Die Wirtschaftverbände loben das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz, wonach man für berufliche genutzte Computer mit Internetanschluss kein Rundfunkgebühr zahlen muss.
Einrechtsanwalt aus Koblenz hatte das Urteil gegen den Gebühreneinzugszentrale erstritten. (Aktenzeichen 1K469/08.KO).
„Das Gericht hat klargestellt; Der Computer in der Firma ist ein Arbeitsmittel“...
„Für sie zählen schon kleine Summen, auch fällt der bürokratische Aufwand merh ins Gewicht“ sagte Thoma Hüne, Sprecher des Bundesverbands der Deutschen Industrie....
Zwar müssten große Unternehmen nur einmal für alle Rechner eines Standorts zahlen. Aber für kleine Betriebe sei das Urteil von großer Bedeutung.
Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag zeigte sich erfreut; „nach diesem Urteil ist kaum vorstellbar, dass noch eine Fernsehgebühr auf gewerbliche
Computer erhoben wird“, sagte Rechtsexperte Axel Rickert….
Die GEZ habe die Einnahmen aus diese Quelle für 2007 auf 6 Millionen Euro beziffert, diese enthält jedoch auch die Zahlungen von Privatleuten.
Gegen das Urteil kann die GEZ noch Berufung einlegen….
FAZ 31.07.2008, Seite 12