Wie könnte ein anderes Recht - die Sharia - dies rechtfertigen?
Der Angeklagte könnte argumentieren, dass er unter dem Recht der Sharia straffrei ausgegangen wäre, aber damit wird er wahrscheinlich keinen Erfolg haben. Danach könnte sich ja jeder auf fremdes Recht beziehen!
Was Du meinst, ist die Argumentation, dass diese Handlung in seinem Herkunftslandland Tradition wäre UND dort nicht bestraft wird. Was vielmals auch am Unwillen der Exekutive liegt und der abenteuerlichen Auslegung von unklaren Rechtsgrundsätzen.
Ich kann keinem dieser Argumente zustimmen und verurteile Richter, die dieser Linie folgen. Das Gesetz ist nicht das Problem, sondern die "Apparatschiks". Das kann man immer wieder beobachten!
Ich mag schizophren sein, aber wenigstens habe ich einander.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)