Umfrageergebnis anzeigen: Sollen Pöbler und Schläger Beförderungsverbot im Nahverkehr erhalten?

Teilnehmer
29. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Nein, kein Beförderungsverbot

    0 0%
  • Ja, bei wiederholten schweren Delikten

    1 3,45%
  • Ja, bei schweren Delikten sofort

    12 41,38%
  • Ja, auch bei einfachen Delikten

    16 55,17%
  • keine oder andere Meinung

    0 0%
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Thema: "Wo der Hammer hängt" - Hausverbot für Schläger im Nahverkehr?

  1. #1
    Mitglied
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    Fragezeichen "Wo der Hammer hängt" - Hausverbot für Schläger im Nahverkehr?

    Die Berliner Verkehrsbetriebe haben erstmals Haus- und Beförderungsverbot für zwei Männer ausgesprochen, die einen Bufahrer angegriffen haben. Mit anderen Worten: die beiden Früchtchen dürfen weder Bus, noch S- oder U-Bahn oder Straßenbahn fahren. Um von A nach B zu kommen bleibt ihnen nur zu Fuß, zu Fahrrad oder mit dem Auto oder Taxi
    Sie dürfen sich auch nicht in Einrichtungen aufhalten, die der BVG gehören. Also U-Bahn-Stationen, Bushaltestellen etc.

    Der Artikel dazu ist auf

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Die Frage ist, soll so etwas grundsätzlich gemacht und vielleicht sogar vom Gesetzgeber als verpflichtende Sanktion eingeführt werden? Also: wer in öffentlichen Verkehrsmitteln pöbelt, beleidigt, randaliert, Fahrgäste oder Personal angreift, soll mit denen nicht mehr fahren dürfen.
    Idealer sogar ein bundesweites Hausverbot, weil die U-Bahn-Schläger von München in der BVG kaum zu friedlichen Mitmeschen mutieren werden.

    Mögliche Antworten:

    Nein, kein Beförderungsverbot
    Beförderungsverbot im Wiederholungsfall und bei schweren Delikten - schwere Beleidigung, Nötigung, Körperverletzung, Diebstahl
    Beförderungsverbot bei schweren Delikten sofort
    Beförderungsverbot auch bei einfachen Delikten

  2. #2
    Mitglied
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    Standard AW: "Wo der Hammer hängt" - Hausverbot für Schläger im Nahverkehr?

    Beförderungs- und Hausverbot sollte es bei wiederholten schweren Delikten geben. Einmal in eine Auseinandersetzung verwickelt werden kann jede/r. Doch unter der Voraussetzung, dass die Gestalten, die so etwas provozieren, nach der zweiten Auseinandersetzung nicht mehr dabei sind, kann man daraus lernen. Wer wiederholt beleidigt, bedroht oder gar zuschlägt, hat es darauf angelegt und sollte nicht mehr befördert werden.

  3. #3
    Foren-Veteran Benutzerbild von Schwarzer Rabe
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    Standard AW: "Wo der Hammer hängt" - Hausverbot für Schläger im Nahverkehr?

    Wer sich nicht benehmen kann hat kein Recht darauf zukünftig befördert zu werden - ganz einfach!

  4. #4
    Mitglied
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    Standard AW: "Wo der Hammer hängt" - Hausverbot für Schläger im Nahverkehr?

    Und wie willst Du das kontrollieren? Dass man vor Fahrtantritt seinen Personalausweis dem U-Bahn-Schaffner vorlegen muss, ist mir neu.
    Sinnloser Aktionismus, um der Bevölkerung vorzugaukeln, dass etwas unternommen wird.
    Ausgebildetes Personal auf den U-Bahnhöfen würde wesentlich mehr bringen, kostet allerdings Geld.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  5. #5
    bernhard44
    Gast

    Standard AW: "Wo der Hammer hängt" - Hausverbot für Schläger im Nahverkehr?

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Und wie willst Du das kontrollieren? Dass man vor Fahrtantritt seinen Personalausweis dem U-Bahn-Schaffner vorlegen muss, ist mir neu.
    Sinnloser Aktionismus, um der Bevölkerung vorzugaukeln, dass etwas unternommen wird.
    Ausgebildetes Personal auf den U-Bahnhöfen würde wesentlich mehr bringen, kostet allerdings Geld.
    genau so sieht es aus!:]
    Erst musste ich lachen als ich die Meldung las, dann überkam mich die Wut über solch abgebrühte Heuchlerei.

  6. #6
    Mitglied
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    Standard AW: "Wo der Hammer hängt" - Hausverbot für Schläger im Nahverkehr?

