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Thema: Österreich

  1. #21
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    Standard AW: Österreich

    Zitat Zitat von Preuße Beitrag anzeigen
    Das schon, aber man hätte ja keine 2/3 Mehrheit
    Stimmt auch wieder.

  2. #22
    CDU nur ohne Merkel! Benutzerbild von haihunter
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    Standard AW: Österreich

    Zitat Zitat von Preuße Beitrag anzeigen
    Japp, bei uns sind nur 5 Jahre, bei ihnen 20 Jahre. Wie hat nen Bekannter von mir aus Österreich, Johann Gudenus, mal gesagt:

    In Österreich scheint es in zu sein, Kinder zu ficken (darauf stehen nur 3 Jahre maximal), als die Wahrheit zu sprechen (20 Jahre).

    Recht hat er!
    Wenn man in Österreich die Wahrheit sagt, geht man 20 Jahre in den Knast??? Preuße, was schreibst Du denn da?
    "Was wir hier in diesem Land brauchen sind mutige Bürger, die die roten Ratten dorthin jagen, wo sie hingehören - in ihre Löcher"


    FJS in der "Welt" vom 23.09.1974

  3. #23
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    Standard AW: Österreich

    Zitat Zitat von haihunter Beitrag anzeigen
    Wenn man in Österreich die Wahrheit sagt, geht man 20 Jahre in den Knast??? Preuße, was schreibst Du denn da?
    Es geht da um die NS-Zeit und bestimmte Probleme. Ist wie bei uns mit dem §130. Und das War metaphorisch gemeint.

  4. #24
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    Standard AW: Österreich

    Das man wegen Holocaustleugnung ins Gefängnis kommt verstehe ich besonders nicht. Man kann doch Menschen nicht für unfassbare Dummheit bestrafen. Sonst leben wir bald in einer Anarchie ohne Politiker.

  5. #25
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    Standard AW: Österreich

    Zitat Zitat von eintiroler Beitrag anzeigen
    Das man wegen Holocaustleugnung ins Gefängnis kommt verstehe ich besonders nicht. Man kann doch Menschen nicht für unfassbare Dummheit bestrafen. Sonst leben wir bald in einer Anarchie ohne Politiker.
    Es geht ja nicht nur um den HC, sondern das man generell nichts am NS gutheißen darf, weder in Deutschland noch in Österreich. Und bei dem verbotsgesetz von 1947 wird sogar europäisches Recht gebeugt meiner Meinung nach, da der Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskommision da beeinträchtigt wird.

  6. #26
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    Standard AW: Österreich

    Anwendbarkeit

    In einem Urteil vom 29. November 1985 stellte der Verfassungsgerichtshof fest, dass das Verbotsgesetz nicht nur für Strafverfahren gilt, sondern auch von jedem Gericht und jeder Verwaltungsbehörde innerhalb der jeweiligen Zuständigkeiten zu berücksichtigen und zu vollstrecken ist. Folglich gelten alle Rechtshandlungen, die mittelbar oder unmittelbar auf die Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankengutes abzielen, als nichtig.

    Also man muss nur irgendwie eine Verbindung zum NS herstellen und so kann man eine ungeliebte Person verknacken.

  7. #27
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    Standard AW: Österreich

    Zitat Zitat von Preuße Beitrag anzeigen
    Es geht ja nicht nur um den HC, sondern das man generell nichts am NS gutheißen darf, weder in Deutschland noch in Österreich. Und bei dem verbotsgesetz von 1947 wird sogar europäisches Recht gebeugt meiner Meinung nach, da der Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskommision da beeinträchtigt wird.
    Da ich leider noch nicht in Österreich wohne habe ich mich noch nie so starke Erfahrungen am eigenen Leib gesammelt. Bei uns rennen mehr als genug Vögel mit Rechtsradikaler Kleidung herum und schreien auf offener Straße ihre Parolen. Bei uns herrscht in der Beziehung Narrenfreiheit.
    Wie ich schon mal gesagt habe unsere Gesellschaft ist völlig gespalten. Die einen bezeichnen Personen schon wegen Springerstiefeln als Nazis, die anderen grüßen nach einem "Heil Hitler" noch freundlich zurück, oder erwidern es sogar. (Das hab ich mal erlebt: ein junger Neo Nazi schrie HH und eine ältere Frau streckte daraufhin recht glücklich den rechten Arm)
    Komische Menschheit.

  8. #28
    CDU nur ohne Merkel! Benutzerbild von haihunter
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    Standard AW: Österreich

    Zitat Zitat von Preuße Beitrag anzeigen
    Es geht ja nicht nur um den HC, sondern das man generell nichts am NS gutheißen darf, weder in Deutschland noch in Österreich. Und bei dem verbotsgesetz von 1947 wird sogar europäisches Recht gebeugt meiner Meinung nach, da der Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskommision da beeinträchtigt wird.
    Ah, okay, das ist jetzt was anderes!
    "Was wir hier in diesem Land brauchen sind mutige Bürger, die die roten Ratten dorthin jagen, wo sie hingehören - in ihre Löcher"


    FJS in der "Welt" vom 23.09.1974

  9. #29
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    Zitat Zitat von haihunter Beitrag anzeigen
    Ah, okay, das ist jetzt was anderes!
    Der Schänder von Natascha Kampusch bspw. hat eine geringere Strafe zu erwarten, als wenn jemand der Überzeugung ist, dass der NS durchaus positive Seite hatte oder was an der gängigen Historkermeinung falsch sei. Und sowas wird bei unseren Krampf gegen Rechts auch noch kommen.

  10. #30
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    Standard AW: Österreich

    Zitat Zitat von Preuße Beitrag anzeigen
    Der Schänder von Natascha Kampusch bspw. hat eine geringere Strafe zu erwarten, als wenn jemand der Überzeugung ist, dass der NS durchaus positive Seite hatte oder was an der gängigen Historkermeinung falsch sei. Und sowas wird bei unseren Krampf gegen Rechts auch noch kommen.
    Solange der §130 nicht auch auf die DDR erweitert wird, ist er meiner Ansicht nach
    vollkommen sinnentleert. Ich würde aber eher eine Lockerung befürworten.
    “Ein Staat, d.h. die politische Einheit eines Volkes
    ist einer Rechtfertigung, Rechtmäßigkeit, Legitimität usw. so wenig fähig, wie in der Sphäre des Privatrechts der einzelne lebende Mensch seine Existenz normativ begründen müsste oder könnte“
    -Carl Schmitt-

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