Zitat von
reinhard
Gargamel lügt wieder. Aber das kennen wir ja schon.
OVG-Beschluss:
Es handelt sich um den Beschluss des OVG Berlin, nicht um ein Urteil eines Strafgerichts.
Das Gericht muss sich mit der Frage, ob es ein Genozid gab oder nicht, nicht auseinandersetzen, weil es auf den Beschluss von UNO und Europäischen Parlament von 1985 bzw. 1987 verweisen kann. Die von den Leugnern vorgelegten Behauptungen, die gargamel hier auch präsentiert hat, qualifiziert das OVG als "historisch nicht belegbare Behauptungen".
Interessant am Rande: gargamel hat uns hier mit seinem Müll tagelang vorgelogen, der UNO-Bericht würde im OVG-Beschluss gar nicht erwähnt. und jetzt kommt die Ankündigung, er wollte den im März 2006 veröffentlichen Beschluss doch endlich mal lesen.
Vielleicht nächstes Mal erst lesen und dann reden?