Zitat von gargamel
Es wird dir nicht gelingen, mich in die "rechte Ecke" zu drängen, oder sogar der Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts zu bezichtigen!
Versuche es erst gar nicht!
ja
nein
Zitat von gargamel
Es wird dir nicht gelingen, mich in die "rechte Ecke" zu drängen, oder sogar der Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts zu bezichtigen!
Versuche es erst gar nicht!
Was denn? Was hat den Geschichtsrevisionismus mit rechter Szene zu tun. Wir hatten zwar hier in diesem Thema mehrere rechte Genossen, die aber sich schleunigst wieder in ihre ecken verkrümelten. Ich werde es dir einfacher machen:Zitat von Bernhard44
Audiatur et altera pars
das sollte vorerst für einige Publikationen aus dem net langen.
<Audiatur et altera pars> hat für Reinhard keine Gültigkeit. Geschichtsrevisionismus erst recht nicht, denn so würde man ihm seinen Grundpfeiler nehmen. Bevor ich die Genozid-These für mich in Anspruch nahm, hatte ich einen Schwerpunkt:
1) Bediene dich beider Seiten
Dazu bediene ich mich der historisch-kritischen Methode. Sobald jedoch die
ermittelten Tatsachen kausal verknüpft und beurteilt werden, macht sich
selbstredend der weltanschauliche Standpunkt des Forschers/Interressenten bemerkbar, den er nicht aus den Daten und Fakten der Geschichte entnehmen kann, sondern an sie heranträgt. Infolgedessen ist ständige Kritik, vor allem sich selbst gegenüber, angebracht. Bleiben muss ebenso die Bereitschaft, möglichst unparteiisch zu urteilen und auch solche Dinge zur Kenntnis zu nehmen, die nicht in die eigene Konzeption passen. Der Historiker/Hobbygeschichtler hat sich folglich wie jeder Geschichtswissenschaftler ernsthaft zu bemühen,
sachgemäß und gerecht zu urteilen, nach dem alten Grundsatz, „audiatur
et altera pars”, und zwar so, dass jede seiner wertenden
Deutungen anhand des Quellenmaterials verifiziert oder falsifiziert
werden kann. Wissenschaftliche Erkenntnisse müssen wahr sein und in bester wissenschaftlicher Praxis unter einem selbst gegebenen Verhaltenskodex erzeugt und dargestellt werden. Folglich muss auch öffentlich werden, wenn Unwahrheit, Fälschung, Plagiat, Anmaßung von Priorität und anderes Fehlverhalten offenbar wird. Wissenschaftsintern dient dazu das Veröffentlichen eines Erratums, das Zurückziehen oder der Widerruf einer Arbeit. Wird das gewiss auch nur ungern gemacht, unbestritten ist offenbar, dass Fehlverhalten nur durch Öffentlichkeit behoben oder gesühnt werden kann. Das dies nicht der Fall ist, zeigen in der heutigen Zeit viele Historiker, u.a. auch in Deutschland. Bestes Beispiel gibt hierzu unsere Frau T. Hofmann. Obwohl in mehreren Fällen ihre wissenschaftliche Arbeit unter den türkischen Historikern für falsch und unwahr befunden, im Bezug auf einige Bilder gar als Fälschung enttarnt wurden, hat Sie diese nur wiederwillig und nur in bestimmten Fällen berichtigt. In ihren Online-Publikationen werden eben diese Fälschungen aber weiterhin betrieben. Es gibt hierzu weitere Beispiele, alle aufzuzählen, würde den Rahmen hier sprengen. Ganz zu Schweigen von der Haltung vieler User in diesem oder jenem Board.
Zitat von gargamel
Und? Was hat das nun mit Geschichtsrevisionismus zu tun?
Bist du nicht genug zu Wort gekommen?
Haben wir dir nicht lange genug zugehört?
Welchen Nebenschauplatz möchtest du jetzt eröffnen?
Wie du siehst, wirfst du mit deinen "Antworten", nur immer neue Fragen auf!
Oder wolltest du deine Latein-Kenntnisse zur Schau stellen?
Ich muss zugeben, dass ich Latein nicht beherrsche. Doch es gibt dramatischere Bildungslücken!
achja, ich sollte so langsam mal mein Geheimnis lüften. Ich bin der Betreiber der berüchtigten Seite
Las es gut sein, wenn du Kausalzusammhänge nicht verstehts, wirst du das auch nichtZitat von Bernhard44
Wir können das Niveau auch noch weiter absenken! Ich hab auch damit kein Problem.Zitat von gargamel
Das Niveau ist doch schon am untersten Anschlag. Merkst du das nicht?Zitat von Bernhard44
Nachdem in den letzten 20 Jahren in fast allen Ländern Europas der Völkermord an den Armeniern von Parlamenten und Regierungen anerkannt und verurteilt wurde, sind die Fakten klar.
Einige Staaten Europas diskutieren jetzt, wie weit das Leugnen der bekannten Tatsache des Völkermords in Zukunft strafrechtlich verfolgt werden soll. Das OVG Berlin ist der Meinung, dass das Leugnen schon jetzt gegen deutsche Strafgesetze verstößt. In der Schweiz wurde es gesetzlich unter Strafe gestellt, den Völkermord zu leugnen. In Frankreich ist ein Gesetzentwurf, der die Mehrheit der Parlamentsabgeordneten hinter sich hatte, durch Geschäftsordnungstricks vertagt worden. Die Regierung will aktuell keinen Streit mit der türkischen Regierung. In den Niederlanden wird zur Zeit diskutiert, die Leugnung von Völkermord generell unter Strafe zu stellen, im Gesetzentwurf wird der Völkermord an den Armeniern als ein Beispiel aufgeführt.
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...aber nicht Deines lieber Gargamel, nicht Deines. Respect hocam... auch an Dich Bernhard, Du bist auch nicht schlecht. Und jetzt ab in die Kiste...Zitat von gargamel
gute Nacht zusammen
Aliria
not.: Also die Beiträge von einem gewissen Experten, der sich hier nicht benehmen kann, lese ich persönlich überhaupt nicht mehr durch... da kann man besser einen Pudding an die Wand Nageln. Macht genauso viel Sinn.
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