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- Wenn jemand den Tod Hitlers billigt, ist das dann auch ein Grund für eine Anzeige? Ich vermute nicht.BERLIN. Der Berliner Landesvorsitzende der NPD, Jörg Hähnel, ist vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt worden.
Die zuständige Richterin sah es in der Hauptverhandlung am vergangenen Freitag als erwiesen an, daß Hähnel während einer Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) von Berlin-Lichtenberg öffentlich eine Straftat gebilligt habe. Gegen einen ersten Strafbefehl von 120 Tagessätzen zu je 10 Euro hatte Hähnel Einspruch eingelegt.
Die NPD-Fraktion hatte in der BVV-Sitzung im vergangenen Dezember beantragt, einen Platz in Berlin nach Waldemar Pabst zu benennen. Pabst war 1919 Stabschef der Garde-Kavallerie Schützen-Division und in dieser Funktion für die Tötung der Kommunistenführer Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg im Januar des Jahres verantwortlich.
Politikerin der Linkspartei stellte Strafanzeige
Hähnel hatte den Antrag der NPD damit begründet, daß sich die Bundesrepublik Deutschland in der Tradition der Weimarer Republik sehe. Dies wäre aber nicht möglich, wenn „es nicht die entschlossene Tat vom 15. Januar 1919 gegeben hätte“.
- Wer legt denn die Grenze fest zwischem lebenswertem und lebensunwertem Leben?
- oder kommt es auf die politische Gesinnung des "Täters" an, die sich mit der des Richters resp. dem Staat decken muss? In diesem Fall hätten wir eine politische Justiz und somit das Recht bzw. die Pflicht des Widerstandes laut GG.