Zitat von
Beverly
Du schreibst am Thema vorbei. Es geht darum, dass ein Unternehmen sein "Hausrecht" wahr nimmt, um seine Kunden vor Gefahren zu schützen und um zu verhindern, dass Straftäter Kunden abschrecken. Was jeder popeligen Ladenkette erlaubt ist - den Kunden zu drohen: "Jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht!" - kann einem anderen Unternehmen nicht verwehrt sein. Größe der Einrichtungen und Komplexität sind da ein Argument für gar nichts. Und wenn es z. B. erlaubt ist, weltweit die Blasgeschichten von Mr. Clinton - der damit niemanden geschadet hat außer vielleicht Hillarys Ego - durch den Kakao zu ziehen, dann kann es nicht verwehrt sein, auch Spiel und Spaß hiesiger Schlägerchen zum Thema zu machen. Diejenigen Fahndungsplakate, an deren sich die RAF-Kader seinerzeit in jedem Postamt erfreuen konnten, möchte ich rechten oder unpolitischen Schlägerchen nicht verwehren. Die BVG kann ja auch wie die Deutsche Bahn eine Zeitschrift herausgeben. Da steht dann z. B. drin: "Wie Atze S. und Achmed G. Berlin per Fahrrad erkunden." Atze mag dann über Angst vor den Negern jammern, die ihn gerne vom Rad prügeln wollen, nachdem er einen Afrikaner in der U-Bahn zusammengeschlagen hat. Achmed weicht den Bussen großräumig aus, weil deren Fahrer ihn auf dem Kieker haben, nachdem er einen von ihnen mit dem Messer bedroht hat.