beide seiten bekleckern sich nicht ruhm, terror geht da von beiden aus mit dem unterschied dass die israelische seite meist uniform anhat.
ehrlich gesagt ist das dein problem, das völkerrecht hat sich in dem punkt eigentlich bewährt. die gründe, warum du es mehr oder ablehnst in der jetzigen form kennen wir ja nun .ich halte das sogenannte völkerrecht (internationales recht ist korrekter) für unrecht, menschenfeindlich und überholt, weil es begriffe hochhält, die übel sind, und von praktiken ausgeht, die gestrig sind
tja damit muss man wohl leben, nur rechtfertigt das keinen mord. doppeltes unrecht wird eben doch kein recht. ob kriegerisches handeln strafbar ist, entzieht sich meiner kenntnis, allerdings sehe ich nirgendwo eine verurteilung juristischer form von beispielsweise der irak-koalition oder auch israel (libanon 2006).terroristinnen und terroristen kann man oftt nicht vor gericht stellen, weil die, die sie dorthin bringen müssten dann ebenso in streifen zerfetzt wären wie die terroristinnen und terroristen selbst. zudem wird ihnen kein verbrechen sondern kriegerisches handeln vorgeworfen.
solange es sich dabei um zivilisten handelt, wird aus der heldentat allerdings eine straftat. davon abgesehen, die meisten palästinensischen opfer sind keine terroristen.der feind wird in kriegsführenden staaten getötet, nicht verurteilt.