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Und wie willst Du das kontrollieren? Dass man vor Fahrtantritt seinen Personalausweis dem U-Bahn-Schaffner vorlegen muss, ist mir neu.
    Sinnloser Aktionismus, um der Bevölkerung vorzugaukeln, dass etwas unternommen wird.
    Ausgebildetes Personal auf den U-Bahnhöfen würde wesentlich mehr bringen, kostet allerdings Geld.
    1. Auf anderen Feldern hat der Kontrollwahn solche Ausmaßen angenommen, dass es da kein Problem sein dürfte, Hausverbot in den öffentlichen Verkehrsmitteln zu überwachen.

    2. Die BVG kontrolliert selbst ständig, um Schwarzfahrer abzuschrecken. Dabei auch Leute hinauszukomplimentieren, die auf ihren Einrichtungen Straftaten begangen haben, sollte kein Problem sein.

    3. Um zu zeigen, wo der Hammer hängt, kann man ja die "Schläger des Monats" mit Bild, Vonamen und abgekürzten Nachnamen auf ausgewählten U-Bahn-Stationen für eine bestimmte Zeit aushängen. Wer z. B. mit dem Messer auf jemanden losgeht oder im U-Bahn-Waggon eine Pistole zückt, wird dann halt ebenso zum Medienereignis wie Klaus Wowereit oder Barack Obama.

    4. Es geht primär um die abschreckende Wirkung. Wenn einige Früchtchen merken, dass es ernst ist, und dass dem Zuwiderhandeln gegen das Hausverbot eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs folgt, die sich im Vorstrafenregister zu Dingen wie Körperverletzung gesellt und dazu beitragen mag eine Bewährungsstrafe in Knast umzuwandeln, ist da vielleicht generell mehr Ruhe und die einschlägigen Kaliber nehmen sich ein bisschen zurück.

    5. Das Ganze hat nichts mit Staat oder Anarchie, öffentlich oder privat zu tun. Egal ob in der Reichtshauptstadt oder dem vollprivatisiertem anarchokapitalistischem Utopia Marke Dubai II - jemand der eine Leistung anbieret, muss irgendwie dafür sorgen, dass man diese Leistung ohne Gefahr für Leib und Leben in Anspruch nehmen kann.
    Wenn zum Beispiel jemand in einem privaten Reisebuss randaliert, Mitreisende oder Angestellte bedroht und verletzt, schmeißt ihn der Unternehmer raus und das Hausverbot dürfte schneller folgen als da einer "Gaga" schreien kann. BVG und andere öffentliche Verkehrsbetriebe sind da nichts weiter als eben Betreiber vieler, vieler Reisebusse auf Straßen und Schienen.

  7. #7
    Mitglied
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    Standard AW: "Wo der Hammer hängt" - Hausverbot für Schläger im Nahverkehr?

    Zitat Zitat von bernhard44 Beitrag anzeigen
    genau so sieht es aus!:]
    Erst musste ich lachen als ich die Meldung las, dann überkam mich die Wut über solch abgebrühte Heuchlerei.
    Liberale (und Nazis) unserer Tage sind die größten Heuchler (und nur zwei Seiten einer Medaille).

  8. #8
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    Standard AW: "Wo der Hammer hängt" - Hausverbot für Schläger im Nahverkehr?

    Zitat Zitat von Beverly Beitrag anzeigen
    1. Auf anderen Feldern hat der Kontrollwahn solche Ausmaßen angenommen, dass es da kein Problem sein dürfte, Hausverbot in den öffentlichen Verkehrsmitteln zu überwachen.
    Jetzt erklär mir mal, wie Du das technisch bewerkstelligen willst.

    Zitat Zitat von Beverly Beitrag anzeigen

    2. Die BVG kontrolliert selbst ständig, um Schwarzfahrer abzuschrecken. Dabei auch Leute hinauszukomplimentieren, die auf ihren Einrichtungen Straftaten begangen haben, sollte kein Problem sein.
    Wenn Du einen gültigen Fahrausweis dabei hast, will und darf niemand Deinen Ausweis sehen.

    Zitat Zitat von Beverly Beitrag anzeigen

    3. Um zu zeigen, wo der Hammer hängt, kann man ja die "Schläger des Monats" mit Bild, Vonamen und abgekürzten Nachnamen auf ausgewählten U-Bahn-Stationen für eine bestimmte Zeit aushängen. Wer z. B. mit dem Messer auf jemanden losgeht oder im U-Bahn-Waggon eine Pistole zückt, wird dann halt ebenso zum Medienereignis wie Klaus Wowereit oder Barack Obama.
    Jetzt denk mal kurz nach, ob so etwas in Deutschland rechtens ist.

    Zitat Zitat von Beverly Beitrag anzeigen
    4. Es geht primär um die abschreckende Wirkung. Wenn einige Früchtchen merken, dass es ernst ist, und dass dem Zuwiderhandeln gegen das Hausverbot eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs folgt, die sich im Vorstrafenregister zu Dingen wie Körperverletzung gesellt und dazu beitragen mag eine Bewährungsstrafe in Knast umzuwandeln, ist da vielleicht generell mehr Ruhe und die einschlägigen Kaliber nehmen sich ein bisschen zurück.
    So etwas ist für die angesprochene Klientel nicht abschreckend. Die lachen sich kaputt. Das einzige, was die abschreckt, ist die Aussicht auf eine mehrjährige Haftstafe mit anschließender Abschiebung.

    Zitat Zitat von Beverly Beitrag anzeigen

    5. Das Ganze hat nichts mit Staat oder Anarchie, öffentlich oder privat zu tun. Egal ob in der Reichtshauptstadt oder dem vollprivatisiertem anarchokapitalistischem Utopia Marke Dubai II - jemand der eine Leistung anbieret, muss irgendwie dafür sorgen, dass man diese Leistung ohne Gefahr für Leib und Leben in Anspruch nehmen kann.
    Mehr Personal auf den Bahnhöfen und in den Zügen und mehr Polizei auf der Straße erhöhen die subjektive und objektive Sicherheit der Bevölkerung.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  9. #9
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    Standard AW: "Wo der Hammer hängt" - Hausverbot für Schläger im Nahverkehr?

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    [...]
    Du schreibst am Thema vorbei. Es geht darum, dass ein Unternehmen sein "Hausrecht" wahr nimmt, um seine Kunden vor Gefahren zu schützen und um zu verhindern, dass Straftäter Kunden abschrecken. Was jeder popeligen Ladenkette erlaubt ist - den Kunden zu drohen: "Jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht!" - kann einem anderen Unternehmen nicht verwehrt sein. Größe der Einrichtungen und Komplexität sind da ein Argument für gar nichts. Und wenn es z. B. erlaubt ist, weltweit die Blasgeschichten von Mr. Clinton - der damit niemanden geschadet hat außer vielleicht Hillarys Ego - durch den Kakao zu ziehen, dann kann es nicht verwehrt sein, auch Spiel und Spaß hiesiger Schlägerchen zum Thema zu machen. Diejenigen Fahndungsplakate, an deren sich die RAF-Kader seinerzeit in jedem Postamt erfreuen konnten, möchte ich rechten oder unpolitischen Schlägerchen nicht verwehren. Die BVG kann ja auch wie die Deutsche Bahn eine Zeitschrift herausgeben. Da steht dann z. B. drin: "Wie Atze S. und Achmed G. Berlin per Fahrrad erkunden." Atze mag dann über Angst vor den Negern jammern, die ihn gerne vom Rad prügeln wollen, nachdem er einen Afrikaner in der U-Bahn zusammengeschlagen hat. Achmed weicht den Bussen großräumig aus, weil deren Fahrer ihn auf dem Kieker haben, nachdem er einen von ihnen mit dem Messer bedroht hat.

  10. #10
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    Standard AW: "Wo der Hammer hängt" - Hausverbot für Schläger im Nahverkehr?

    Zitat Zitat von Beverly Beitrag anzeigen
    Du schreibst am Thema vorbei. Es geht darum, dass ein Unternehmen sein "Hausrecht" wahr nimmt, um seine Kunden vor Gefahren zu schützen und um zu verhindern, dass Straftäter Kunden abschrecken. Was jeder popeligen Ladenkette erlaubt ist - den Kunden zu drohen: "Jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht!" - kann einem anderen Unternehmen nicht verwehrt sein. Größe der Einrichtungen und Komplexität sind da ein Argument für gar nichts. Und wenn es z. B. erlaubt ist, weltweit die Blasgeschichten von Mr. Clinton - der damit niemanden geschadet hat außer vielleicht Hillarys Ego - durch den Kakao zu ziehen, dann kann es nicht verwehrt sein, auch Spiel und Spaß hiesiger Schlägerchen zum Thema zu machen. Diejenigen Fahndungsplakate, an deren sich die RAF-Kader seinerzeit in jedem Postamt erfreuen konnten, möchte ich rechten oder unpolitischen Schlägerchen nicht verwehren. Die BVG kann ja auch wie die Deutsche Bahn eine Zeitschrift herausgeben. Da steht dann z. B. drin: "Wie Atze S. und Achmed G. Berlin per Fahrrad erkunden." Atze mag dann über Angst vor den Negern jammern, die ihn gerne vom Rad prügeln wollen, nachdem er einen Afrikaner in der U-Bahn zusammengeschlagen hat. Achmed weicht den Bussen großräumig aus, weil deren Fahrer ihn auf dem Kieker haben, nachdem er einen von ihnen mit dem Messer bedroht hat.
    Muss ich Dir jetzt wirklich den Unterschied zwischen einem Fahndungsplakat und einem Pranger erklären? Und am Thema vorbei ist Deine Clintongeschichte.
    Die BVG kann soviele Hausverbote erteilen, wie sie will. Wenn sie die Einhaltung nicht überprüfen kann, ist das witzlos und Volksverdummung.
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