SCHÖFFENWAHL : politisch unbequeme werden von der Liste der Schöffen gestrichen.
Das Bundesverfassungsgericht entschied im Mai, dass Schöffen auch grundsätzlich von ihrem Amt entbunden werden können, wenn sie offensichtlich nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.
Immerhin wurde im November 2001 schon einmal ein Schöffe wegen Befangenheit von einem Prozess gegen einen Angeklagten arabischer Herkunft ausgeschlossen. Der Mann hatte ein Sweatshirt mit dem Aufdruck „Pit Bull Germany“ getragen. „Da bestand der Verdacht der Ausländerfeindlichkeit und damit Zweifel an seiner Unparteilichkeit“, sagt Bettina Cain, Vorsitzende im Landesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter Brandenburg/Berlin.
Samstag, 12. Juli 2008 09:43
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Zitat : „Da bestand der Verdacht der Ausländerfeindlichkeit und damit Zweifel an seiner Unparteilichkeit“
Zustände wie in der ex DDR