Man möchte halt keine Menschen die dieses Land voranbringen könnten. Das würde die Abwicklung der Umvolkung und die Konversion zu Deutschistan stören.
Man möchte halt keine Menschen die dieses Land voranbringen könnten. Das würde die Abwicklung der Umvolkung und die Konversion zu Deutschistan stören.
"Bund der Kaisertreuen"
An sich bin ich ja grundsätzlich kein Freund von Einwanderung, aber WENN denn Einwanderung sein soll, haben wir hier ein treffliches Beispiel dafür vor uns, wie man es NICHT macht (was für ein Wunder, wir sind ja in der Bundesrepublik...:rolleyes: ).
Hochqualifiziert, kapitalstark, aus einigermaßen kompatiblem Kulturkreis - man sollte meinen, WENN denn schon Einwanderung sein soll, sollte sie eher mit solchen Menschen ablaufen.
Aber wie immer in diesem Staat, wenn Sätze mit "Man sollte meinen..." anfangen...:rolleyes:
Der gute Mann wird sich seinen Teil denken.
Mitglied der nationalbolschewistischen Front
"Der Prinz fürchtet lediglich, nun habe er eine Revolution am Hals. Lasst uns ihm zeigen, wie furchtbar er uns unterschätzt..."
-Harald, Brujah Primogen von New York City, zu Beginn der Zweiten Feuernacht
------------------------------------------------------Wenn unsere Behörden mal so mit den Türken umspringen würden....................
Ich rate dem Kanadier, nicht nach Deutschland zu kommen.;....es ist ein untergehendes Land. Er sollte nach Irland gehen......das Land blüht, ist wohlhabend, hat eine eigene Meinung - und: die Frau kann dort Englisch sprechen
E:
ne deutsche freunndin in den USA(North-Carolina)wandert jetzt mit ihrem amerikanischen Ehemann nach Deutschland aus,er hat auch schon Arbeit hier,die freuen sich riesig im herbst wieder zurueck nach Deutschland zu kommen.die haben jetzt fuenf Jahre in den USA gelebt.tja es scheint Sachen zu geben,die gibts gar nicht
Unsere fälschlich so genannte „Zivilisation“ beruht in Wirklichkeit auf Zwangsarbeit und Sklaverei, Zuhälterei und Prostitution, Organisierter Kriminalität und Kannibalismus.
Prof. Dr. Jack D. Forbes
Habe die Sendung auch gesehen, muss schon ein gutes Jahr her sein. Von wegen ob die Familie blieb: später (ein paar Wochen) wurden nochmal Infos nachgereicht. Die Familie ist wohl nach Luxemburg weitergezogen, und hat dort dann auch investiert.
Das ist halt die typisch deutsche Bürokraten-Maschinerie, die dann solch merkwürdige Blüten treibt.
Lascia Amor, e segui Marte,
Va! Combatti, combatti per la gloria.
Slawa Ukrajini!
Moin
Das beschriebene ist ein Einzelfall, und sehr dumm gelaufen.
Ausgerechnet im Vorzeigebundesland Bayern tztztztztztzt.
Ich erwähnte es in einem anderen Beitrag schon einmal. In meiner unmittelbaren Nachbarschaft leben mehrere Ausländer, die alle selbstständig sind.
Zwei Slowenen, ein Portugiese, ein Jordanier, ein Amerikaner und eine Kroatin sind mir bekannt.
Von denen hatte keiner Probleme hier unterzukommen.
Ach so, bevor die komischen Kommentare kommen, die Slowenen haben einen Gerüstbau, der Jordanier ist Dr. rer.nat Chemie, der Portugiese (ist mittlerweile Deutscher) ist bei der Wasserschutzpolizei am Main, der Ami hat ein Büchsenmachergeschäft, die Kroatin eine Apotheke.
Vor allem hatte keine dieser Personen, oder deren Angehörige Probleme bei der Einreise, oder Existenzgründung.
Hier bespricht man einen Fall, der zum einen selten ist, und zum anderen keiner die genauen Hintergründe kennt.
franjo
Geändert von franjo (18.07.2008 um 10:34 Uhr)
Ich weiß natürlich, das mir hier wieder eineige was an den Kopf werfen werden, aber hier werden mal wieder Äpfel mit Birnen verglichen.
1. Hier geht es nicht um die Einbürgerung selber, sondern den ersten Schritt zur Einbürgerung nach dem StAG, dem Aufenthaltstitel.
Eine Einbürgerung verläuft nämlich in diesem Fall wie folgt,
Aufenthaltsgenehmigung -> Niederlassungserlaubnis (nach 5 Jahren, ist die sogenannte unbefristete Aufenthaltsgenehmigung) ->Einbürgerung.
2. Grundlage der Aufenthaltsgenehmigung ist das [Links nur für registrierte Nutzer]
3. Das Problem hier beruht nicht auf ein Paradoxum, wie hier viele aus Unkenntnis über das Aufenthaltsgesetz denken und dadurch wieder mal mit Vermutungen Äpfel mit Birnen vergleichen (deswegen habe ich ja mit dem Aufenhaltsgesetz verlinkt.). Wir haben es mit der Nachlässigkeit des Gesetzgebers zu tun, der zwar die Eingliederung von Hochqualifizierten bedacht hat, jedoch hinsichtlich der Ehegatten solcher Personen davon ausgeht, das sie erst nach dem der Hochqualifizierte seinen Aufenhalt gefestigt hat, nachziehen (Familiennachzug).
Einen Fall wie diesen, hat der Gesetzgeber nicht bedacht, was dazu führt, das die Ehefrau unabhängig von ihrem Ehemann wie ein Ausländer behandelt wird, der für sich eine Aufenhaltsgenehmigung beantragt.
4. Die Verpflichtung zum Integrationskurs ist nichts ungewöhnliches, denn dem Gesetz nach gilt, das in dem Moment wo eine Berechtigung zum Integrationskurs besteht, gleichzeitig die Verpflichtung dazu besteht (§§ 43, 44, 44a Aufenthaltsgesetz). Warum die Ämter in anderen Fällen nicht für die Durchsetzung dieser Verpflichtung sorgen müsst ihr die Durchführungsrichtlinien des Aufenhaltsgesetzes und die zuständigen Beamten fragen.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
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