Das neue BKA-Gesetz regelt neben zahlreichen Neuerungen und Grundrechtseinschränkungen auch, wer künftig abgehört werden darf und wer nicht. Ein großer und berechtigter Kritikpunkt in diesem Zusammenhang ist sicherlich die Ungleichbehandlung von muslimischen Geistlichen (Imamen). Während Geistliche christlicher Kirchen und der sonstigen staatlich anerkannten öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften nicht abgehört werden dürfen, sollen nach dem Willen der Gesetzgeber Imame von dieser Privilegierung ausgeschlossen werden.
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gerecht oder nicht ganz so gerecht ? :rolleyes: