kommt!
"Lieber entdeckte ich einen Satz der Geometrie, als daß ich den Thron von Persien gewänne!"
Thales von Milet (Philosoph, Staatsmann und Mathematiker 624 v.u.Z. - 546 v.u.Z.)
„Alles was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.“
Konrad Adenauer
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Die Waldheim Prozesse in der DDR, die fragwürdige Entnazifizierung die noch heute von West Kommunisten gelobt wird
Die Waldheimer-Prozesse
DDR 1950
1. Prozessgeschichte/Prozessbedeutung
Die Verfassung der DDR vom 3. Oktober 1949 proklamierte vertraute Garantien zivilisierter europäischer Rechtskultur. Artikel 127 besagte: „Die Richter sind in ihrer Rechtsprechung unabhängig und nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen“. Artikel 133 erklärte: „Die Verhandlungen vor den Gerichten sind öffentlich (…)“. Und in Artikel 134 war zu lesen: „Kein Bürger darf seinen gesetzlichen Richtern entzogen werden. Ausnahmegerichte sind unstatthaft (…)“.
Wenige Monate später sollte sich anlässlich der Waldheimer „Kriegsverbrecherprozesse“ zeigen, wie sie in den DDR-Medien bezeichnet wurden, welche Bedeutung diese Artikel für die Rechtsprechung der DDR tatsächlich haben würden. Im sächsischen Städtchen Waldheim wurden ab April 1950 ca. 3.400 Personen angeklagt, die nach Auflösung der letzten sowjetischen Internierungslager den DDR-Behörden „zur Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht“ übergeben worden waren. Von den Prozessen erfuhren DDR-Bürger allerdings erst im Juni 1950, als die Serie der Aburteilungen nahezu abgeschlossen war. Im Rathaussaal von Waldheim fanden zehn Verhandlungen vor „erweiterter Öffentlichkeit statt“, wie zu jener Zeit Schauprozesse umschrieben wurden. In diesen zehn Verfahren hatten die Angeklagten anwaltlichen Beistand, es gab Dokumentenbeweise und Zeugenaussagen für die den Angeklagten vorgeworfenen Verbrechen; die Urteile zeigten bei der Strafzumessung ein differenziertes Bild. Von wenigen Urteilen abgesehen, wurde in den DDR-Medien sehr zurückhaltend über diese zehn Verfahren vor „erweiterter Öffentlichkeit“ berichtet – namentlich genannt wurden nur sechs Verurteilte.
Über die anderen ca. 3.400 Prozesse, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden, erfuhren DDR-Bürger hingegen nichts – es sei denn, sie hatten Zugang zu westlichen Medien, die sich bereits 1950 in ihrer Berichterstattung auf Aussagen einer geflüchteten Gerichtsprotokollantin stützen konnten.
Das Amt für Information der DDR verbreitete am 14. September 1950 eine Mitteilung, in der es unter anderem heißt: „Heute, fünf Jahre nach der Unterzeichnung des Abkommens von Potsdam, kann die Regierung der DDR erklären, dass die Durchführung des Abkommens auch in diesem Teil [Behandlung der Kriegsverbrecher; d. Verf.] grundlegend abgeschlossen ist. Den wesentlichen Abschluss dieser Maßnahmen bildete die jetzt beendete Aburteilung der Personen, die bei der Auflösung der Internierungslager im Januar 1950 den deutschen Justizorganen übergeben wurden und sich schwerer Kriegsverbrechen und Verbrechen schuldig gemacht haben.“ Ehemaligen NSDAP-Mitgliedern wurde signalisiert: „Die demokratischen Justizorgane werden auch weiterhin ohne Nachsicht gegen diejenigen vorgehen, die im Auftrage der Kriegstreiber und ihrer Helfer den Frieden und den demokratischen Aufbau zu stören versuchen. Dagegen wurde und wird auch noch in Zukunft den einfachen Mitgliedern der Nazipartei die Möglichkeit gegeben, am demokratischen Aufbau aktiv teilzunehmen“ – eine Drohung, die sich am wenigsten an Menschen richtete, die sich in den Jahren 1933 bis 1945 schuldig gemacht hatten, sondern vielmehr an jene, die sich mit der erneuten Diktatur nicht anfreunden konnten.
a) Die Angeklagten
Angesichts von ca. 3.400 Angeklagten können hier nur pauschale Angaben gemacht werden. Gegen mehr als 160 Personen erhob man den Vorwurf, nach 1945 Sabotage gegen die Besatzungsmacht und die neue Ordnung begangen zu haben. Knapp 70 Personen waren Jugendliche, ca. 190 waren Frauen, mindestens sechs Personen gehörten zur Gruppe der während der NS-Diktatur rassisch Verfolgten (Werkentin 2014). Den beruflichen Angaben nach standen ca. 50 Lehrer, etwa 65 Justizbeamte und Gefängnisaufseher, ca. 400 Polizeiangehörige, etwa 130 Richter, Staats- und Rechtsanwälte sowie ca. 400 Angehörige der Gestapo und des Sicherheitsdienstes – darunter Schreibkräfte, Köche und Spitzel – vor Gericht. Etwa 280 Personen wurde die Mitgliedschaft in der SA oder der SS zum Vorwurf gemacht, darunter 30 ehemaligen Angehörige von Wachpersonal in Konzentrationslagern. Etwa 140 Personen waren zuvor wegen des Vorwurfs der Denunziation interniert worden. Eine weitere Gruppe setzte sich aus Sozialdemokraten und Kommunisten zusammen, die verdächtigt wurden, in der NS-Zeit Genossen verraten zu haben (Eisert 1991).
Ohne Zweifel gab es unter den Angeklagten und Verurteilten eine nicht geringe Zahl an Personen, bei denen bereits ihre berufliche Tätigkeit bzw. Funktion in der Zeit der NS-Diktatur den Anfangsverdacht der Beteiligung an nationalsozialistischen Gewaltverbrechen gut begründeten. Zugleich gab es aber auch viele Personen, bei denen keine Verdachtsmomente für die Beteiligung an Verbrechen vorlagen. Zu Recht erklärte daher das Kammergericht in einer Entscheidung zur Frage, ob 1950 in Waldheim Verurteilte erneut angeklagt werden dürften, oder ob mit der Verurteilung im Jahre 1950 Strafklageverbrauch eingetreten sei, die Urteile des Jahre 1950 für „null und nichtig“. Das Gericht fügte jedoch hinzu: „Die Feststellung, dass die von den Waldheimer Urteilen Betroffenen nicht rechtswirksam verurteilt sind, beinhaltet keinesfalls eine weitere Feststellung, dass somit auch deren Unschuld erwiesen sei. Es ist durchaus möglich, dass sich unter den Betroffenen solche Personen befinden, die sich nach dem geltenden Strafrecht strafbar gemacht haben. Einer Verfolgung dieser Personen steht keine Rechtskraft der Waldheimer Urteile entgegen (…)“ (Kammergericht 1954).
Zu den in Waldheim angeklagten Juristen zählten z.B. Dr. Hermann Hahn, in der Zeit der NS-Diktatur Generalstaatsanwalt von Naumburg, und Rudolf Niejahr, Vorsitzender eines Sondergerichts in Pommern. Niejahr gestand, etwa zehn bis zwölf Todesurteile, bei denen es nach seinen Angaben um kriminelle Verbrechen ging, ausgesprochen zu haben. Gleichfalls angeklagt wurde Reichskriegsgerichtsrat Hans-Ulrich Rottka, seit 1936 am Reichskriegsgericht, später zur Reichskriegsanwaltschaft versetzt. Er wurde durch einen Erlass Hitlers vom 26. September 1942 in den Ruhestand versetzt. Bei einigen Prozessen gegen Zeugen Jehovas sowie in anderen Fällen hatte er eine mildere Haltung vertreten, als dies das Reichskriegsgericht von ihm verlangte. Ein besonderer Fall unter den angeklagten SA-Angehörigen war Ernst Karl Heinicker, Leiter der Lagerwache im KZ Burg Hohenstein. Bereits im Mai 1935 war er vom LG Dresden wegen besonderer Brutalität zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden; ein Urteil, das anschließend von Hitler aufgehoben wurde (Gruchmann 1988).
Bei den angeklagten Jugendlichen handelte es sich vorrangig um Schüler, die nach 1945 auffällig geworden waren, wie z.B. Heinz J. Schmidtchen, der 1946 als 17jähriger im sowjetischen Sektor von Berlin verhaftet wurde, weil er SPD-Plakate geklebt hatte, oder Wolfgang Völzke, der gleichfalls als 17jähriger Schüler 1946 in Ostberlin festgenommen wurde, da er selbstverfasste Freiheitsgedichte weitergereicht hatte.
Die Verteidiger
Abgesehen von den genannten zehn Schauprozessen, in denen den Angeklagten insgesamt drei Verteidiger zur Seite standen, die alle SED-Mitglieder waren, gab es in den Geheimverfahren für die ca. 3.400 Angeklagten nur einen einzigen Verteidiger – einen frisch in zwölf Monaten zum Volksrichter ausgebildeten Tischler namens Willing. Als SED-Mitglied hatte er mehrere Parteischulgänge absolviert; neben seiner Tätigkeit als Verteidiger war er Vorsitzender der SED-Betriebsgruppe bei der Eisenacher Justiz.
Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!
Ein DDR Zehnkämpfer erzählt.
Während eines Wettkampfes setzte sich ein US Athlet neben mir und der sagte etwas zu mir, was er sagte habe ich nicht verstanden ich habe einfach nur genickt. Da kam ein DDR Funktionär zu mir und sagte im scharfen Ton "Wir sprechen uns noch"! Ich lief den Funktionär noch hinter her und ich sagte "Ich kann doch nichts dafür wenn der sich neben mir setzt"! Sport dient der Völkerverständigung
Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!
Die Russen und USA stritten wem der Mond gehört, der gehörte der DDR, die nutzten ihn seit 1949 als Strassenbeleuchtung, jetzt ist er BRD Eigentum.
Ich habe mir mal Gedanken macht.
Hätte man die NVA nicht korrekt nennen müssen in etwa "National Sozialistische (Demokratische) Volksarmee"! Zu einer Volksarmee gehört unbedingt auch Sozialismus dazu ob demokratisch wer weiß denn eine Armee ist ja nicht demokratisch.
Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!
Weiss eigentlich jemand ,- wer den Namen Volksarmee erfunden hat ??
Als dort Gedienter musste ich immer in mich reingrinsen ,- wenn die Politoffiziere-das waren übrigens immer die dümmsten Offiziere überhaupt- von der Ehre und dem Aufbau und vom Frieden und sonstnochwas daherredeten .....
Joseph Goebbels rief 1940 den Soldaten der Wehrmacht im Rahmen einer Festveranstaltung die bedeutungsschweren Worte zu .
Unsere Wehrmacht hat sich zu einer Armee des Volkes entwickelt,- unsere Wehrmacht ist eine wirkliche Volksarmee
Auf , deutsches Volk , erwache !
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