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Thema: Entwicklung der Gaspreise

  1. #11
    Klimaschurke Benutzerbild von mabac
    Registriert seit
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    Beiträge
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    Standard AW: Entwicklung der Gaspreise

    Zitat Zitat von Querulant Beitrag anzeigen
    Abzocken? So entwickeln sich freie Preise. Die Bindung an den Ölpreis war vom Gesetzgeber überaus klug, denn Ölanbieter gibt es viele im Gegensatz zu Gaspipelines.

    Entschuldigen Sie bitte, welcher Gesetzgeber hat an der NYMEX die Gaspreise "gebunden"?
    Früher waren Dick und Doof zwei Personen.
    Till Backhaus

  2. #12
    Dompteur Benutzerbild von Alfred Tetzlaff
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    Beiträge
    4.455

    Standard AW: Entwicklung der Gaspreise

    Heute ist beim BGH die Entscheidung in Sachen
    Oldenburger Sammelklage gegen EWE gefallen.


    EWE hat kein Recht in Sonderverträgen, Preis-
    erhöhungen gegenüber ihren Kunden vorzunehmen.

    Dies ist ein Sieg

    für die gaspreiskürzenden EWE-Kunden, die ihr Geld
    behalten dürfen; und
    für die EWE-Kunden, die von EWE auf Amts- und
    Landgerichtsebene verklagt wurden.

    Die Landgerichte - Kammern für Handelssachen -
    müssen jetzt für diese Beklagten entscheiden, d.h.
    Klagabweisung; oder
    EWE erklärt umgehend, dass sich diese Verfahren
    in der Hauptsache erledigt haben.
    In jedem Falle muss EWE alle Anwalts- und Gerichts-
    kosten tragen.

    Die EWE-Kunden, die unter "Vorbehalt" oder diejenigen,
    die monatlich die erhöhten Gaspeise weiter gezahlt haben,
    können jetzt in Einzelklagen vor den Landgerichten -
    Kammern für Handelssachen - ihre zu viel gezahlten
    Gaspreiszahlungen von EWE Energie AG einklagen.

    Auf die EWE Energie AG, Oldenburg, könnten Rückzahlungs-
    ansprüche ihrer Kunden in einer Dimension von 750/70 Mio €
    (0-Ton EWE: OLG Old 05.09.08) für die Zeit des Gaspreis-
    protetes von 2004 bis 2010 in dieser Region zukommen.

    In ca. 14 Tagen wird der vollständige Wortlaut dieses BGH-
    Urteils vorliegen und wir wissen dann noch mehr Details.
    EWE Energie AG hätte allerdings noch zwei Möglichkeiten
    gegen dieses Urteil mit Rechtsmitteln vorzugehen:

    1. Den Gang zum Bundesverfassungsgericht; oder
    2. Den Gang zum Europäischen Gerichtshof.

    Der Bürger darf gespannt sein, ob unsere Energieversorgerin
    noch einen dieser juristischen Wege beschreitet oder nicht.


    Gruß
    Blitz

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