[Links nur für registrierte Nutzer]Die seit Anfang 2007 geltende allgemeine Gebührenpflicht für Online-Rechner gerät weiter ins Wanken. So hat das Verwaltungsgericht Münster in einem jetzt bekannt gegebenen Urteil (Az.: 7 K 1473/07) entschieden, dass der private Besitz eines internetfähigen Computers allein nicht automatisch für den Einzug von Rundfunkgebühren herangezogen werden kann.
Möge die GEZ, das Sinnbild für grenzdebile Zwangsgebühren ohne aktzeptablen Gegenwert, auch weiterhin vor allen Gerichten unterliegen.
Zum Glück hab ich kein TV, Radio und Internet( ), und muss daher eh nicht zahlen.